AfD-Bundesgeschäftsstelle: Kein Vergleich bei Räumungsklage gegen AfD

Im Streit um das Mietverhältnis der AfD in ihrer Bundesgeschäftsstelle ist kein Vergleich zustande gekommen. Eine Verhandlung vor dem Landgericht Berlin über eine gütliche Einigung scheiterte. Nun muss das Gericht über die Räumungsklage der Eigentümerfirma entscheiden. Laut Richter Burkhard Niebisch soll die Entscheidung am 26. September verkündet werden.

Der Eigentümer will die AfD nicht länger als Mieter dulden. Er hatte den Mietvertrag für die Räumlichkeiten in Berlin-Reinickendorf deshalb fristlos gekündigt und eine Räumung verlangt. Laut der AfD sollten die Mietverträge noch bis 2027 laufen. Hintergrund der Kündigung ist die Wahlparty nach der Bundestagswahl am 23. Februar im Innenhof des Bürogebäudes. Aus Sicht des Vermieters verstieß die Partei damit gegen Vorgaben.

Malte Monjé, Anwalt des Klägers, sagte, das Vertrauensverhältnis zum Mieter sei tiefgehend zerstört. Die AfD habe, nachdem sie keine anderen Räume dafür gefunden habe, entgegen einer Vereinbarung den Hof für die Wahlparty genutzt.

AfD bestreitet Vorwürfe und bezeichnet Streit als „inszeniert“

Die AfD weist die Vorwürfe zurück. Die Auseinandersetzung sei „politisch aufgeladen, juristisch instrumentalisiert und medial inszeniert – zum Nachteil der Alternative für Deutschland“, sagte Kay Gottschalk, stellvertretender Bundessprecher und Bundestagsabgeordneter, vor der mündlichen Verhandlung. Man habe dem Eigentümer „eine Mediation angeboten“.

Aus Sicht von Eigentümer Lukas Hufnagl sind die Vergleichsvorschläge vonseiten der AfD nicht ernst zu nehmen. Er bezeichnete sie als eine „Farce“. Vor Gericht kam es Journalisten zufolge zu teils hitzigen verbalen Auseinandersetzungen zwischen dem österreichischen Investor und Vertretern der AfD.

Wie der Richter mitteilte, könnte die AfD einer ersten Einschätzung zufolge tatsächlich gegen den Vertrag verstoßen haben. Die Frage sei jedoch, ob dies eine fristlose Kündigung rechtfertige.