Verfassungsschutz darf AfD vorerst nicht als gesichert rechtsextrem behandeln

Verfassungsschutz darf AfD vorerst nicht als gesichert rechtsextrem behandeln

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Fähnchen mit AfD-Logo

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Die AfD darf vorerst nicht als gesichert extremistisch eingestuft werden. Das hat das Verwaltungsgericht in Köln entschieden.