Automobilindustrie: BGH weist Klimaklage gegen BMW und Mercedes ab

Der Bundesgerichtshof
(BGH) hat eine Klage ​der Deutschen ⁠Umwelthilfe
gegen die ​Automobilkonzerne BMW und ‌Mercedes abgewiesen. Ziel von drei Geschäftsführern der Umweltorganisation ​war es, BMW und Mercedes ab 2030 den Verkauf von Verbrennern zu verbieten, da ​sie sonst ‌die Menge ‌an
klimaschädlichem Treibhausgas überschreiten ​würden.

Der Bundesgerichtshof urteilte dazu, dass es keine Emissionsbudgets für einzelne Unternehmen gebe und Klimaschutzmaßnahmen sowie die Vorgabe von Budgets im Verantwortungsbereich der Politik lägen. Privatpersonen seien durch das Handeln der Unternehmen nicht in ihrem allgemeinen Persönlichkeitsrecht beeinträchtigt, sagte der Vorsitzende Richter Stephan Seiters des sechsten Zivilsenats des BGH in Karlsruhe.

Schon in den Vorinstanzen in München und Stuttgart hatten die Klagen keinen Erfolg gehabt. Nun wies der BGH die Revisionen der Deutschen Umwelthilfe (DUH) als letzte Instanz zurück.

Konkret hatte die Umwelthilfe ihre Klage auf ein für jeden der Autohersteller berechnetes Kohlenstoffbudget gestützt. Sie argumentierte mit ihrer persönlichen Freiheit, denn mit jedem verkauften Verbrenner steige die Notwendigkeit für Klimaschutzmaßnahmen in der Zukunft, sodass der Staat in Zukunft stärker eingreifen müsse und so wiederum individuelle Freiheitsrechte stärker einschränken werde. Im Zentrum des Verfahrens stand daher die Frage, ob Unternehmen auch abseits staatlicher Vorschriften vor Zivilgerichten zu bestimmten Klimamaßnahmen verpflichtet werden können.

Kläger stützten sich auf früheres Urteil des Bundesverfassungsgerichts

Die Argumentation der Umwelthilfe basierte auf dem Klimaschutz-Beschluss des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2021. Das Gericht hatte im März 2021 entschieden, dass das Klimaschutzgesetz des Bundes in seiner damaligen Form zu kurz gegriffen habe und vom Gesetzgeber Nachbesserungen gefordert. Die zum Teil noch sehr jungen Klägerinnen und Kläger würden durch die Regelungen in ihren Freiheitsrechten verletzt, denn „die Vorschriften verschieben hohe Emissionsminderungslasten unumkehrbar auf Zeiträume nach 2030“, hieß es damals.

Derzeit sieht die Europäische Union ein Verbrenner-Aus für das Jahr 2035 vor. Im Dezember machte die EU-Kommission den Vorschlag, dieses Ziel weiter abzuschwächen. Die Verhandlungen darüber dürften noch Monate dauern.

„Ein gutes Beispiel für den Unterschied zwischen ‚legal‘ und ‚legitim'“

Umwelthilfe-Geschäftsführerin Barbara Metz kündigte nach den Urteilen in Karlsruhe an, diese genau zu analysieren. „Wir werden natürlich auch überlegen, verfassungsrechtliche Beschwerde dagegen einzulegen“, sagte sie. Der Anwalt der Umwelthilfe, Remo Klinger, sprach von einem ganz klaren Auftrag an den Gesetzgeber, der nun tätig werden müsse. Wenn darüber nachgedacht werde, „die Emissionsverordnung, die auf europäischer Ebene gilt, abzuschwächen, dann wäre das contra Klimaschutz und nicht zulässig.“

BMW begrüßte die Entscheidung. „Wir haben im Verfahren stets die Position vertreten, dass die Auseinandersetzung über den Weg zur Erreichung der Klimaziele im politischen Prozess durch die demokratisch legitimierten Parlamente erfolgen muss“, teilte das Unternehmen mit. „Unabhängig von diesem Verfahren leistet die BMW Group seit Langem einen wirksamen Beitrag zum Klimaschutz.“

Der Linken-Bundestagsabgeordnete Fabian Fahl nannte die Urteile „ein gutes Beispiel für den Unterschied zwischen ‚legal‘ und ‚legitim‘, also moralisch in Ordnung“. Die Autoindustrie habe „einen erheblichen Anteil an der Klimazerstörung“, sagte er. Bei der Diskussion über Verbrenner dürfe auch nicht vergessen werden, „wie viele Kriege für Öl geführt werden“.