Urteil in Darmstadt: Wie Schleuser Menschen über Grenzen schmuggeln

Mit Chatnachrichten haben sich die Schleuser verraten. „Wir sind angekommen“, hieß es, wenn ein Flugzeug in Deutschland gelandet war und die Reisenden ausgestiegen waren. Für die Ermittler bei Polizei und Staatsanwaltschaft sind solche Nachrichten ein wichtiger Beweis, wenn sie nicht von Touristen stammen, die aus dem Urlaub zurückkehren, sondern von Ausländern, die illegal einreisen. Deshalb spielen die Nachrichten, die das Bundeskriminalamt bei der Telefonüberwachung gesichert hat, im Gerichtssaal in Darmstadt eine Rolle im Strafprozess, in dem sich drei Angeklagte, ein 58 Jahre alter Mann und zwei 29 und 61 Jahre alte Frauen, verantworten müssen. Die Staatsanwaltschaft wirft ihnen vor, Ausländern zur illegalen Einreise nach Deutschland und in andere europäische Länder verholfen zu haben.

Die beiden Frauen sind Somalierinnen, der Mann stammt ebenfalls aus Somalia und hat seit gut 20 Jahren die deutsche Staatsbürgerschaft. Die Staatsanwaltschaft wirft ihnen vor, sie hätten mit weiteren Helfern Somaliern, die auf dem Weg aus ihrem Heimatland bereits in Griechenland angekommen seien, bei der Weiterreise mit dem Flugzeug geholfen. Dabei wurden der Anklage zufolge bei den Grenzkontrollen echte Pässe verwendet, die aber anderen Personen als den Reisenden gehörten. Dieses Vorgehen bezeichnen die Behörden als „Look-alike-Methode“.

Für diese Dienste in den Jahren 2018 bis 2020 haben die Angeklagten den Ermittlungen zufolge Geld von den Reisenden genommen. Das bedeutet, sie haben die Einschleusung gewerbsmäßig betrieben, wie es in der Anklage heißt. Dafür sieht das Gesetz eine Freiheitsstrafe von bis zu zehn Jahren vor.

Wie die Ermittlungen ergeben haben, erledigte der 58 Jahre alten Daud M. die Organisation und knüpfte die Kontakte; in Darmstadt führte er einen Gemischtwarenladen und hatte Verbindungen zu einem Café in Athen, das Treffpunkt von Somaliern war. Der Angeklagte nahm der Staatsanwaltschaft zufolge von jedem Reisenden 3000 bis 6000 Euro für die Schleusung, gab einen Teil des Geldes aber wieder für die Reisenden aus, buchte für sie Flüge und Hotelzimmer.

Ferieninseln als Zwischenstationen auf Weg nach Deutschland

Die Route führte demnach über Zwischenstationen, zum Beispiel Rhodos, Mykonos und Kreta, also Inseln, die viele Touristen anziehen. So konnten die Schleusungswilligen unauffällig im Strom der Urlauber mitschwimmen. Bei den Grenzkontrollen herrschte in der Ferienzeit starker Andrang, und das Risiko der Entdeckung war gering, wie ein Kriminalbeamter als Zeuge erläutert. Manchmal führte der Weg auch über Italien, Wien oder Warschau.

Begleitet wurden die Reisenden aus Somalia der Anklage zufolge oft von der jüngeren der beiden angeklagten Frauen, Aisha S. Sie flog mit, oft zusammen mit ihrer Schwester, manchmal auch noch mit ihrem Bruder. So war eine Gruppe von vier oder sechs Personen unterwegs, die sich bei den Kontrollen als Familie ausgaben.

Denn Aisha S. besorgte Pässe von ihren Angehörigen, die den Schleusungswilligen zur Verfügung gestellt wurden, wie es von der Staatsanwaltschaft heißt. Nach deren Angaben brachte die jüngere Angeklagte bei der Hinreise nach Athen die Papiere der Angehörigen mit. In dem Café in der griechischen Hauptstadt, in dem sich Somalier trafen, wurden deren Gesichter mit den Fotos der Pässe verglichen, um für jedes Dokument einen Schleusungswilligen auszusuchen, der dem Inhaber des Passes ähnlich sah, wie die Ermittler herausgefunden haben.

Einreise scheiterte nur in wenigen Fällen

Die dritte Angeklagte, die 61 Jahre alte Saynab A., ist die Mutter von Aisha S. Ihr wird vorgeworfen, ihren Pass für illegale Einreisen zur Verfügung gestellt zu haben. So konnte die Gruppe Somalierinnen in ihrem Alter einschleusen.

Nur in wenigen Fällen scheiterte die illegale Einreise, weil bei der Grenzkontrolle auffiel, dass die Dokumente nicht den Reisenden gehörten, die sie vorzeigten, wie im Prozess bekannt wird.

Als Zeuge schildert ein 59 Jahre alter Beamter des Bundeskriminalamts, wie die Ermittler der Gruppe auf die Spur gekommen sind. Demnach wurden Beamte im Polizeipräsidium in Darmstadt schon vor Jahren auf Daud M. aufmerksam. Ein Informant habe angegeben, dieser Mann biete für vierstellige Beträge eine Einschleusung nach Deutschland an. Weil sich damals aber keine Beweise ergaben, wurde das Verfahren 2017 eingestellt.

Dann aber erhielt das Bundeskriminalamt (BKA) Hinweise, dieser Mann stehe in Kontakt zur Al-Schabab-Miliz in Somalia und finanziere Einschleusungen nach Deutschland über das Hawala-System. Dabei handelt es sich um ein jahrhundertealtes orientalisches Netzwerk für den Geldverkehr. Das Bundeskriminalamt nahm die Ermittlungen wieder auf, überwachte die Telefone der Verdächtigen und observierte sie. Dabei fiel auf, dass Daud M. häufig nach Athen reiste und auch sonst mit Kontaktleuten in Griechenland in Verbindung stand, wie der Kriminalpolizist sagt. Nach seinen Worten wurden Chatnachrichten der Verdächtigen, zum Beispiel mit den Worten „Wir sind angekommen“, mit Flugdaten verglichen.

Bargeld bei Durchsuchung von Wohnung gefunden

Schließlich durchsuchte die Polizei diverse Wohnungen. Wie viel Geld der Drahtzieher der Schleusungen einnahm, ist nach den Worten des Zeugen nicht ganz klar geworden. Dieser Angeklagte verwaltete demnach das Geld von den Einreisewilligen, bezahlte davon aber Flugtickets und Hotelzimmer und behielt für sich, was schließlich übrig blieb. Den genauen Betrag zu beziffern, ist auch deshalb schwierig, weil das Geld in das Hawala-Netzwerk ging und nicht in bar sichergestellt wurde. Nach Angaben der Staatsanwaltschaft wurden in der Wohnung der jüngeren Angeklagten gut 12.000 Euro gefunden, zum Teil in Verstecken in verschiedenen Zimmern.

Mit ähnlichen Ermittlungen zu illegaler Einreise und Einschleusung muss die Polizei sich immer wieder beschäftigen. Die meisten Ausländer, die irregulär nach Europa einreisen, kommen nach Angaben des Bundeskriminalamts auf dem Landweg oder auf dem Seeweg über das östliche Mittelmeer und nicht mit dem Flugzeug wie die Somalier in dem Darmstädter Fall.

Eine Statistik des BKA für das Jahr 2024 verzeichnet fast 8000 aufgedeckte Fälle von Einschleusung. Viele derer, die nach Deutschland wollen, reisen in Etappen, ähnlich wie die Somalier, die zuerst nach Griechenland gelangt sind und dort einen Schleuser für den weiteren Weg gesucht haben.

Nach der Erfahrung des Bundeskriminalamts werben die Schleuser für ihre Dienste, indem sie auf die Kontrollen der Behörden auf dem Balkan hinweisen, die die illegale Einwanderung auf eigene Faust über den Landweg erschweren. Nach Deutschland kommen zwei Drittel derer, die mit der Hilfe von Schleusern unterwegs sind, über die Grenzen zu Polen und Österreich.

Oft gehören die Schleuser und die zahlenden Reisenden derselben Ethnie an, ähnlich wie in dem Darmstädter Fall. Daneben fällt nach Angaben des Bundeskriminalamts aber auch auf, dass Ukrainer sich als Schleuser betätigen, um Syrer und Afghanen von der Außengrenze der Europäischen Union zu Belarus bis nach Deutschland zu bringen.

Entscheidung: Der Vorsitzende Richter Daniel Schledt (Zweiter von links) begründet das Urteil der Strafkammer.
Entscheidung: Der Vorsitzende Richter Daniel Schledt (Zweiter von links) begründet das Urteil der Strafkammer.Peter Jülich

Besonders gefährlich wird der illegale Grenzübertritt bei der „Behältnisschleusung“. So nennen es die Ermittler, wenn die Schleuser die Einreisewilligen zum Beispiel im Laderaum eines Lastwagens zusammenpferchen, wo diese kaum frische Luft und nichts zu trinken bekommen und deshalb in Lebensgefahr geraten. Dabei kamen im Jahr 2024 nach den Daten des Bundeskriminalamts 347 Menschen zu Tode.

In dem Darmstädter Prozess wird den drei Angeklagten zugutegehalten, dass sie ihre Kunden nicht auf eine solche Weise in Gefahr gebracht haben, wie der Vorsitzende Richter Daniel Schledt schließlich in der Urteilsbegründung ausführt. Ebenfalls strafmildernd werten die Richter der Strafkammer die Geständnisse der Angeklagten, die nicht vorbestraft sind. In Erklärungen, vorgetragen von den Verteidigern, werden die in der Anklage vorgeworfenen Fälle zugegeben. Die Geständnisse ersparen dem Gericht einen langen Prozess mit umfangreicher Beweisaufnahme, wie der Vorsitzende sagt.

So kann schon am zweiten Verhandlungstag das Urteil gefällt werden. Daud M. und Aisha S. erhalten Freiheitsstrafen von einem Jahr und neun Monaten, die zur Bewährung ausgesetzt werden. Das Gericht ordnet Daud M. sechs Fälle zu, Aisha S. zehn Fälle. Saynab A. erhält für fünf Fälle eine Bewährungsstrafe von einem Jahr. Am Ende der Urteilsbegründung äußert der Richter die Hoffnung, dass die drei Angeklagten, die sich seit den letzten Taten im Jahr 2020 nichts mehr haben zuschulden kommen lassen, nicht noch einmal als Schleuser tätig werden.