Mit Veränderung ist das so eine Sache, für die einen ist sie ein Meilenstein, für andere eine Bedrohung. Das gilt auch für die EU-Richtlinie 2024/3019 über kommunale Abwasser, auch bekannt unter der hübschen Abkürzung KARL. Die Debatte darüber gewinnt gerade an Schärfe, weil die Richtlinie bald in nationales Recht umgesetzt werden muss. KARL soll dafür sorgen, dass in kommunalen Klärwerken Mikroschadstoffe, etwa Rückstände von Medikamenten, durch eine vierte Klärstufe besser entfernt werden. Für große kommunale Klärwerke soll diese vierte Reinigungsstufe Pflicht werden. Das klingt einfach, denn für sauberes Wasser sind ja schließlich alle: die EU, das Umweltbundesamt, der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW), der Verband kommunaler Unternehmen (VKU), auch die Pharmaindustrie. Kompliziert wird es bei der Frage, wer die Kosten tragen soll. Es werden wohl ein paar Milliarden Euro sein.
