Reform des Gesundheitssystems: Woran die Regierung nicht denkt

So, jetzt ist es raus: 66 Vorschläge zur Rettung unseres Gesundheitswesens sind veröffentlicht. Keine Angst, liebe Leserinnen und Leser, ich werde mir nur zwei Themen aussuchen, die ich hier etwas näher beleuchte. Zum einen die Einführung einer Zucker-, Alkohol- und Tabaksteuer. Mir persönlich – um gleich mit der Tür ins Haus zu fallen – fehlt da noch eine Steuer: eine nämlich auf Cannabis. Dessen Gefahr für die Gesundheit steht nämlich ebenso außer Frage.

Wie gesundheitsschädlich Alkohol und Tabak sein können, ist Ihnen sicher bekannt: Organschäden, Sucht, Hautalterung – um nur ein paar Folgen zu nennen.

Dass diese Genüsse nun über Steuern stärker sanktioniert werden sollen, finde ich gerecht. Die Frage ist nur: Wofür wird das eingenommene Geld eingesetzt? Meine größte Befürchtung: Es fließt in den großen allgemeinen Haushaltstopf für Straßensanierungen und dergleichen, landet aber nicht in der Gesundheitsversorgung. Kennen Sie den Grund für die Einführung der Sektsteuer? Diese wurde 1902 ins Leben gerufen, um die kaiserliche Marine zu finanzieren. Und was ist heute? Die Sektsteuer besteht immer noch; eine kaiserliche Marine gibt es nicht mehr – oder habe ich etwas übersehen?

Dieser Text stammt aus der Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung.



Wenn Steuern aus Gesundheitsgründen auf bestimmte Waren erhoben werden, muss, so finde ich, dieses Geld auch strikt für die Gesundheit verwendet werden. Vielleicht sehen andere das anders, aber ich bin von etwas anderem schwer zu überzeugen.

Eines aber muss zwingend neu geregelt werden: Es kann nicht sein, dass die Beitragszahler der gesetzlichen Krankenversicherung – also Arbeitnehmer und Arbeitgeber – weiter vom Staat um Milliarden geprellt werden. Die Menschen, die Bürgergeld empfangen, haben denselben Leistungsanspruch wie alle anderen gesetzlich Versicherten, zahlen aber keine Beiträge. Diese sollten eigentlich vom Staat übernommen werden; tatsächlich geschieht das jedoch nur zu einem Bruchteil.

Ein „Vertrag zu Lasten Dritter“ ist ein Problem

Die Differenz zwischen den Ausgaben der gesetzlichen Krankenversicherung für die Versorgung von Bürgergeldempfängern und den Überweisungen des Staates dafür beträgt fast 12 Milliarden Euro im Jahr, Tendenz steigend. Diese Lücke müssen die gesetzlich Versicherten und ihre Arbeitgeber schließen. Das Problem dabei: Privatversicherte und Beamte müssen nichts dazu beitragen, können aber mitbestimmen, was die GKV-Versicherten zu zahlen haben – der klassische Fall von „Verträgen zu Lasten Dritter“.

Ein alter Spruch lautet: „Wer die Musik bestellt, muss sie auch bezahlen.“ Sehr schade, dass das Arbeits- und Finanzministerium, so weit ich weiß, im Fall der Finanzierung der Versorgung von Bürgergeldempfängern abgelehnt haben, dass nach diesem Prinzip verfahren wird. Sie sehen, uns stehen in den kommenden Wochen spannende Diskussionen bevor – und das waren erst zwei von 66 Punkten.

Lassen Sie mich zum Schluss noch etwas festhalten: Die Gesamtausgaben der gesetzlichen Krankenversicherung sind 2025 noch einmal deutlich gestiegen und lagen bei über 350 Milliarden Euro. Die komplette hausärztliche Versorgung macht davon rund 18 bis 20 Milliarden Euro aus. Das heißt: etwa fünf bis sechs Prozent der Gesamtvergütung. Dafür werden circa 80 Prozent der Krankheitsfälle abschließend in den Hausarztpraxen behandelt. Der Hausarzt ist also der Power Man des deutschen Gesundheitswesens!

Herzlich grüßt Sie – Ihr Landarzt

Dr. Thomas Aßmann, 63 Jahre alt und Internist, hat eine Praxis im Bergischen Land. Er schreibt hier regelmäßig über seine Arbeit als Hausarzt.