Radikale Christen?: Eltern sahen Tochter mit Down Syndrom beim sterben zu

Warum haben Josephin W.s Eltern ihr tagelang beim Sterben zugesehen? Als die Kammer des Landgerichts Frankfurt den Prozess gegen ihre Familie im März 2026 beendet, bleiben viele Fragen offen. Doch wohl keine drängt sich so sehr auf wie diese. Fest steht, dass die Einundzwanzigjährige im Oktober 2016 in ihrem Elternhaus in Ehringshausen in den Armen ihrer Schwester starb. Der Tod kam nicht plötzlich, tagelang hatte sich der Gesundheitszustand der jungen Frau verschlechtert. Doch Hilfe geholt hatten weder ihre Mutter noch ihr Vater oder ihre Schwester. Als die Familie schließlich den Notruf verständigte, war es schon zu spät: Um 22.53 Uhr stellte die Notärztin Josephins Tod fest.

Jahre später werden Josephins Eltern, Andrea und Wilfried, sowie ihre Schwester Eva W. von der Staatsanwaltschaft Limburg angeklagt. Andrea und Wilfried, beide Jahrgang 1961, werfen die Ankläger Totschlag durch Unterlassen vor. Eva, 1993 geboren, wird wegen unterlassener Hilfeleistung angeklagt. Noch bevor der Fall in Frankfurt verhandelt wird, beschäftigt sich zunächst im Jahr 2016 das Limburger Landgericht damit.

Josephin W. kam im Januar 1995 mit Trisomie 21 auf die Welt. Ihre Eltern wussten bis dahin nichts von ihrer Behinderung. Als sie drei Jahre alt war, diagnostizierten Ärzte bei ihr zudem Diabetes Typ 1. Im Jahr 2005 wird eine Zöliakie bei ihr erkannt. Ihre Mutter Andrea, eine gelernte pharmazeutisch-technische Assistentin, wurde im Umgang mit beiden Erkrankungen geschult. Mehrfach am Tag misst sie die Insulinwerte ihrer Tochter, mindestens einmal auch in der Nacht. Vor allem der Diabetes war eine Herausforderung im Zusammenhang mit Trisomie 21. Ein Sachverständiger wird später im Frankfurter Prozess sagen, dass Andrea W. es geschafft habe, den Diabetes so gut einzustellen, sei „eine großartige Leistung“, die nur mit Überfürsorglichkeit gelinge.

Ihr Blutzucker war hoch, sie gaben ihr Zuckersirup

Was dann geschah, ist unklar. Denn drei Tage vor ihrem Tod verschlechterte sich Josephins Zustand zusehends: Sie nässte sich nachts ein, klagte über Bauchschmerzen und erbrach Blut. Nahrung und Flüssigkeit behielt sie kaum noch bei sich und wurde körperlich immer schwächer, so sehr, dass sie nicht einmal ohne die Hilfe ihrer Schwester die Treppe vom ersten Stock ins Wohnzimmer im Erdgeschoss herunterkam.

Aus Andrea W.s Überfürsorglichkeit wurde Nachlässigkeit: Sie misst nicht mehr so häufig Josephins Werte, die immer weiter stiegen; zwei Stunden bevor Josephins Herz zu schlagen aufhörte, ergab die Blutzuckermessung „high“, also einen Wert von mehr als 600 mg/dl. Trotz ihres den ganzen Tag lang steigenden Blutzuckerwertes gab die Familie ihr aus unerfindlichen Gründen Zuckersirup zu trinken.

Im Gerichtssaal: Die Schwester und Mutter der verstorbenen mit ihren Anwälten.
Im Gerichtssaal: Die Schwester und Mutter der verstorbenen mit ihren Anwälten.Lando Hass

Um 21.52 Uhr rief Wilfried W. den Notarzt, da hatte Josephin schon keinen Puls mehr. Das Gespräch übernahm aber seine Tochter Eva, die nebenbei Wiederbelebungsmaßnahmen durchführte. Ihre Eltern standen die gesamte Zeit regungslos daneben, so rekonstruiert es das Gericht.

Wurde das Urteil absichtlich fehlerhaft geschrieben?

Am 16. Oktober 2019 fällt in Limburg das Urteil: Anders als die Staatsanwaltschaft forderte, entscheidet die Kammer, dass sich Andrea und Wilfried der fahrlässigen Tötung schuldig gemacht haben. Sie erkennt keinen Vorsatz, also demnach auch keinen Totschlag. Beide erhalten eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren auf Bewährung. Ihre Tochter Eva wird freigesprochen.

Die Staatsanwaltschaft Limburg ficht das Urteil beim Bundesgerichtshof (BGH) an. Die Richter in Karlsruhe entscheiden schließlich, dass der Fall neu verhandelt werden muss. Grund dafür ist die ungewöhnliche Begründung, die die Richter in dem Urteil angaben und die laut BGH nicht ausreichend ist: Für eine Verurteilung wegen eines vorsätzlichen Tötungsdelikts bei Andrea und Wilfried beziehungsweise unterlassener Hilfeleistung im Fall von Eva habe es keine Mehrheit von vier Stimmen gegeben. Eine Formulierung, die danach zu Spekulationen bei mindestens einem der Verteidiger führt. Er glaubt, dass die Kammer – bestehend aus drei Berufsrichtern und zwei Schöffen – das Urteil absichtlich so geschrieben habe, dass es einer revisionsrechtlichen Prüfung nicht standhält. Der BGH verweist den Fall schließlich nach Frankfurt.

Spöttisches Lachen und Beschimpfungen im Gerichtssaal

Es dauert fast fünf Jahre, bis der Prozess am Frankfurter Landgericht danach beginnt. Fünf Jahre, in denen über Familie W. die ständige Angst vor einer Gefängnisstrafe schwebt. An einem Januartag 2026 betreten Andrea, Wilfried und Eva W. zögerlich den Gerichtssaal. Mit blassen, ausdruckslosen Gesichtern nehmen sie auf der Anklagebank Platz. Schnell wird in diesem Prozess deutlich, dass dort drei Menschen sitzen, die glauben, die ganze Welt gegen sich zu haben. Während Zeugen aussagen, rufen die Angeklagten immer wieder dazwischen und bezeichnen sie als Lügner. Wilfried W. beschimpft seinen Schwager als „Arschloch“, Andrea W. wirft der langjährigen Freundin ihres Mannes vor, psychische Probleme zu haben.

Ein paar Jahre hat es gedauert, bis der Fall vor dem Landgericht Frankfurt neu aufgerollt wurde.
Ein paar Jahre hat es gedauert, bis der Fall vor dem Landgericht Frankfurt neu aufgerollt wurde.Lando Hass

Immer wieder lachen die drei auch spöttisch, wenn ein Zeuge oder ein anderer Prozessbeteiligter etwas sagt, was zu ihrem Nachteil ist. Mehrfach unterbricht Wilfried W. den Staatsanwalt oder einen der medizinischen Sachverständigen, wirft ihnen vor, zu lügen, oder fragt: „Woher wollen Sie das wissen?“

Das Geschehen und die lange Verfahrensdauer scheinen vor allem Auswirkungen auf das Leben der älteren Tochter Eva zu haben. Im Jahr 2015 begann sie ihr Masterstudium. Abgeschlossen hat sie es nie. Sie sagt, sie glaube, dass aufgrund der Lücke in ihrem Lebenslauf durch den Prozess ihre Erfolgschancen nicht mehr so hoch seien. Nun plane sie, mit ihrem Hobby, dem Malen, Geld zu verdienen. In ihrer Wohnung wohnt die heute Zweiunddreißigjährige nicht mehr, sondern bei ihren Eltern.

Nach der Beerdigung fuhr Familie W. ins Einkaufzentrum

Zu den Vorwürfen will sich die Familie diesmal eigentlich nicht äußern, sondern nur Angaben zur Person machen. Doch vor allem Andrea W. hält sich nicht daran. „Sie können mir glauben, keiner hätte Josi etwas getan und wir bestimmt nicht“, sagt sie am ersten Tag mit zittriger Stimme. Die Kernaussage der Familie lautet: Wir haben nicht erkannt, wie ernst der Gesundheitszustand war.

Das ist mit dem, was man ansonsten im Prozess über Andrea W. hört, nicht in Einklang zu bringen. Es ist wohl nicht übertrieben zu behaupten, dass ihre gesamte Lebensaufgabe darin bestand, sich um Josephin zu kümmern. Auch Wilfried W. kennt sich mit der Krankheit aus, ist er doch selbst an Diabetes Typ 1 erkrankt. Warum hat also niemand im Oktober 2016 den Notruf gewählt?

Staatsanwalt Daniel Fass liest in den Akten. Schon 2019 verhandelte er Josephin W.s Fall in Limburg.
Staatsanwalt Daniel Fass liest in den Akten. Schon 2019 verhandelte er Josephin W.s Fall in Limburg.Lando Hass

Vieles an diesem Fall ist sonderbar: etwa das Verhalten der Angeklagten nach Josephins Tod. Beigesetzt wird die Einundzwanzigjährige nicht in dem Wohnort der Familie. In ihrem Grab steckt nur ein Holzkreuz, ohne Aufschrift. Die Beerdigung selbst dauert nur zehn Minuten, Beileidsbekundungen will die Familie nicht erhalten. Danach fahren sie in ein Einkaufszentrum, kaufen ein und essen.

Mitglieder einer Freikirche: Glaubte die Familie an das jüngste Gericht?

Von der Familie erfährt man nur wenig, und auch die Zeugen können nur einen kleinen Einblick in das Leben der Angeklagten geben. Denn Familie W. lebt zurückgezogen und brach den Kontakt zu sämtlichen Familienmitgliedern ab – aus religiöser Überzeugung. Ihr Schwiegervater beispielsweise habe Wünschelruten benutzt, was Andrea W. als teuflisch bezeichnet und einen Kontaktabbruch gefordert habe, berichtet eine jahrelange Freundin von Wilfried W.

Familie W. gehört einer evangelischen freikirchlichen Gemeinde an. Über die Jahre wurde ihre religiöse Ausrichtung immer radikaler und ihre Überzeugung, „Dämonen“ von sich fernhalten zu müssen, immer stärker. Ein Pfarrer, den das Gericht als religiösen Sachverständigen hinzugezogen hat, erklärt außerdem, dass eine Besonderheit der Brüdergemeinde, die vor allem im Lahn-Dill-Kreis weit verbreitet ist, der starke Bezug zum jüngsten Gericht sei. Dass auch bei Familie W. ein Glaube und eine Vorbereitung an solch eine Endzeit geherrscht haben könnte, suggerieren die großen Mengen an Konserven und Wasser, die sie in ihrem Haus horteten.

Glaubte die Mutter, dass die Trisomie 21 eine Strafe war?

Auch die Tatsache, dass Josephin nackt war, als die Rettungskräfte eintrafen, führt zu der Spekulation, dass dies mit dem Zitat „Nackt bin ich auf die Welt gekommen, und nackt verlasse ich sie wieder“ aus dem Buch Hiob im Alten Testament zusammenhängen könnte.

Noch ein Verdacht, der immer wieder eine Rolle in dem Prozess spielt: Konnten die Angeklagten nicht akzeptieren, dass Josephin Trisomie 21 hatte? Die Familie hatte mehrere Heilungsreisen unternommen und an Heilungsgottesdiensten teilgenommen. Andreas Bruder erzählt, sie habe sich außerdem immer geweigert, ihre Tochter in eine Einrichtung der Lebenshilfe zu geben. „Sie hat sich für die Josi geschämt“, sagt er. Seine Schwester habe eine Heilung durch Gott für möglich gehalten.

Wilfrieds langjährige Freundin berichtet, dass die Angeklagten davon ausgegangen seien, dass Josephins Erkrankung eine Bestrafung dafür sei, dass einer ihrer Vorfahren ein Freimaurer gewesen sei. Sie sagt, dass Andrea W. immer davon gesprochen habe, dass bald ein Wunder geschehe.

Deutete die Familie das Erbrechen der Tochter als Heilung?
Deutete die Familie das Erbrechen der Tochter als Heilung?Lando Hass

Vor Gericht wurden außerdem Videos abgespielt, die bei den Angeklagten zu Hause sichergestellt wurden. Zu sehen ist T. B. Joshua, der umstrittene Prediger und Gründer der Megakirche „The Synagogue, Church Of All Nations“, der eine Frau angeblich durch seine Gebete von Brustkrebs heilt. Die Frau spuckt auf den Boden und übergibt sich, während T. B. Joshua kommentiert, dass dies ein Zeichen ihrer Heilung sei. Der Staatsanwalt stellt in seinem Plädoyer die Frage in den Raum, ob man auch bei Josephins Erbrechen davon ausgegangen sei, dass dies ein Zeichen der Heilung sein könnte.

Das Gericht nimmt letztlich an, dass die religiöse Überzeugung der Familie W. zwar nicht als Motiv festzustellen ist, aber durchaus eine Rolle spielt. Die ständige Angst vor dem Bösen und die Vorbereitung auf das jüngste Gericht hätten zu einer dauernden Erschöpfung beigetragen.

Die neuen Urteile fallen deutlich härter aus

All die Fragen, die nicht beantwortet werden konnten in dem Prozess, sind für das Urteil nicht maßgeblich. Die entscheidende, nämlich ob die Familie Josephins Zustand erkannt und trotzdem nicht gehandelt hat, kann die Kammer mit einem Ja beantworten – und sieht damit einen Vorsatz.

Für alle drei fällt das Urteil Anfang März deutlich härter aus als das erste: Wilfried und Andrea W. sind nach Überzeugung der Richter des Totschlags durch Unterlassen schuldig. Wilfried erhält eine sechsjährige Freiheitsstrafe, Andrea ein halbes Jahr mehr. Eva wird wegen unterlassener Hilfeleistung zu einer Bewährungsstrafe von acht Monaten verurteilt.

Als das Urteil verkündet wird, lacht Wilfried W. abermals spöttisch. Doch mit jeder Minute, die vergeht, scheint ihm klar zu werden, was die Entscheidung des Gerichts für ihn und seine Familie bedeuten könnte, sollte sie rechtskräftig werden. Seine Tasche auf seinem Schoß fest umklammernd, starrt er auf den Tisch vor sich. Für eine Weile scheint es so, als sei jegliche Überheblichkeit, die er den gesamten Prozess zur Schau gestellt hatte, aus ihm gewichen.

Aufgrund der langen Verfahrensdauer, die nach Aussage der Vorsitzenden Richterin durch einen früheren Personalmangel am Landgericht bedingt ist, gelten bei allen dreien acht Monate als bereits vollstreckt. Wilfried, Andrea und Eva W. sind gegen das Urteil in Revision gegangen.