10 Jahre Panama Papers: Der dritte Mann – Wirtschaft

Es ist noch nicht vorbei. Genau zehn Jahre nachdem die Süddeutsche Zeitung zusammen mit Dutzenden internationalen Partnern die Panama Papers veröffentlicht hat, beschäftigen die Erkenntnisse aus dem Innersten der inzwischen aufgelösten panamaischen Offshore-Kanzlei Mossack Fonseca erneut die Gerichte. Genauer: das Landgericht Köln.

Der Sitzungssaal 032 in der Justiz-Betonburg an der Luxemburger Straße ist mit blaugrauem Behördenteppich ausgelegt, die Wand hinterm Richterpult dunkel getäfelt, die Türen liegen blassbeige in ihren tiefbraunen Rahmen. Es ist ein schlichtes Ambiente für ein vergleichsweise großes Verfahren, wenn man bedenkt, dass noch nie eine Führungskraft der panamaischen Offshore-Fabrik in Deutschland vor Gericht stand. Gegen den deutschstämmigen Kanzleigründer Jürgen Mossack, inzwischen 78 Jahre alt, existiert seit 2020 ein von der Staatsanwaltschaft Köln erwirkter internationaler Haftbefehl wegen Beihilfe zur Steuerhinterziehung und Bildung einer kriminellen Vereinigung. In einem Geldwäsche-Verfahren in Panama City war er – wie 26 Mitangeklagte auch – freigesprochen worden, weil dem Gericht die Beweise nicht ausreichten. Ramón Fonseca, sein Kompagnon mit Einfluss bis in die höchsten Regierungskreise Panamas, ist mittlerweile verstorben.

Bleibt noch: der dritte Mann. Christoph Zollinger, panamaischer und Schweizer Staatsbürger und seit diesem Freitag 57 Jahre alt, war von etwa 2004 an für mehrere Jahre Partner des Beratungs- und Dienstleistungsunternehmens Mossack Fonseca (Mossfon), das einst wie am Fließband Briefkastenfirmen produzierte und verkaufte.

Eine „Offshore-Fabrik“ nennt die Anklage die aus einer Anwaltskanzlei hervorgegangene Firma, die selbst wie ein Konzern aufgestellt war mit Abteilungen für Spezialkunden, Trusts, Rechtsberatung und eben dem Brot-und-Butter-Geschäft: der Einrichtung von Briefkastenfirmen an den Hotspots des Schattengeldes, den Britischen Jungferninseln etwa, Panama, Samoa, im amerikanischen Delaware oder in der Schweiz. Mit solchen Finanzkonstruktionen lässt sich so ziemlich jeder Besitz, jeder Geldfluss, jedes Geschäft verschleiern, auch die illegalen. Mehr als 200 000 solcher Finanzkonstrukte setzten die Mossfon-Experten aus Panama City im Lauf der Jahre auf.

Mossack Fonseca sei keine Anwaltskanzlei im umgangssprachlichen Sinne gewesen, sondern sei nur darauf ausgerichtet gewesen, „weltweit Offshore-Gesellschaften zu gründen“, sagt der Steuerfahnder Frank Frissnegg, einer der Zeugen in dem Zollinger-Verfahren. Dabei sei der Kanzlei bekannt gewesen, dass die Kunden die Offshore-Strukturen zur Verschleierung von Kapitalvermögen eingesetzt hätten. Endkunden hätten allerdings gar keinen direkten Kontakt zu Mossfon gehabt, sondern nur zu Ansprechpartnern ihrer jeweiligen Bank. Deutsche Banken wiederum hätten mit dem Offshore-Geschäft dafür gesorgt, dass in ihren ausländischen Niederlassungen verwaltetes Vermögen unter Umgehung der Zinsrichtlinien der Europäischen Union dort verblieben sei.  Andernfalls wären auf die Kapitalerträge bis zu 35 Prozent Steuern fällig gewesen, die Anlagen wären nicht mehr lukrativ gewesen – und die Kunden hätten ihr Geld bei den Banken abgezogen. Mossack Fonseca an der Spitze, dazwischen die Banken und Finanzdienstleister und am Ende die Kunden hätten ein „geschlossenes System“ gebildet, so Frissnegg.

Zollinger will das Bild der „Fabrik“ gar nicht bestreiten. Mithilfe von Briefkastenfirmen aus panamaischer Produktion und Strohleuten im eigenen Land schaffte der russische Präsident Wladimir Putin mutmaßlich ein Milliardenvermögen außer Landes. Der damalige isländische Ministerpräsident versteckte auf diese Weise Vermögen, über das er das Parlament hätte informieren müssen. Er musste zurücktreten. Despoten hielten ihren Immobilienbesitz im Ausland über Briefkastenfirmen made by Mossack Fonseca geheim, Drogenhändler wuschen ihr dreckiges Geld darüber, die Produkte von Mossack Fonseca  wurden für Schmiergeldzahlungen gebraucht, zur Terrorfinanzierung und tausendfach zur trickreichen Steuervermeidung – oder zur strafbaren Steuerhinterziehung.

Allein in Deutschland beklagt die Staatsanwaltschaft Köln einen Steuerschaden in Höhe von 13,8 Millionen Euro, deswegen – weil seine Arbeit das möglich gemacht haben soll– steht Christoph Zollinger dieser Tage vor der 16. Großen Strafkammer des Landgerichts, grauer Pulli, weißes Hemd, dunkle Hose, graue Turnschuhe. Zollinger hat sich umfangreich eingelassen zur Sache und die Beihilfe zur Steuerhinterziehung eingeräumt. Seit 1997 habe er für Jürgen Mossack gearbeitet. Die Kanzlei habe damals noch mit Faxgeräten, Festnetztelefonen und Postversand gearbeitet, er aber kannte sich schon mit dem Internet aus und optimierte die Prozesse, die das Zusammenwirken der mehr als 30 internationalen Mossfon-Büros wesentlich effizienter machte. Seine erste Amtshandlung seiner Aussage nach: E-Mail einführen.

Wie Mossack Fonseca zur ersten Wahl internationaler Banken wurde

Auch eine Online-Plattform, auf der man die Gründung einer Offshore-Gesellschaft „wie heute bei einer Paketanlieferung“ verfolgen konnte, entstand demnach unter seiner Regie. Prozesse, die zuvor Tage und Wochen dauerten, ließen sich nun in Minuten erledigen. Auch deshalb, sagt Zollinger, sei Mossfon, Anfang der 1990er-Jahre noch eine ganz normale Kanzlei für Wirtschaftssachen, Steuerrecht, Gesellschaftsgründungen, Schiffsregistrierungen und Markenrecht, „zur ersten Wahl vieler internationaler Banken und Kanzleien“ aufgestiegen – für die Verschleierung von Besitz und Vermögenswerten.

Er habe zwar nie direkt Kunden betreut, ließ Zollinger in einer Erklärung verlesen. Aber er habe durch sein Mitwirken „einen nicht unerheblichen Beitrag“ dazu geleistet, dass sich Mossack Fonseca auf dem Offshore-Markt „als maßgeblicher Player“ habe durchsetzen können. Sein Anwalt Björn Gehrke hält den Vorwurf der Zugehörigkeit zu einer kriminellen Vereinigung, als die die Kölner Staatsanwaltschaft Mossack Fonseca einschätzt, zwar für „haltlos“, die Beihilfe zur Steuerhinterziehung räume sein Mandant aber ein. Die Hoffnung: Die Tatsache, dass sich Zollinger, der in der Schweiz lebt und von dort nicht ausgeliefert worden wäre, dem Verfahren nun gestellt hat und teilgeständig ist, könnte ihn mit einer Bewährungs- und Geldstrafe davonkommen lassen.

Von der Existenz der Kanzlei Mossack Fonseca, eines Global Players auf dem Markt für zweifelhafte Gesellschaftsgründungen, hatte nicht einmal das Bundeskriminalamt etwas gewusst – bis am 3. April 2016 die ersten Berichte unter dem Titel „Panama Papers“ online gingen, und zwar in aller Welt. Es war übrigens der 47. Geburtstag Zollingers. Ein Whistleblower, der sich selbst „John Doe“ nannte, hatte mehr als ein Jahr zuvor der Süddeutschen Zeitung Daten aus dem Innersten von Mossack Fonseca übermittelt, insgesamt 2,6 Terabyte Material mit fast zwölf Millionen Dateien. Zum Vergleich: Die Epstein Files, jenes Material, das die US-Justiz zu den Machenschaften des  2019 verstorben verurteilten Missbrauchstäters und Finanzinvestors Jeffrey Epstein freigegeben hat, umfassen bisher etwa 3,5 Millionen Dateien.

Die SZ teilte die Daten damals mit dem International Consortium of Investigative Journalists (ICIJ) und recherchierte mit rund 400 Kolleginnen und Kolleginnen aus aller Welt – in Deutschland mit dem NDR und dem WDR – Firmen, Personen, Geldflüsse. Aus weltweit Tausenden Artikeln schien nun ein gleißendes Licht in die Schattenwelt des Geldes, die Branche verlor zeitweise ihr wichtigstes Asset, die Garantie auf absolute Geheimhaltung. Internationalen Schätzungen zufolge flossen mehr als 1,3 Milliarden Dollar nicht gezahlter Steuern an Staaten zurück, in mehr als 80 Ländern wurden Verfahren wegen verschiedenster Delikte eingeleitet. Der Schutz von Whistleblowern wie John Doe, der in einem Interview 2022 davon ausging, seine Identität aus Sicherheitsgründen bis zu seinem Lebensende geheim halten zu müssen, wurde verbessert, mehr Transparenz für die Finanzwirtschaft in die Gesetze vieler Länder hineingeschrieben. Die Panama Papers, bis heute die größte internationale Recherchekooperation, wurden 2017 als Projekt mit dem Pulitzer-Preis ausgezeichnet.

Die Kanzlei Mossack Fonseca stellte Ende 2018 ihren Geschäftsbetrieb ein, die Daten der Panama Papers aber werden bis heute noch genutzt. Journalisten brauchen sie für Recherchen, Fahnder gleichen Fälle damit ab. Das Urteil gegen Christoph Zollinger soll noch im April gefällt werden. Es ist noch nicht vorbei.