

Das dürfte bei Arbeitnehmern und Gewerkschaften nicht für Begeisterung sorgen. Schließlich gibt es in der Insolvenz schon Sonderkündigungsrechte für Arbeitsverhältnisse. Was stört Sie?
Eckert: Problematisch sind vor allem die Regelungen bei Betriebsübergängen. Vereinfacht ausgedrückt werden beim Verkauf eines Unternehmens alle bestehenden Arbeitsverhältnisse auf den neuen Erwerber übertragen. Normalerweise ist das auch sinnvoll, aber eben nicht in Insolvenzsituationen. Dort schreckt die Regelung Investoren ab, die nur bestimmte Teile übernehmen wollen. Dadurch scheitern Sanierungen und am Ende muss dann oft der gesamte Betrieb abgewickelt werden. Gerade jetzt, da es schwieriger geworden ist, Investoren für angeschlagene Unternehmen zu finden, könnte mehr Flexibilität helfen, die Lage zu entspannen.
Riewe: Insolvenzverwalter und Sanierungsberater schauen inzwischen sehr genau, welche Teile eines Unternehmens eine Zukunft haben – und welche nicht. Insolvenzverfahren sind also längst keine reinen Abwicklungstools. Im Gegenteil: In vielen Fällen sind sie die Voraussetzung dafür, dass Unternehmen überhaupt eine zweite Chance bekommen. Genau darum wird es auch bei den Diskussionen in Berlin gehen: Die Herausforderungen für Unternehmen werden größer und verändern sich – und damit wächst auch die Bedeutung funktionierender Sanierungsverfahren. Sie müssen so ausgestaltet werden, dass sie den aktuellen Bedingungen gerecht werden.
