Ein Gericht kassiert die Einstufung der AfD als rechtsextremistisch und bestätigt damit Zweifel von Fachleuten. Das macht ein Verbot der Partei unwahrscheinlicher.
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Vom Gutachten des Verfassungsschutzes
zur Alternative für Deutschland (AfD) von 2025 hatten sich die Gegner der
Partei viel erhofft. Sollte es doch den Beweis dafür liefern, dass die
Partei bis in ihre Wurzeln rechtsextremistisch ist. Danach, so hofften die
Verfechter eines Verbotsverfahrens gegen die AfD, könne dieses beim
Bundesverfassungsgericht beantragt werden.
Das
Verwaltungsgericht Köln hat diese Erwartungen heute grundlegend gebremst. Denn
eine Klage der Bundespartei AfD gegen deren Hochstufung durch das Bundesamt für
Verfassungsschutz zur „gesichert rechtsextremistischen Bestrebung“ war
erfolgreich – zumindest im Eilverfahren.
