Änderung durch EU-Mobilitätspaket: Mitführungspflicht verdoppelt sich

Am 31. Dezember tritt eine weitere Änderung durch das EU-Mobilitätspaket in Kraft. In der Tachographenverordnung (Artikel 36 VO (EU) Nr. 165/2014) verdoppelt sich dann die Mitführungspflicht fahrpersonalrechtlicher Nachweise und steigt von aktuell 28 auf 56 vorangegangene Tage und den aktuellen Tag. Unter anderem betrifft dies Nachweise über Lenk- und Ruhezeiten sowie Urlaubs- und Krankheitstage.

Dass heißt, der Lkw-Fahrer muss am 31. Dezember die Aufzeichnungen des Digitachos auf seiner Fahrerkarte oder auch entsprechende vorgeschriebene Ausdrucke und Aufzeichnungen bei einer Straßenkontrolle für den aktuellen und die 56 vorherigen Tage dabeihaben. Damit ergibt sich für den 31. Dezember eine Mitführungspflicht von Nachweisen, die bis zum 5. November zurückgehen.

Unternehmen sollten unter anderem ihre Fahrer schon jetzt auf die sich bald ändernden Fristen hinweisen. Und sie sollten ab Anfang Dezember darauf achten, dass Fahrer ihre Nachweise nicht wie bisher nach 28 Tagen zur Archivierung abliefern und dementsprechend nicht mehr mitführen würden. Sonst können die Fahrer ihre neuen Mitführungspflichten nicht erfüllen, was bei einer Kontrolle zu Bußgeldern führen kann.

Besteht die Gefahr, dass die Daten, die via Digitacho auf der Fahrerkarte gespeichert werden, verloren gehen, müssen Unternehmen sie gegebenenfalls in kürzeren Abständen herunterladen. Darauf weist Olaf Horwarth im aktuellen Lenk- und Ruhezeitenblog der VerkehrsRundschau hin, den Abonnenten im Profiportal VRplus frei lesen können.

In bestimmten Fällen, die er im Blog näher ausführt, könne dies der Fall sein, so Horwarth. Unternehmen seien gut beraten, ihre Downloadfristen anzupassen. Was er konkret empfiehlt und worauf zu achten ist, erfahren Leser im Blog. Horwarth ist unter anderem offizielles Mitglied im Tachographenforum der EU-Kommission. Er berät und schult zudem Fahrer und Unternehmen mit seiner Firma SBS.