Büdingen: Ex-Bürgermeister Spamer muss keinen Schadenersatz zahlen

Der langjährige Bürgermeister von Büdingen, Erich Spamer (FWG), muss zumindest bis auf Weiteres keinen Schadenersatz an die Kommune zahlen. Dies folgt aus einem Urteil des Verwaltungsgerichts Gießen. Es gab der Klage von Spamer gegen zwei Begehren seines früheren Arbeitgebers statt. Die Stadt will im Zusammenhang mit dem Einsatz eines Fahrzeugs zur Verkehrsüberwachung und einem Grundstücksgeschäft mehr als 50.000 Euro haben. Der von ihr bezifferte Schaden sei aber „nicht zur Überzeugung des Gerichts festzustellen“.

Die Entscheidung mit dem Aktenzeichen 8 K 5744/18.GI ist jedoch noch nicht rechtskräftig. Die Beteiligten können dagegen binnen eines Monats die Zulassung der Berufung beim Hessischen Verwaltungsgerichtshof in Kassel beantragen. Schon im Verlauf der mündlichen Verhandlung sagte die Vorsitzende Richterin: „Ich bilde mir nicht ein, dass unser Urteil das letzte in diesem Fall sein wird.“ Der Streit dürfte vor dem Verwaltungsgerichtshof ausgefochten werden, sagte sie voraus. Sowohl Spamer als auch die Stadt ließen sich jeweils von ihrem Anwalt vor der Kammer aus drei Berufsrichtern und zwei Laienrichtern vertreten.

Streit um Blitzer-Fahrzeug und Nachlass bei Grundstücksverkauf

Spamer und die Stadt liegen schon seit Jahren im Streit. Das vom ehemaligen Bürgermeister angestrengte Verfahren ruhte aufgrund eines gleichzeitig geführten Disziplinarverfahrens im Jahr 2021 zunächst bis 2025. Das Disziplinarverfahren wurde dann aber wegen der Pensionierung von Spamer, der bis zum 6. März 2022 dem Magistrat vorstand, eingestellt. Dies hat jedoch am inhaltlichen Zwist nichts geändert.

Zu Beginn der Verhandlung in Gießen musste das Gericht mit den Anwälten zunächst den Streitwert klären. Sie setzten ihn auf 54.500 Euro fest. „Jetzt wissen wir, worüber wir reden“, sagte die Vorsitzende Richterin. Die Schadenersatzforderungen der Stadt teilen sich fast hälftig auf. Zum einen geht es um einen Opel Zafira, aus dem Ordnungspolizisten Temposünder blitzen. Das Fahrzeug wurde den Ausführungen von Gericht und Anwälten zufolge angeschafft, nachdem das Unternehmen German Radar als Dienstleister die Wiederaufnahme der zwischenzeitlich eingestellten Messungen angeboten hatte. German Radar habe der Stadt das Auto übergeben und dafür eine erhöhte Fallpauschale bekommen. Die Stadt habe den Opel über sechs Jahre abgeschrieben.

Die Vorsitzende Richterin gab zu bedenken, eine Stadt könne nur abschreiben, was sie auch erworben habe. Sie habe aber keinen Kaufvertrag gesehen. Der Rechtsbeistand der Stadt verwies auf die erhöhte Fallpauschale als Ausgleich. Im Übrigen fahre der Opel immer noch für die Stadt, ergänzte der Anwalt von Spamer. Die Vorsitzende Richterin mutmaßte, vielleicht habe Spamer seinerzeit gedacht, durch diese Übereinkunft mit German Radar „einen Schnapper“ gemacht zu haben. Die Stadtverordneten fühlten sich aber brüskiert, weil sie sich per Haushaltsbeschluss gegen das Fahrzeug ausgesprochen hatten. Das Verhältnis zwischen ihnen und Spamer sei wohl „angespannt“ gewesen, meinte die Richterin.

Zu dem Streit um das Grundstücksgeschäft kam es wegen eines Nachlasses beim Verkauf zweier zu einer Liegenschaft zusammengefügter Flurstücke mit einer vorgesehenen Stichstraße. Der Nachlass, so hieß es in der Verhandlung, habe den für den Bau der Stichstraße vermuteten Kosten entsprochen. Diese Piste sei zwar nie angelegt worden. Bei Abschluss des Kaufvertrags seien die fraglichen Quadratmeter aber als Verkehrsfläche vorgesehen gewesen. „Wo ist der Schaden?“, fragte die Vorsitzende Richterin.