Gesetzesentwurf: Bundesregierung verabschiedet Recht auf Reparatur für Verbrauchende

Verbraucherinnen und Verbraucher sollen bei Geräten wie Waschmaschinen, Kühlschränken und Smartphones künftig ein Recht auf Reparatur haben. Das Bundeskabinett beschloss einen
Gesetzentwurf, nach dem Hersteller künftig verpflichtet werden,
bestimmte Produkte „mehrere Jahre zu einem angemessenen Preis zu
reparieren“. 

„Das
stärkt Verbraucherinnen und Verbraucher – und führt zu mehr Nachhaltigkeit“, sagte Bundesverbraucherschutzministerin Stefanie Hubig (SPD). „Statt einer Wegwerfkultur brauchen wir
eine neue Kultur des Reparierens.“

Dem Ministerium zufolge soll das Recht für alle Produkte gelten, für die Hersteller bereits nach derzeitiger Rechtslage Ersatzteile für eine bestimmte Zeit vorrätig halten müssen. Darunter fallen etwa Handys und Tablets, Kühlschränke und Trockner. Für Waschmaschinen und Wäschetrockner soll das Recht auf Reparatur für mindestens zehn Jahre gelten, für Smartphones für
mindestens sieben Jahre. Dies gelte ab dem Moment, „in dem die Produktion
des Modells eingestellt wurde“. Zudem sollen die Unternehmen
verpflichtet sein, die Reparatur zu einem „angemessenen Preis“ anzubieten.

Gewährleistungsrecht soll verlängert werden

Die vorgeschlagenen Änderungen gelten als Schritt, eine EU-Richtlinie zur Förderung der Reparatur von Waren umzusetzen. Bisher haben Verbraucher
ein zweijähriges Gewährleistungsrecht, wenn eine gekaufte Ware einen
Mangel hat, abgesehen von vom Hersteller angebotenen Garantien. „Mit dem neuen Recht auf Reparatur wollen wir es Verbraucherinnen und Verbrauchern erleichtern, sich für eine Reparatur zu entscheiden“, sagte Hubig. 

Außerdem soll sich das Gewährleistungsrecht von zwei auf drei Jahre verlängern, wenn Verbraucher sich dazu entscheiden, ein Produkt reparieren zu lassen, anstatt es auszutauschen. Zusätzlich müssten die Geräte so konstruiert sein, dass man sie reparieren
könne. Ersatzteile müssten vom Hersteller außerdem zu angemessenen
Preisen angeboten werden, „die nicht von der Reparatur abschrecken“,
heißt es in dem Entwurf.