Wehrdienstgesetz: Männer sollen auch weiterhin ohne Genehmigung ausreisen können

Ausreisen von jüngeren Männern sollen künftig trotz des neuen Wehrdienstgesetzes ohne Genehmigung möglich sein. Noch diese Woche solle eine generelle Ausnahme für die im Gesetz verankerte Genehmigungspflicht erlassen werden, teilte das Verteidigungsministerium mit. Laut einer Ministeriumssprecherin wäre die Genehmigung ohnehin standardmäßig erteilt worden. Man wolle jedoch unnötige Bürokratie vermeiden.

Klarere Worte wählte Verteidigungsminister Boris Pistorius (SPD): „Derzeit ändert sich für die Männer nichts: Ob 17 oder 45 Jahre oder dazwischen – alle dürfen selbstverständlich verreisen und brauchen derzeit dafür auch keine Genehmigung“, sagte Pistorius. „Ein längerer Auslandsaufenthalt muss also auch nicht angezeigt werden. Dafür sehen wir eine Ausnahme von der im Gesetz grundsätzlich angelegten Meldepflicht vor.“

Der Minister verwies auch auf seinen Widerstand gegen Forderungen nach einer Wiedereinführung der Wehrpflicht aus der Unionsfraktion. Niemand werde gegen seinen Willen eingezogen, „dafür habe ich mich innerhalb der Koalition erfolgreich eingesetzt“, sagte Pistorius. „Folglich kommen wir derzeit nicht in die Lage, auf jemanden zurückgreifen zu müssen, der nicht verfügbar ist.“ Lediglich Reservistinnen und Reservisten seien dazu angehalten, Umzüge anzuzeigen.

Für teils schwere Kritik hatte eine Passage im Wehrdienstgesetz gesorgt, wonach Männer im Alter zwischen 17 und 45 Jahren Auslandsaufenthalte von mehr als drei Monaten Dauer von der Bundeswehr genehmigen lassen müssten. Am Osterwochenende bestätigte das Verteidigungsministerium entsprechende Berichte mehrerer Medien über die Regel, die bereits am 1. Januar mit dem Ende 2025 beschlossenen neuen Wehrdienstgesetz in Kraft getreten war.

Genehmigungspflicht greift nur bei Wehrpflicht – und im Spannungsfall

Bereits am Wochenende hatte das Ministerium klargestellt, dass die Vorschrift aktuell keine praktischen Folgen haben werde: „Wir werden aber durch Verwaltungsvorschriften klarstellen, dass die
Genehmigung als erteilt gilt, solange der Wehrdienst freiwillig ist“, sagte ein Ministeriumssprecher am Samstag. Die neue Ankündigung einer generellen Ausnahme bestätigt dies. Zudem verwies das Ministerium bereits am Wochenende darauf, dass die Regelung „auch in Zeiten des Kalten Krieges (…) keine praktische Relevanz“ gehabt habe und nicht sanktioniert werde. 

Wie die Ministeriumssprecherin hervorhob, sei die Genehmigungspflicht für den sogenannten Spannungsfall gedacht und würde erst greifen, wenn der Wehrdienst nicht mehr freiwillig wäre, sondern die Wehrpflicht aktiviert wäre. Da dies nicht der Fall ist, wären betroffene Männer auch ohne die angekündigte neue Vorschrift des Verteidigungsministeriums nicht verpflichtet, sich eine Genehmigung erteilen zu lassen. 

Dennoch sorgte die Gesetzespassage für Empörung und Kritik aus der Opposition und der Zivilgesellschaft. So forderten die Grünen eine Klarstellung des Ministeriums zu der Passage. Die Linken sahen sie als Zeichen dafür, wie „handwerklich schlecht“ das Wehrdienstgesetz gestaltet sei. Die Deutsche Friedensgesellschaft – Vereinigte KriegsdienstgegnerInnen (DFG-VK) bezeichnete die Genehmigungspflicht als Vorbereitung auf eine Wiedereinführung der Wehrpflicht und als Zeichen für „mehr Zwang, Kontrolle und Militarisierung der Gesellschaft“. 

Neues Wehrdienstgesetz sieht keine Wehrpflicht vor, möglich ist sie dennoch

Das Verteidigungsministerium hatte die Regel am Wochenende damit gerechtfertigt, dass im Bedarfsfall eine „aussagekräftige Wehrerfassung“ möglich sein müsse. So müsse die Bundeswehr „im Ernstfall wissen, wer sich gegebenenfalls länger im Ausland aufhält“. Dafür schaffe die Regelung eine rechtliche Grundlage. 

Das Wehrdienstgesetz war Ende 2025 reformiert worden. Unter anderem erweitert es Anreize für einen freiwilligen Wehrdienst. Zudem erhalten 18-Jährige künftig Selbstauskunftsbögen von der Bundeswehr, in denen sie angeben sollen, ob sie einen freiwilligen Dienst leisten wollen. Auch Frauen erhalten das Schreiben, nur Männer müssen es aber beantworten. Zudem werden 18-jährige Männer künftig gemustert. 

Eine Wehrpflicht sieht das Gesetz nicht vor. Doch das Ziel, die Personalstärke der Bundeswehr von gegenwärtig etwa 180.000 Soldatinnen und Soldaten auf 260.000 bis 2035 zu erhöhen, dürfte mit dem freiwilligen Modell laut Erwartungen der Bundesregierung nicht erreicht werden. Für diesen Fall bleibt eine Wiedereinführung der 2011 ausgesetzten Wehrpflicht weiter möglich.