Revision: Zweijährige verbrüht – Landgericht Halle verhandelt erneut

Der Tod einer Zweijährigen nach Verbrühungen beim Baden beschäftigt das Landgericht Halle ein zweites Mal. Der Bundesgerichtshof hob ein erstes Urteil vom 18. Dezember 2024 auf die Revision der Staatsanwaltschaft hin auf. Nun befasst sich ab dem 21. April eine andere Strafkammer mit dem Fall, wie das Landgericht mitteilte. Es sind Termine bis zum 12. Juni angesetzt.

Im ersten Urteil hatte das Landgericht Halle den angeklagten Vater des Kleinkindes wegen gefährlicher Körperverletzung und fahrlässiger Tötung durch Unterlassen zu einer Haftstrafe von drei Jahren verurteilt. Die Mutter des Mädchens und die Oma erhielten wegen fahrlässiger Tötung durch Unterlassen Bewährungsstrafen. Die Staatsanwaltschaft hatte für den Vater sechs Jahre und für die beiden Frauen jeweils dreieinhalb Jahre Haft gefordert. 

Nach Überzeugung des Landgerichts hatte der Vater im Mai 2024 seine Tochter versehentlich beim Duschen mit zu heißem Wasser verbrüht, da er die Temperatur nicht überprüft habe. Der Bundesgerichtshof aber ist der Auffassung, dass der Vater möglicherweise vorsätzlich gehandelt haben könnte. Er bezieht sich auf Aussagen von Sachverständigen, wonach die schweren Verbrühungen nur dadurch zu erklären seien, dass das Kind im Wasser lag oder eingetaucht wurde.

Zudem habe das Landgericht die Feststellungen außer Acht gelassen, wonach der Angeklagte gelegentlich zu tätlichen Gewaltausbrüchen gegenüber der mitangeklagten Mutter und Oma des Mädchens geneigt habe. Er sei wegen Gewaltdelikten vorbestraft. Das Landgericht Halle habe sich zudem unzureichend damit auseinandergesetzt, dass bei dem verstorbenen Mädchen länger zurückliegende Brüche und Folgen frischer Gewalteinwirkung an Kopf und Rücken festgestellt wurden.

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