Abgeordnete scheitern : Bundesverfassungsgericht lehnt weitere Eilanträge gegen Abstimmung über Schulden ab

Das Bundesverfassungsgericht hat den Weg für die Abstimmung über neue Schulden in bislang nie dagewesener Höhe frei gemacht. Die Eilanträge mehrerer Abgeordneter wies das Gericht zurück.

Das Bundesverfassungsgericht hat weitere Eilanträge mehrerer Bundestagsabgeordneter gegen die von CDU/CSU, SPD und Grünen geplante Abstimmung über Grundgesetzänderungen zu Schuldenbremse und Sondervermögen abgewiesen.

In der Abwägung wäre der Schaden aus Sicht des Gerichts höher, wenn eine einstweilige Anordnung erginge und die Sondersitzung des Bundestags gestoppt würde – der Antrag aber in der Hauptsache keinen Erfolg hätte. Der Eingriff in die Autonomie des Parlaments wäre dann erheblich. Ob der Ablauf des Gesetzgebungsverfahrens die Abgeordnetenrechte verletzt hat, soll ungeachtet der Eilentscheidung jeweils in der Hauptsache geklärt werden.

Geklagt hatten die AfD-Fraktion sowie einzelne Abgeordnete von AfD, FDP, Linkspartei und BSW und die fraktionslose Abgeordnete Joana Cotar. Sie argumentierten unter anderem, die Beratungszeit für das Schuldenpaket reiche nicht aus, zudem sei es verfassungswidrig, nur drei Tage vor der Abstimmung eine gravierende Änderung vorzulegen, etwa die Regelung zur „Klimaneutralität bis 2045“.

Schon am Freitag hatte das Gericht mehrere Anträge gegen die einberufenen Sondersitzungen des alten Bundestags verworfen. Sie seien unbegründet. Der alte Bundestag sei in seinen Handlungsmöglichkeiten bis zum Zusammentritt des neuen Bundestags nicht beschränkt, betonte der Senat. Auch Eilanträge gegen die Gestaltung des Gesetzgebungsverfahrens waren erfolglos geblieben.

Nach Angaben eines Gerichtssprechers hat der Zweite Senat mit der jüngsten Entscheidung über alle bis dato vorliegenden Eilanträge in Organstreitverfahren – also von Abgeordneten und Fraktionen – zur Sondersitzung entschieden. Anhängig am Gericht sind noch Verfassungsbeschwerden von Bürgern.

Abstimmung im Bundestag am 18. März

Union und SPD wollen am Dienstag mit den Grünen ein schuldenfinanziertes Sondervermögen für Infrastruktur im Umfang von 500 Milliarden Euro sowie eine Lockerung der Schuldenbremse für Verteidigungsausgaben beschließen. Die Pläne erfordern Grundgesetzänderungen, für die in Bundestag und Bundesrat Zweidrittelmehrheiten benötigt werden.

Im neuen Bundestag – der spätestens am 25. März erstmals zusammentreten muss – käme eine solche Mehrheit nur noch mit Stimmen der Linken oder der AfD zustande. Deshalb hatten Union und SPD mit den Grünen verhandelt, um die Beschlüsse noch mit alten Mehrheiten zu fällen. Am Freitagnachmittag verkündeten die drei Seiten eine Einigung.

sebe/dpa