Collien Fernandes und Theresia Crone: Wie die Justiz vor Cyber-Gewalt kapituliert

Von einem „Fernsehtribunal“, vor dem Christian Ulmens Anwalt Christian Schertz gewarnt hatte, konnte bei Caren Miosga am Sonntagabend keine Rede sein. Das hatte die Redaktion vermieden: Collien Fernandes saß mit der Moderatorin zunächst allein am Tisch und mied den Namen ihres Ex-Mannes. Sie sprach davon, was ihr angetan wurde – nicht von wem.

Tief blicken ließ ihre Schilderung dessen, was sie nach der Anzeige ihres Falls in Deutschland erlebte. Zunächst habe sie Anzeige gegen Unbekannt bei der Berliner Polizei erstattet und dort auch die Fallnummer eines gefälschten Linkedin-Profils eingereicht, über das die IP-Adresse zu ermitteln gewesen wäre. Immer wieder habe sie versucht, Informationen zu erhalten. Erst auf Nachfrage sei ihr mitgeteilt worden, der Fall sei von Berlin nach Schleswig-Holstein abgegeben worden; man sei nun „nicht mehr zuständig“, sie solle dort „einfach mal anrufen“.

Nicht nur die Scham ist eine Hürde

Als Fernandes bei der Polizei in Schenefeld Kontakt aufnahm – der Stadt im Kreis Pinneberg, in der sie aufwuchs –, hieß es nach ihrer Darstellung: „Wir wissen von nichts.“ Die Staatsanwaltschaft Itzehoe, bei der das Verfahren schließlich lag, stellte es ein. Die Begründung: Man habe keine Unterlagen von Fernandes erhalten, und es habe „keine Ermittlungsansätze“ gegeben. Fernandes sagt, dies sei ein typischer Vorgang bei Ermittlungen gegen digitale Gewalt.

Dazu passt die Geschichte, die sie über eine Gruppe von Schülerinnen erzählt, die sie im Rahmen ihrer Arbeit gegen digitale Gewalt getroffen hat. Das jüngste Opfer sei 14 Jahre alt gewesen. Als die Mädchen zur Polizei gingen, um die Vorfälle anzuzeigen, habe ihnen ein Beamter gesagt: „Wenn ihr ins Internet geht, dann müsst ihr euch nicht wundern.“ Das Verfahren sei schließlich „wegen Geringfügigkeit“ eingestellt worden. „Das hat Signalwirkung“, sagte Fernandes.

Nicht nur die Scham der von einer Tat Betroffenen ist eine Hürde, sondern oft auch das, was folgt: die Erfahrung, nicht ernst genommen zu werden, die geringe Aussicht auf eine Identifizierung der Täter – und die Sorge, mit einer Anzeige die Aufmerksamkeit erst recht auf das kompromittierende Material zu lenken. Nachdem Fernandes ihren Fall öffentlich gemacht hatte, schnellten bei Google die Suchanfragen nach „Nacktbilder Fernandes“ in die Höhe.

Nur 2,4 Prozent

Auch die 23 Jahre alte Jurastudentin Theresia Crone wurde Opfer digitaler Gewalt: Von ihr wurden – anders als im Fall Fernandes – Deepfakes mittels KI gefertigt. Sie berichtete bei Miosga von ihrem Strafbefehl wegen Verleumdung, Nachstellung und Verletzung des Rechts am eigenen Bild. Sie sagte: „Ich bin der einzig bekannte Fall in Deutschland, in dem es für Deepfakes, vor allem pornographische Deepfakes, zu einer Strafe gekommen ist.“ Ihr Fall, sagte Crone, sei keine „Erfolgsgeschichte“, sondern ein „Zufallstreffer“.

Was Fernandes und Crone beschreiben, sind mehr als Kommunikationsfehler zwischen Behörden. Ihre Schilderungen bezeugen eine Strafverfolgung, die Hinweise nicht bündelt, Zuständigkeiten verschiebt und bei Betroffenen den Eindruck hervorruft, sie müssten selbst nachfassen. „Man muss sich nicht über das riesige Dunkelfeld in Deutschland wundern“, meinte Fernandes. Nur 2,4 Prozent der Fälle digitaler Gewalt werden überhaupt zur Anzeige gebracht. Diese Zahl ist erschreckend – und offenbart, wie wenig sich Betroffene bei der Justiz aufgehoben fühlen.