Änderungen Februar 2026: Das ändert sich im Februar

Die Reform des als Heizungsgesetz bekannten Gebäudeenergiegesetzes soll nach Plänen der Bundesregierung noch im Februar beschlossen werden. Die Vergütung für eingespeisten Strom aus neu installierten Photovoltaikanlagen sinkt erneut und für Arbeitgeber endet die Frist für das Einreichen der Lohnsteuerbescheinigung. Alle Änderungen im Überblick:

Neues Gebäudemodernisierungsgesetz soll Gebäudeenergiegesetz ablösen

Die Bundesregierung will das umstrittene Gebäudeenergiegesetz (GEG) reformieren und umbenennen. Das GEG wurde erst im Jahr 2023 von der Ampelregierung beschlossen und machte vor allem unter dem vereinfachten Namen Heizungsgesetz Schlagzeilen. Das neue Gebäudemodernisierungsgesetz soll nach den Plänen der Bundesregierung bis Ende Februar beschlossen werden. Jedoch muss sie erst die dazu geplanten Eckpunkte des Gesetzentwurfs vorlegen.

Aktuell sieht das GEG vor, dass neue Heizungen nur eingebaut werden dürfen, wenn sie zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden. Für bestehende Heizungen gibt es aber viele Ausnahmen und teils lange Übergangsfristen. Der Heizungstausch wird zudem vom Staat gefördert. CDU und CSU wollen die 65-Prozent-Regel im neuen Gesetz kippen und die Förderung reduzieren – die SPD will an der Grundidee aus Zeiten der Ampelregierung festhalten.

Einspeisevergütung für neue Photovoltaikanlagen sinkt erneut

Wer sich eine Photovoltaikanlage bis 10 Kilowatt Leistung zulegen und den produzierten Strom ins Netz einspeisen möchte, erhält vom 1. Februar an weniger Entgelt als zuvor. Künftig sinkt die sogenannte Einspeisevergütung für Strom, der teilweise ins öffentliche Netz eingespeist wird, um ein Prozent auf 7,78 Cent pro Kilowattstunde. Bei einer Volleinspeisung des erzeugten Stroms sinkt der Betrag ab 1. Februar ebenfalls um ein Prozent von 12,47 Cent auf 12,35 Cent pro Kilowattstunde.

Der Preis wird halbjährlich angepasst. Zuletzt sank die Vergütung im August von 7,95 Cent auf 7,86 Cent pro Kilowattstunde bei Teileinspeisung, beziehungsweise von 12,60 auf 12,47 Cent bei Volleinspeisung. Für Betreiber von bereits installierten Solaranlagen ändert sich nichts. Nachdem eine Anlage in Betrieb genommen wurde, bleibt die Einspeisevergütung 20 Jahre lang gleich.

Euro wird einziges Zahlungsmittel in Bulgarien

Mit Beginn des Jahres 2026 hat Bulgarien als 21. Land den Euro als Landeswährung eingeführt und damit den Lew abgelöst. Die Übergangsphase mit der parallelen Nutzung beider Währungen läuft nun aus: Ab dem 1. Februar ist der Euro einziges offizielles Zahlungsmittel des Landes.

Der Umrechnungskurs beträgt 1 Euro = 1,95583 Lew – exakt jener Wert, zu dem im Jahr 2002 die D‑Mark in den Euro überführt wurde. Für Reisende sowie Unternehmen mit Geschäften in Bulgarien entfallen künftig Gebühren für den Geldtausch. Zudem werden Preisvergleiche einfacher und Kartenzahlungen deutlich unkomplizierter.

Arbeitgeber müssen Lohnsteuerbescheinigung einreichen

Im neuen Monat endet für Arbeitgeber eine wichtige Frist. Die elektronische Lohnsteuerbescheinigung des Jahres 2025 muss bis zum 28. Februar fristgerecht an das Finanzamt übermittelt werden.

Ein Muster für den Ausdruck der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung finden Sie auf der Seite des Bundesfinanzministeriums.