Worauf Arbeitgeber beim KI-Einsatz rechtlich achten müssen

Unternehmerische Freiheit beim Einsatz von KI

„Vom Grundsatz her ist das Nutzen von KI ebenso wie das von Telefonen oder Software eine Entscheidung des Unternehmens und Arbeitgebers. Er entscheidet, welche Arbeitsmittel er einsetzen möchte“, ordnet Michael Fuhlrott, Fachanwalt für Arbeitsrecht bei Fuhlrott Arbeitsrecht in Hamburg das Thema ein.

Es ist also unternehmerische Freiheit und liegt damit im Ermessen des Arbeitgebers. „Es gibt allerdings rechtliche Vorgaben, die ein Unternehmen im Zusammenhang mit dem Einsatz von künstlicher Intelligenz beachten muss“, grenzt der Anwalt gleich ein. Das sind laut Fuhlrott etwa:

  • arbeitsrechtliche Aspekte ebenso wie
  • Datenschutz,
  • Fragen des gewerblichen Rechtsschutzes und
  • die Wahrung von Geschäftsgeheimnissen.
  • Nicht zu vergessen sei zudem die KI-Verordnung der Europäischen Union, zu Englisch AI Act (EU 2024/1689).

DSGVO und KI eng verzahnt: Mensch muss letzte Entscheidung treffen

Sind beispielsweise personenbezogene Daten betroffen, gibt schon die Datenschutzgrundverordnung vor, dass über Personen nicht auf Basis einer rein automatisierten Datenverarbeitung entschieden werden darf. – Die letzte Instanz bei der Bewertung und Entscheidung muss der Mensch treffen, die KI darf nur helfen.

Gerade im Bereich Personalwesen sind beim Einsatz von KI strengere Anforderungen anzulegen. Neben dem Datenschutz gilt es unter anderem auf die Einhaltung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) – sprich keine Diskriminierung – zu achten. Auch weitere Regeln, etwa aus der KI-Verordnung, spielen eine Rolle.

Die KI-Verordnung: Pflichten und Verbote

Neue Pflichten für Unternehmen mit Hochrisiko KI

Voraussichtlich ab August 2026 gibt es laut KI-Verordnung weitere Pflichten für Unternehmen, die sich entscheiden, auf sogenannte Hochrisiko-KI-Systeme zu setzen. In Logistikunternehmen betreffen diese Regeln vor allem den Personalbereich, so der Anwalt. Ein Punkt: Der Mensch muss die KI beaufsichtigen.

Bestimmte KI-Praktiken verbietet die Verordnung seit 2025 sogar ganz.

Schulung ist Pflicht: Mitarbeiter müssen Kompetenz für KI haben

Ein weiterer Punkt, der ebenfalls seit 2025 auch für Nicht-Hochrisiko-Systeme gilt: Unternehmen, die KI im Betrieb einsetzen, haben die Pflicht, ihre Mitarbeiter hinsichtlich KI-Kompetenz zu schulen. Die Mitarbeiter müssen über ein ausreichendes Maß an entsprechender Kompetenz verfügen. Das ergibt sich aus Artikel 4 der KI-Verordnung. 

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  • Welche weiteren DSGVO-Pflichten im Zusammenhang mit KI zu beachten sind
  • Welche Aspekte ein Unternehmen vor Einsatz der KI grade hinsichtlich sensibler Daten prüfen sollte
  • Was der Bereich Human Resources noch an Regeln im Hinterkopf haben muss
  • Welche Pflichten der Mitarbeiter zu erfüllen hat und was er nicht darf
  • Worauf bei einer Schulung sonst noch zu achten ist
  • Warum diese wichtig ist, ganz unabhängig von der Pflicht dazu
  • Welche bestimmten Praktiken beispielsweise verboten sind
  • Welche weiteren Anforderungen die EU an Betreiber von Hochrisiko-KI stellt
  • Was bezüglich der Sanktionen/Bußgelder gilt und
  • Wo der deutsche Gesetzgeber derzeit bei der Umsetzung steht.

Checkliste zum Thema KI-Schulung

Für Abonnenten der VerkehrsRundschau steht hier im Portal VerkehrsRundschau plus kostenfrei ein Faktencheck inklusive Checkliste als PDF zum Download bereit. Das Papier erklärt die wichtigsten Punkte zum Thema KI-Kompetenz nach KI-Verordnung und gibt eine erste Orientierung, worauf bei Aufbau und Schulung grundsätzlich zu achten ist. Außerdem gibt es einen Hinweis zu unterstützenden Stellen oder weitergehenden Informationen.

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