Hessischer Rechnungshofpräsident kritisiert veraltete Katastrophenschutzpläne


Die krisenhafte wirtschaftliche Entwicklung erfordert einen grundsätzlichen Wandel der Mentalität. Diese Auffassung hat der Präsident des Hessischen Rechnungshofs, Uwe Becker (CDU), am Beispiel des Autoführerscheins illustriert. Es sei beispielsweise Allgemeingut, dass die Digitalisierung erheblich beschleunigt werden müsse. Aber jeder verstehe darunter etwas anderes.

Dem einen reiche es schon, wenn er online einen Behördentermin bekomme, um den Führerschein beantragen zu können. Der andere erwarte, dass er nicht auf dem Amt erscheinen müsse und das Dokument zugeschickt werde. Man könne aber auch die Frage stellen, so Becker, ob man als Autofahrer überhaupt einen Führerschein benötige, den man in der Brieftasche bei sich tragen müsse.

„Man muss Staat neu denken“

Denn wenn die Polizei feststellen wolle, ob jemand eine Fahrerlaubnis besitze, reiche auch eine einfache Anfrage an die zuständige Behörde. „Wir hängen noch sehr eng an der analogen Wirklichkeit“, stellte Becker fest. Aber die allgemeine wirtschaftliche Lage zeige, dass es nicht so bleiben könne. „Man muss Staat neu denken.“

Die jüngsten politischen Entwicklungen hätten dazu geführt, dass alle bisherigen Prognosen für das laufende Jahr „nahezu obsolet“ seien, sagte Becker. Darum sei ein „deutlich stärkerer Mut zu Reformen“ nötig. Er äußerte sich bei der Vorstellung des Prüfberichts für den Haushalt 2024 zu den Schlussfolgerungen, die der Rechnungshof daraus ableitet.

Verbessert werden muss aus seiner Sicht beispielsweise der Katastrophenschutz. Die Anschläge auf die Berliner Infrastruktur und die täglichen Cyberangriffe zeigten schmerzhaft, wie verwundbar unser Alltag sei. „Wir müssen den Katastrophenschutz endlich von veralteten Plänen befreien und echte, digitale Widerstandsfähigkeit zur staatlichen Priorität machen“, sagte Becker.

Im Katastrophenfall keine einheitliche Software

In Hessen seien im Katastrophenfall das Innenministerium, die Regierungspräsidien sowie die 21 Landkreise und die kreisfreien Städte gleichzeitig zuständig. Die vom Rechnungshof geprüften Katastrophenschutzpläne stammten zum Teil noch aus dem Jahr 2016. Sowohl bei den Regierungspräsidien als auch bei den unteren Katastrophenschutzbehörden in den Kreisen fehle eine einheitliche Stabssoftware, die im Ernstfall als Führungsmittel dienen könne.

Das Land betreibe mit der Hessenwarn-App ein eigenes Angebot, während der Bund und alle anderen 15 Länder die NINA-App nutzten. Die landeseigene App sei schon eingeführt worden, als die App des Bundes noch über weniger Funktionen verfügt habe, sagte die Sprecherin des Innenministeriums auf Nachfrage. Inzwischen habe der Bund die Fähigkeiten von NINA schrittweise an Hessenwarn angeglichen, auch wenn ein vollständiger Gleichstand noch nicht erreicht worden sei. Vor diesem Hintergrund werde Hessenwarn „unter Berücksichtigung der fortschreitenden Entwicklungen auf Bundesebene aktuell evaluiert“.

In seinen Prüfungen stieß der Rechnungshof auch auf die Abwicklung der Corona-Soforthilfe. Er wertete nach eigenen Angaben steuerliche Daten von 10.190 Hilfsempfängern bei vier Finanzämtern aus und identifizierte mehr als 2000 Fälle mit Hinweisen auf unberechtigt ausgezahlte Soforthilfen. 99 Prozent dieser Fälle seien von den Finanzämtern nicht gemeldet worden.

Nicht berechtigte Corona-Soforthilfen

Wie Becker berichtete, ging der Rechnungshof auch der Frage nach, ob die gewährten Soforthilfen tatsächlich erforderlich waren, um Liquiditätsengpässe zu überbrücken. Er ermittelte überschlägig in einer Stichprobe, dass rund 16 Millionen Euro von 21,3 Millionen Euro ausgezahlter Soforthilfen zu Unrecht ausgezahlt worden seien.

Bei vergleichbaren Hilfsprogrammen müssten künftig die Steuerdaten für eine automatisierte Kontrolle genutzt werden, um möglichen Subventionsbetrug zu identifizieren, sagte Becker. Das Geld müsse dort ankommen, wo es wirklich gebraucht werde.

Dass dies zu oft nicht der Fall sei, habe auch die Prüfung des Förderprogramms für E-Lastenräder und Anhänger gezeigt. Eine Umfrage des Rechnungshofs habe ergeben, dass jedes dritte Rad und jeder zweite Anhänger auch ohne Förderung gekauft worden wären. Solche Mitnahmeeffekte müssten vermieden werden.

Auch zur Verwendung des Sondervermögens fand Becker kritische Worte. Er beklagte, dass der Gesetzgeber Länder und Kommunen, anders als ursprünglich vorgesehen, nicht dazu verpflichtet habe, das Geld nur für zusätzliche Investitionen auszugeben. Denn nur dann gingen von den kreditfinanzierten Ausgaben Impulse für das Wirtschaftswachstum aus. Schon im vergangenen Jahr hatte Becker kritisiert, dass die hessische Regierungskoalition 500 Millionen Euro aus dem Sondervermögen in die Rücklage aufgenommen habe. „Dürfen heißt nicht müssen“, sagte Becker.