Gemeinsames Europäisches Asylsystem: Bundestag stimmt für restriktive Asylpolitik

Der Deutsche Bundestag hat grundlegenden Änderungen in der Asylpolitik zugestimmt. Mit dem Beschluss wird eine auf EU-Ebene bereits 2024 beschlossene Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (Geas) in deutsches Recht umgesetzt. Konkret geht es um zwei Gesetze; eines enthält Regelungen, die ohne Zustimmung des Bundesrats in Kraft treten können. Im zweiten sind die zustimmungspflichtigen Teile zusammengefasst.

Bei der abschließenden Debatte im Parlament verteidigte Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) die Reform. „Was wir auf nationaler Ebene mit Kontrolle, Kurs und klarer Kante vorangetrieben haben, setzen wir jetzt auf europäischer Ebene mit Kooperation, Konsequenz und Klarheit weiter fort“, sagte Dobrindt. „Die Europäische Union krankt seit Jahren daran, dass es keine abgestimmte Migrationspolitik mehr gibt.“ Die Geas-Reform sei die Lösung dafür und bringe Ordnung in die Migrationspolitik. 

Die Geas-Reform soll EU-weit am 12. Juni in Kraft treten und die Asylsysteme der Mitgliedstaaten vereinheitlichen. Bis zu diesem Datum müssen alle EU-Staaten die neuen Regeln des Asylsystems in nationales Recht umsetzen. Ziel der Reform ist es unter anderem, dass weniger Asylsuchende nach Europa kommen und dort bleiben.

Einheitliche Verfahren und Identitätsprüfungen

Ein zentraler Teil der Reform sind einheitliche Verfahren an den EU-Außengrenzen. Asylverfahren für Menschen aus Staaten, deren Bürger in der EU nur selten einen Schutzstatus erhalten, sollen künftig schneller bearbeitet werden. In der Zwischenzeit sollen die Betroffenen unter haftähnlichen Bedingungen an der Grenze untergebracht werden. Auch verpflichtende Identitätsprüfungen an den EU-Außengrenzen sind laut der Geas-Reform künftig möglich.

Die Grenzverfahren sollen auch für Asylsuchende gelten, die die Behörden über ihre Identität getäuscht haben oder die eine „Gefahr“ darstellen. Vom Asylgrenzverfahren ausgenommen sind unbegleitete Minderjährige, sofern sie keine Sicherheitsgefahr darstellen.

Einrichtung von Sekundärmigrationszentren mit Aufenthaltspflicht

Deutschland als Land im Zentrum Europas ist von diesen Regelungen nur mit Blick auf die internationalen Flug- und Seehäfen betroffen. Doch die beiden Gesetze, denen der Bundestag nun zugestimmt hat, enthalten auch zahlreiche Neuregelungen für Asylsuchende in Deutschland. So sollen etwa sogenannte Sekundärmigrationszentren eingerichtet werden. In ihnen sollen Menschen untergebracht werden, die Deutschland verlassen sollen, weil für ihren Schutz und ihr Asylverfahren ein anderes EU-Land verantwortlich ist. Die Betroffenen können aus den Zentren in das zuständige Land ausreisen, sich jedoch in Deutschland nicht frei bewegen. Asylsuchende dürfen die Unterkunft laut der Neuregelung nur tagsüber verlassen, abgelehnte Asylsuchende gar nicht.

Zudem sieht das Geas eine sogenannte Asylverfahrenshaft vor. Diese ermöglicht die Inhaftierung von Asylsuchenden noch während des Verfahrens, etwa zur Identitätsklärung oder um zu verhindern, dass sie untertauchen. Die Haft dient der beschleunigten Rückführung. Unter Umständen kann sie auch Familien und Kinder betreffen.

Das bislang geltende Dublin-System, wonach jener Staat, in dem ein Geflüchteter zuerst registriert wurde, für dessen Asylantrag zuständig ist, gilt als gescheitert. Die Geas-Reform sieht vor diesem Hintergrund Änderungen bei den Zuständigkeiten innerhalb der EU vor. Über eine Datenbank sollen Informationen über Geflüchtete ausgetauscht werden. Ein „Solidaritätsmechanismus“ ermöglicht zudem, dass EU-Länder Geflüchtete aufnehmen können, für die eigentlich ein anderer EU-Staat zuständig ist.

Kritiker warnen vor „Entrechtung und Verzweiflung“

Mehrere Menschenrechtsorganisationen äußerten deutliche Kritik am Geas und dessen Umsetzung in deutsches Recht. So warnten etwa Amnesty International und Pro Asyl in einer gemeinsamen Erklärung davor, die Reform könne zu „grundlegenden Menschenrechtsverstößen“ führen. Mit den beiden Gesetzen gehe die Bundesregierung „deutlich über das von der EU verpflichtend vorgeschriebene Maß“ hinaus. „Die Inhaftierung von Schutzsuchenden wird von der Ausnahme zur Regel, obwohl ein Staat die Bewegungsfreiheit von Menschen nur in Ausnahmefällen beschränken darf“, schrieben die Organisationen.

In der Folge drohten „Entrechtung, Isolation und Verzweiflung“ für „Menschen, die nichts verbrochen haben“, sagte Karl Kopp, Geschäftsführer von Pro Asyl. Die beiden Menschenrechtsorganisation fordern daher eine Überarbeitung des Gesetzes, „welche die Menschenrechte achtet und insbesondere die Bewegungsfreiheit von Schutzsuchenden wahrt“.