Widerruf kann lohnenBasisrente vs. Altersvorsorgedepot: Warum Sparer ihre Verträge prüfen sollten
Artikel anhören(06:40 min)

Das von der Bundesregierung geplante Altersvorsorgedepot verspricht Verbesserungen in der geförderten Altersvorsorge. Während es für die Riester-Rente eine direkte Wechselmöglichkeit geben wird, scheinen Besitzer einer Basisrente außen vor zu sein. Doch mit einem Trick könnte es doch eine Möglichkeit zum Wechsel geben.
Ursprünglich gefeiert als Wundermittel der Altersvorsorge für Selbstständige und gutverdienende Arbeitnehmer, offenbart die Basisrente (auch Rürup-Rente genannt) bei näherer Betrachtung zwei gravierende Nachteile. Erstens: mangelnde Flexibilität. Sie lässt sich weder kündigen noch in einer Einmalsumme auszahlen. Das angesparte Vermögen fließt später ausschließlich in eine lebenslange Rente.
Zweiter Nachteil sind die hohen Gebühren. Abschluss- und Vertriebskosten, Verwaltungskosten und Kosten der Kapitalanlage bei Fondsprodukten summieren sich. Nicht selten stoßen wir bei unseren Analysen auf zweistellige Kostenquoten bei Rürup-Renten. Kein Wunder, dass solche Verträge nach etlichen Jahren oft weniger wert sind als die Summe der eingezahlten Beiträge.
Weniger Kosten – mehr Flexibilität
Bei den Kosten und teilweise auch bei der Flexibilität verspricht das von der Bundesregierung für 2027 geplante Altersvorsorgedepot eine echte Verbesserung. Es entfällt der teure Versicherungsmantel, was einen massiven Einschnitt der Gebühren ermöglicht. Zudem plant der Gesetzgeber einen Kostendeckel bei 1,5 Prozent der Beiträge.
Auch bei der Flexibilität macht das Altersvorsorgedepot einen großen Schritt nach vorn. Diskutiert wird eine Einmalauszahlung in Höhe von 30 Prozent des angesparten Geldes zu Rentenbeginn. Zudem wird ein Anbieterwechsel ausdrücklich möglich sein, was bei den derzeitigen Produkten schwer bis unmöglich ist.
Auch für Selbstständige?
Es stellt sich also die Frage, ob es einen Weg gibt, aus einer Basisrente auszusteigen, um in ein Altersvorsorgedepot zu wechseln. Denn anders als bei der Riester-Rente ist der direkte Umstieg von einer Basisrente in das Altersvorsorgedepot vom Gesetzgeber nicht vorgesehen. Trotzdem kann es diese Möglichkeit geben – dazu gleich mehr. Doch zunächst sollte berücksichtigt werden, ob der Weg in das Altersvorsorgedepot wirklich möglich ist. Denn zumindest für Selbstständige ist das kein Selbstläufer.
Nach aktuellem Stand der Diskussion steht das Altersvorsorgedepot Selbstständigen nur dann offen, wenn sie pflichtversichert in der gesetzlichen Rentenversicherung sind. Diese Voraussetzung erfüllen nur wenige Menschen. Möglich ist, dass diese Einschränkung auf den letzten Metern der politischen Beschlussfassung noch geändert wird – zumindest gibt es lautstarke Stimmen, die einen Zugang für alle Selbstständigen fordern.
Widerruf als Notausgang aus der Basisrente
Doch selbst wenn das geförderte Altersvorsorgedepot verschlossen bleiben sollte: Für viele Selbstständige dürfte der Wechsel in einen – nicht geförderten – ETF-Sparplan wesentlich sinnvoller sein als die Fortführung einer unflexiblen und teuren Basisrente. Zumal es trotz fehlender Möglichkeit zur regulären Kündigung für viele Verträge einen „Notausgang“ gibt: den sogenannten Widerruf oder Widerspruch. Ist die Widerrufsbelehrung fehlerhaft oder erfüllt der Vertrag andere formale Voraussetzungen nicht, dann kann eine Rürup-Rente vom Verbraucher widerrufen werden, und der Vertrag wird rückabgewickelt.
Als Folge kommt der Versicherte nicht nur an sein eingezahltes Geld heran, er erhält auch einen großen Teil der gezahlten Kosten wieder zurück. Plötzlich kann aus einer weitgehend unrentablen Anlage doch noch ein Renditebringer werden. Besonders bei folgenden Gesellschaften ist nach unserer Erfahrung eine gute Chance auf einen wirksamen Widerruf gegeben:
-
Generali / Aachen Münchener
-
Allianz
-
Canada Life
-
Ergo Vorsorge
-
Gothaer
-
PB Lebensversicherung / Postbank
-
Signal Iduna
-
Standard Life, Proxalto, Aviva, Provinzial
-
Zürich Deutscher Herold
Gerichtsurteile ermöglichen Widerruf
Zahlreiche Urteile (zuletzt beispielsweise vom BGH Az. IV ZR 161/23) zeigen, dass sich Gerichte in einem Rechtsstreit meist auf die Seite der Verbraucher stellen und den Ausstieg ermöglichen. Dies führt dazu, dass in vielen Fällen auch eine außergerichtliche Einigung mit der Versicherung möglich ist.
Im ersten Schritt sollte ein spezialisierter Rechtsanwalt überprüfen, ob ein Widerruf der Basisrente aussichtsreich ist. Diese Prüfung ist beispielsweise – kostenlos und unverbindlich – über die Interessengemeinschaft Widerruf möglich.
Achtung: Bei der Rückabwicklung einer Basisrente kann es zur Rückzahlung von Steuervorteilen kommen. Wer den Widerruf einer Basisrente durchgesetzt hat, sollte das Finanzamt darüber informieren. Die Finanzämter reagieren darauf durchaus unterschiedlich. Einige ignorieren die Information wohl komplett und lassen die Sonderausgaben unangetastet. Andere streichen den Steuervorteil nur für das laufende Jahr. Wieder andere für maximal vier Jahre rückwirkend – womit im schlimmsten Fall gerechnet werden sollte. Aber selbst dann fallen die Rückzahlungen im Vergleich zu den wirtschaftlichen Vorteilen eines Widerrufs meist geringer aus. Zudem wurden viele dieser Verträge in den letzten Jahren beitragsfrei gestellt, da die Versicherten mit der Wertentwicklung unzufrieden waren.
Über den Autor: Roland Klaus ist Gründer der Interessengemeinschaft Widerruf. Sie hilft bei der Durchsetzung von Verbraucherrecht in Finanzfragen und wird dabei von spezialisierten Anwälten unterstützt.
