Bekleidungs-Hersteller sollen künftig für Sammlung und Entsorgung geradestehen. Das will Bundesumweltminister Carsten Schneider mit einem neuen Textilgesetz erreichen. Damit zielt der SPD-Politiker auf Billig-Kleidung ab, die oft nach kurzer Zeit wieder weggeworfen werde. „Es gilt der Grundsatz, wer etwas herstellt und damit Gewinne macht, ist auch für die Entsorgung zuständig, so dass das nicht auf Kosten der Allgemeinheit, also den Steuerzahler, geht“, sagte Schneider in Berlin.
Fast Fashion überschwemme den Markt, lasse Altkleider-Container überquellen, könne jedoch kaum wiederverwendet oder recycelt werden, erklärte der Minister. Das bewährte System der Altkleidersammlung für Bedürftige drohe daran zu kollabieren. Schneider stellte am Freitag Eckpunkte für die neue Regelung vor, ein konkreter Gesetzentwurf soll später folgen. Es geht um Bekleidung, Bekleidungszubehör, Heimtextilien und Schuhe. Damit setzt Deutschland EU-Vorgaben um.
Als Hersteller sollen alle gelten, die Kleidung erstmals auf dem deutschen Markt anbieten, also zum Beispiel auch Importeure. Das Vorhaben betrifft damit auch Billigimporte aus China. „Dabei gilt: Je mehr Textilien die Hersteller auf den Markt bringen und je minderwertiger die Ware ist, desto mehr müssen sie beitragen“, sagte Schneider in Richtung Temu und Shein.
Hersteller und Importeure müssen sich an einer sogenannten Organisation für Herstellerverantwortung beteiligen. Diese Organisationen sollen sich um Sammlung und Verwertung von Alttextilien kümmern. Sie finanzieren sich aus Beiträgen der Hersteller. Jede Organisation soll eine Sammelquote von 70 Prozent erreichen müssen, gemessen an der Menge der Kleidung, die die angeschlossenen Hersteller im Vorjahr auf den Markt gebracht haben.
Wie viel die Hersteller zahlen, soll auch davon abhängen, wie hochwertig die Kleidung ist. Dabei sollen Kriterien gelten wie Langlebigkeit, Reparierbarkeit, Wiederverwendbarkeit, Recyclebarkeit und das Vorhandensein gefährlicher Stoffe. Je umweltfreundlicher ein Produkt ist, desto geringer soll der zu zahlende Betrag ausfallen.
Thomas Ahlmann, Geschäftsführer des Dachverbands FairWertung, begrüßte den Vorstoß. Besonders wichtig sei die klare Anerkennung der kreislaufwirtschaftlichen und gesellschaftlichen Bedeutung gemeinnütziger Sammler. Eike Lukas Müller, Standortleiter der Deutschen Kleiderstiftung, sagte, es werde immer schwieriger, gemeinnützige Initiativen mit Textilien zu versorgen, weil zu viel Billigkleidung von schlechter Qualität in den Containern lande. Auch der Verband kommunaler Unternehmen unterstützt das geplante Gesetz. Damit werde erstmals klar geregelt, dass Hersteller stärker für die Folgen der stetig wachsenden Fast‑Fashion‑Mengen zahlen müssen. Für die Kommunen bedeute das eine dringend benötigte Entlastung. Die Deutsche Umwelthilfe kritisierte, es fehlten Anreize für die Wiederverwendung. So könnten Umweltauswirkungen der Textilindustrie nicht reduziert werden.
Für Second-Hand-Shops, Sozialkaufhäuser und Kleiderkammern sollen die neuen Vorgaben nicht gelten, sofern sie nur tragbare Textilien annehmen, die nicht als Abfall gelten. Zwischen 2013 und 2023 stieg das Volumen laut Statistischem Bundesamt um 55 Prozent auf rund 175 000 Tonnen. Pro Kopf wurden demnach zuletzt etwa zwei Kilogramm Textilabfälle produziert.
