
Die Frage, inwiefern Regelungen wie Sanktionen überhaupt dazu beitragen, mehr Menschen in Arbeit zu bringen, ist auch nach Veröffentlichung zahlreicher Studien in den vergangenen zehn Jahren umstritten. Eine Rolle spielte dies bereits beim Urteil des Bundesverfassungsgerichts 2019, wonach Sanktionen von mehr als 30 Prozent des Regelbedarfs verfassungswidrig sind: Es gab nicht genügend Studien, die belegen würden, dass solche Sanktionen zielführend seien.
Tatsächlich sind Sanktionen laut mehreren Erhebungen zu dem Thema in der Lage, Sozialhilfeempfänger dazu zu bewegen, eine Arbeit anzunehmen. So stellte das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) auf Grundlage mehrerer Erhebungen fest, dass sanktionierte Empfänger eher in den Arbeitsmarkt wechseln, als nicht sanktionierte. Schon die Androhung von Sanktionen habe diesen Effekt.
Zugleich warnten die Studienautoren bereits damals davor, Sanktionen als Instrument zur Erzwingung einer Arbeitsaufnahme überzustrapazieren. Denn die Qualität der Arbeit, die von sanktionierten Sozialhilfeempfängern aufgenommen wurde, war demnach oftmals schlechter als bei Nichtsanktionierten. Es handle sich oft um Hilfstätigkeiten, die schlecht bezahlt und schnell wieder aufgegeben würden.
Aus einem Bericht der Wissenschaftlichen Dienste des Bundestages aus dem Jahr 2017 (PDF), in dem mehrere Studien aufgegriffen werden, geht zudem hervor: Sanktionierte Sozialhilfeempfänger ziehen sich häufiger aus dem Sozialleben zurück, leiden häufiger unter psychischen Krankheiten, berichten von Mangelernährung und verlieren eher das Vertrauen in das Sozialsystem allgemein sowie ins Jobcenter im Speziellen.
Dies führe wiederum dazu, dass Mitwirkungspflichten wie die Teilnahme an Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen oder das Wahrnehmen von Terminen noch seltener wahrgenommen würden. Zu hohe Sanktionen führten eher zu einer Destabilisierung der betroffenen Personen als zu mehr Beteiligung am Arbeitsmarkt. Wie die Wissenschaftlichen Dienste des Bundestages ausführten, basierten zahlreiche Erkenntnisse aus den zitierten Studien allerdings auf qualitativen Erhebungen unter vergleichsweise wenigen Betroffenen und seien nicht zwangsläufig repräsentativ.
