

Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) lässt kaum eine Gelegenheit aus, um sich und sein Haus zu loben für die sinkenden Asylzahlen und den erhöhten Abschiebedruck. Wenn es aber um Rückführungen nach Iran geht, dann verweist sein Ministerium auf die Zuständigkeit der Länder. Das ist in der Sache richtig, doch ohne die Zusammenarbeit von Bund und Ländern würde kaum eine Abschiebung stattfinden.
Tatsächlich sitzen die Länder aber am längeren Hebel bei Abschiebungen, weil sie der Personen, die das Land verlassen sollen, habhaft werden müssen. Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und Schleswig-Holstein haben nun mitgeteilt, dass sie angesichts der Proteste in Iran, gegen die das Regime gewaltvoll vorgeht, keine Abschiebungen mehr vornehmen werden. „Wir tragen eine humanitäre Verantwortung und schützen die bei uns lebenden Menschen“, sagte dazu die rheinland-pfälzische Integrationsministerin Katharina Binz (Grüne). Der Abschiebestopp gilt für zunächst drei Monate, kann aber verlängert werden.
Ausgenommen von dieser Regel sind Straftäter und Gefährder – und hier sind sich Bund und Länder wieder einig. Denn bei der Regierungsbefragung am Mittwoch sagte Innenminister Dobrindt etwas ausweichend auf die Frage nach einem Abschiebestopp, dass Deutschland ein Interesse daran habe, dass Straftäter das Land verließen, und er deswegen keinen bundesweiten Abschiebestopp für Iran wolle.
Zurückhaltung aus Angst vor der Revolutionsgarde
Über wie viele Personen wird hier überhaupt gesprochen, und wären Abschiebungen angesichts der Lage in Iran möglich? Im Jahr 2025 stellten mehr als 2800 Iraner einen Asylantrag in Deutschland. Etwa 23 Prozent von ihnen erhielten einen Schutztitel. Zum 31. Dezember 2024, eine aktuellere Zahl gibt es nicht, waren etwa 7500 Iraner in Deutschland ausreisepflichtig. Eine Zeit lang wurde nicht nach Iran abgeschoben. Ein zwischen den Bundesländern vereinbarter Abschiebestopp lief aber Ende 2023 aus. Im gesamten Jahr 2024 kam es zu 14 Abschiebungen nach Iran. Etwas höher war die Zahl der Rückführungen in andere EU-Länder, die gemäß der Dublin-Regeln für diese Asylanträge zuständig waren.
Als es im Jahr 2022 zu den Protesten mit der Parole „Frau, Leben, Freiheit“ kam, kündigte die damalige Außenministerin Annalena Baerbock (Grüne) an, Verfolgten der Proteste Schutz gewähren zu wollen. Es wurde dann aber nur eine niedrige dreistellige Zahl an humanitären Visa pro Jahr ausgegeben. In der Vergangenheit waren Union und SPD zurückhaltend, was eine allzu liberale Hilfszusage anging. Grund war die Befürchtung, dass die iranische Revolutionsgarde versuchen könnte, ihre Agenten als Schutzsuchende einzuschmuggeln.
Immer wieder erregen prominente Fälle die Aufmerksamkeit. So etwa der des iranischen Regisseurs Jafar Najafi. Er besuchte ein Filmfestival in Hessen und stellte dort seine Arbeit vor, währenddessen wurde seine Wohnung in Iran durchsucht. In dem Gefühl, nicht mehr sicher in seine Heimat zurückkehren zu können, stellte er in Hessen einen Asylantrag. Der aber wurde abgelehnt. Derzeit läuft die Klage gegen den Bescheid.
Faktisch dürfte es derzeit ausgeschlossen sein, eine Person aus Deutschland nach Iran abzuschieben. Denn dafür ist immer eine Zusammenarbeit mit dem Herkunftsland erforderlich, und die ist derzeit nicht gegeben. Auch deswegen sieht Dobrindt keine Veranlassung, mit einer bundesweiten Regelung tätig zu werden. Grüne und Linke fordern trotzdem, dass die Bundesregierung ein Zeichen setzt. Schließlich hatte Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) kürzlich das Mullah-Regime aufgefordert, die Gewalt gegen die eigene Bevölkerung einzustellen.
