

Nach jahrelangen Verzögerungen vor Gerichten besteht nun die Aussicht auf einen schnelleren Ausbau des Ladenetzes für Elektroautos an deutschen Autobahnraststätten. Zugleich ist der Weg geebnet für mehr Wettbewerb um die Schnellladesäulen an den Raststätten. Beides ist die Folge eines am Freitag bekanntgegebenen Entscheides des Oberlandesgerichts Düsseldorf zum Vergabeverfahren für den Ausbau des Angebots an Schnellladesäulen auf den Autobahnraststätten.
Als rechtswidrig verworfen wurden mit dem rechtskräftigen Urteil die Vorgehensweise der bundeseigenen Autobahn GmbH und des Bonner Unternehmens Tank & Rast, des monopolähnlichen Konzessionärs für 412 der rund 440 Raststätten an deutschen Autobahnen. Beide Unternehmen hatten sich im April 2022 darauf geeinigt, dass die Konzessionen von Tank & Rast, die bisher nur den Betrieb von Tankstellen, Restaurants und Hotels an den Autobahnen vorsehen, automatisch um die Aufgabe der Ladestationen für Elektroautos erweitert werden sollten.
Tank & Rast wollte dann das bisher dürftige Netz von rund 350 Schnellladesäulen an den 412 Raststätten um 2300 erweitern. Auf dem Gelände der jeweiligen Raststätten sollte Tank & Rast damit zusätzliche Grundstücke für die Einrichtung der Ladesäulen erhalten – die Parkplätze rund um Raststätten und Tankstellen gehören nicht zur Konzession von Tank & Rast, sondern werden von der Autobahn GmbH betreut. Eine öffentliche Ausschreibung für die Einrichtung von Ladesäulen war nicht vorgesehen.
Fastned verlangte Ausschreibung
Die ursprüngliche Übertragung des Ausbaus von Ladesäulen an den Autobahnraststätten fast ausschließlich an Tank & Rast gab Raum für Spekulationen über die Preise für das Laden an den Autobahnen. Die Frage war, ob die Preisstrukturen dann denen für Treibstoffe ähneln könnten. Denn für das Tanken an den westdeutschen Raststätten beträgt der Aufpreis an den Standorten von Tank & Rast inzwischen oft mehr als 50 Cent je Liter Diesel oder Benzin.
Gegen das Verfahren hatte der niederländische Ladenetzbetreiber Fastned geklagt und eine Ausschreibung verlangt. Anfangs war auch Tesla an der Klage beteiligt, der amerikanische Pionier der Elektroautos, mit eigenem Netz an Ladesäulen, ist aber später ausgeschieden. Große deutsche Ladenetzbetreiber wie zum Beispiel EnBW oder Ionity waren an dem Verfahren nicht beteiligt. Der niederländische Ladenetzbetreiber beantragte vor Gericht, die Vereinbarungen zwischen Autobahn GmbH und Tank & Rast aufzuheben sowie eine reguläre Ausschreibung anzuordnen, und dafür bekamen die Niederländer Recht.
„Wesentliche Erweiterung“ der Konzessionsverträge
Als die Konzessionsverträge für die einzelnen Raststätten in den Jahren 1997 und 1998 abgeschlossen worden seien, habe noch niemand gewusst, dass es von 2009 an auch Elektroautos geben würde, deshalb seien Schnellladesäulen in den Konzessionsverträgen nicht erwähnt worden, schreibt das Oberlandesgericht. Die Vorstellung der Autobahn GmbH und von Tank & Rast, dass unter dem vertraglichen Begriff „Tanken“ auch das Laden von Elektroautos zu verstehen sei, habe es bei Abschluss der Konzessionsverträge noch nicht gegeben.
Die Darstellung von Autobahn GmbH sowie Tank & Rast, es gebe an den Raststätten einen Versorgungsauftrag für alle relevanten Leistungen, hat das Gericht zurückgewiesen. Die Raststätten von Tank & Rast könnten auch weiterhin nur mit Tankstellen für Benzin und Diesel betrieben werden, weil es auch für diese Treibstoffe weiterhin Nachfrage gebe. Damit seien Schnellladesäulen nicht eine Bedingung für den Betrieb der Raststätten. Das Betreiben von Ladesäulen an den Raststätten sei eine „wesentliche Erweiterung“ der Konzessionsverträge und müsse daher neu ausgeschrieben werden.
„Auswahl und Aufenthaltsqualität steigen“
Die Autobahn GmbH, inzwischen mit einer neuen Geschäftsführung, verspricht nun nach dem Urteil schnell zu reagieren: „Die Autobahn GmbH begrüßt, dass nach den mehrere Jahre dauernden Verfahren nun Klarheit auch über künftige Projekte besteht“, kommentierte ein Sprecher gegenüber der F.A.Z. Auf der Grundlage des Urteils würden die Autobahn GmbH sowie das Bundesverkehrsministerium nun die Grundlagen für eine Ausschreibung für Ladesäulen an Autobahnraststätten erarbeiten, „bei der sich alle interessierten Marktteilnehmer bewerben können“, lautet das Versprechen.
„Eine solche Ausschreibung soll schnellstmöglich erfolgen.“ Wegen der jahrelangen Verzögerungen beim Ausbau der Ladesäulen an den Raststätten hat sich die Autobahn GmbH inzwischen um die Installation von Ladesäulen an den unbewirtschafteten Autobahnparkplätzen gekümmert. Bis zum Sommer soll es an 100 Parkplätzen Ladesäulen geben, zum Jahresende an 200 Parkplätzen. Dort gibt es allerdings für die Zeit des Ladens weder Kaffee noch eine Würstchenbude.
Für den Sieger des juristischen Verfahrens, Fastned, kommentierte die Deutschland-Chefin Linda Boll: „Für Fahrerinnen und Fahrer von Elektroautos bedeutet das Urteil, dass durch fairen Wettbewerb die Auswahl und die Aufenthaltsqualität an Autobahn-Ladestationen steigen.“ Nun komme es darauf an, dass die Ausschreibungen Spielraum für innovative Konzepte und umfassende Dienstleistungen rund um das Laden böten. Anbieter sollten sich über Qualität und Kundenorientierung differenzieren können.
„Wegen der über 40 Jahre laufenden Konzessions- und Betreiberstrukturen an bundeseigenen Autobahnstandorten verfügt Tank & Rast über eine historisch gewachsene Monopolstellung, die andere Privatunternehmen nicht haben“, kommentierte Boll weiter. Daher sei es wichtig, „dass Vergabe von Flächen und Rechten an Autobahnstandorten transparent und wettbewerblich offen erfolgt“.
Voraussetzung dafür sei die Entscheidung des Gerichts, dass das Laden von Elektroautos ein eigenständiges Geschäftsfeld sei und eben nicht dem Begriff der Versorgung von Autofahrern mit Benzin oder Diesel zugeordnet werden könne. Der börsennotierte niederländische Anbieter Fastned ist in Deutschland bisher an 54 Standorten vertreten und baut auch Ladesäulen an unbewirtschafteten Parkplätzen. Bis 2030 will Fastned in Europa 1000 Ladestandorte betreiben.
