Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas (SPD) will die Tätigkeit als Selbständiger erleichtern und vor allem Solo-Selbständigen und deren Auftraggebern mehr Rechtssicherheit geben. Hierfür plant Bas eine neue Form der Selbständigkeit, die klarer vom Status als Arbeitnehmer abgegrenzt ist und eine Rentenversicherungspflicht vorsieht. Mitunter langwierige Prüfungen durch die Rentenversicherung sollen damit entfallen. Ein erster Gesetzentwurf des Arbeitsministeriums ging am Freitag zur internen Abstimmung an weitere Ministerien, der Entwurf liegt der Süddeutschen Zeitung vor. Darin heißt es, Voraussetzungen für die „neue Selbständigkeit“ seien „insbesondere ein entsprechender Wille der Beteiligten und ein unternehmerisches Handeln des Auftragnehmers“. Dafür würden „im Gesetz klare Kriterien festgelegt, anhand derer Auftraggeber und Auftragnehmer einfacher als bisher feststellen können, ob eine selbständige Tätigkeit vorliegt“. Bas setzt damit einen Auftrag aus dem Koalitionsvertrag um.
