Tod seiner Tochter auf Klassenfahrt: Vater verklagt NRW auf Schmerzensgeld – Panorama

Als hätte er nicht schon genug gekämpft. Zwei Jahre ist es jetzt her, dass das Landgericht Mönchengladbach im Fall seiner Tochter das Urteil gesprochen hat. Damals stellte sich heraus, dass Emily wohl noch leben könnte, hätten ihre Lehrerinnen damals, im Juni 2019, schneller Hilfe geholt. Die diabeteskranke Emily war auf einer Schulfahrt in London, als es ihr immer schlechter ging. Zu spät kam sie in ein Krankenhaus. Sie war 13, als sie starb. Mit dem strafrechtlichen Urteil, das der Bundesgerichtshof vor einem Jahr bestätigt hat, hätte der Fall abgeschlossen sein können. Die beiden Lehrerinnen sind wegen fahrlässiger Tötung zu Geldstrafen über 180 Tagessätze verurteilt, beide sind damit vorbestraft.

Aber Vater Kay Schierwagen kämpft weiter. Diesen Mittwoch im Landgericht Düsseldorf. Saal 2.107. Ein kleiner Raum, die Stühle für die Zuschauer stehen dicht gedrängt. Kay Schierwagen sitzt neben seinem Anwalt, Jeans, auch das Hemd in Jeansoptik, die Hände vor sich auf dem Tisch gefaltet, den Blick gesenkt.

Vergangenes Jahr hat Schierwagen von der Bezirksregierung Düsseldorf, der zuständigen oberen Schulaufsicht also, sowie vom Schulministerium Nordrhein-Westfalen Schmerzensgeld verlangt. Beide sind darauf nicht eingegangen. Schierwagens Anwalt Manuel Reiger hat deshalb Klage gegen die Bezirksregierung in Vertretung des Landes NRW eingereicht, dessen Beamte die Lehrerinnen waren.

Ihren Standpunkt haben die Behörden schon im Herbst dargelegt, in einer schriftlichen Klageerwiderung. Erstens sei der Schmerzensgeldanspruch verjährt, schrieb der Anwalt des Landes, Stefan Osing, und selbst wenn nicht, sei er zweitens unbegründet: Der Jurist sprach Emilys Vater ab, dass sein Leben bis heute „von Traurigkeit und oft auch von Wut“ geprägt sei, wie es in der Klage formuliert war. Dass der Vater arbeitsunfähig sei und an Depressionen leide, sogar Suizidgedanken schilderte? Lasse sich nicht auf Emilys Tod zurückführen.

Ich wünsche mir wirklich, dass das heute hier ein Ende findet.

Kay Schierwagen, Vater von Emily

Kay Schierwagen verlangt 125 000 Euro Schmerzensgeld. Der Anwalt, den das Land beauftragt hat, meinte: Wenn denn überhaupt ein Anspruch bestehe, dann auf höchstens 2000 Euro. Schierwagen sagt, er fand das „erniedrigend“.

Die mündliche Verhandlung beginnt die Vorsitzende Richterin am Mittwoch mit Fragen an Kay Schierwagen. Er sitzt zusammengesunken da. „Herr Schierwagen, wie geht es Ihnen heute?“ Darauf er: „Sehr schlecht.“ Er schildert, dass er bis heute in Therapie sei. Dass er, der als Lkw-Fahrer gearbeitet hat, nach Emilys Tod von zwei Firmen nacheinander gekündigt wurde, weil er unkonzentriert gewesen sei. Dass er beinahe Unfälle gebaut hätte, seine Touren nicht mehr geschafft habe. Dass es bei einer dritten Spedition ebensowenig geklappt habe. Dass er auch bei seinem heutigen Arbeitgeber seit einem Jahr krankgeschrieben sei. Bis heute gelte an jedem Tag sein erster Gedanke Emily und der letzte auch.

„Ich wünsche mir wirklich“, sagt Schierwagen, „dass das heute hier ein Ende findet.“ Im Juni werden es sieben Jahre sein, seit dem Tag, an dem er seine Tochter zum letzten Mal habe lächeln sehen. Drei Tage vor ihrem Tod. Immer wieder werde alles in ihm aufgewühlt, sagt er. Kurz bricht ihm die Stimme. Er knetet seine Hände.

Kay Schierwagen hätte es gut sein lassen können. Aber das will er nicht. Er will, dass auch das Land und die Bezirksregierung eine Verantwortung eingestehen müssen. Er sagt auch, er wolle das Geld nicht für sich, sondern für seine Stiftung, die er 2024 gegründet hat: für diabeteskranke Kinder wie Emily.

Nach einer Dreiviertelstunde und einer kurzen Pause zur Beratung kommen die Richter zurück in den Saal. Dass die Lehrerinnen ihre Amtspflicht verletzt haben, dafür zu sorgen, dass Schülerinnen und Schülern nichts zustößt, daran bestehe kein Zweifel, sagt die Vorsitzende Richterin. Bei so einer Pflichtverletzung haftet der Staat als Dienstherr. Strittig sei, ob der Anspruch verjährt sei, wie die Beklagtenseite ja argumentiert hatte. Das Gericht verwirft auch diesen Einwand allerdings. Bleibt die Frage, welche psychischen Erkrankungen der Vater durch den Tod seiner Tochter erlitten hat und wie schwer diese wiegen.

Der Anwalt des Landes lacht auf. Kay Schierwagen findet das „erniedrigend“

Schließlich schlägt die Vorsitzende Richterin einen Vergleich vor: 25 000 Euro und die Sache wäre erledigt. 100 000 Euro weniger als gefordert. Ein Angebot, mit dem er leben könnte, sagt der Anwalt des Landes NRW, Stefan Osing. Dann sagt er noch, wenn Schierwagen das nicht annehme, könnte es für diesen am Ende auch „gegen Null gehen“, und lacht auf. Kay Schierwagen starrt auf den Tisch vor sich. Sein Anwalt fragt sein Gegenüber: „Finden Sie das komisch?“ Auch dafür hat Kay Schierwagen hinterher nur dieses eine Wort: erniedrigend.

Kurz gehen er und sein Anwalt vor die Tür. Dann erklärt dieser: Sein Mandant wolle die angebotenen 25 000 Euro nicht akzeptieren, sondern sich lieber noch durch einen psychiatrischen Sachverständigen begutachten lassen. Dann solle das Gericht entscheiden, ob und, wenn ja, wie viel Schmerzensgeld ihm zusteht. Wann die Verhandlung weitergeht, steht noch nicht fest.

Draußen, vor dem Saal, steht Kay Schierwagen anschließend vor Fernsehkameras und Mikrofonen. „Inakzeptabel“ sei das Angebot, sagt er. „Wir machen auf jeden Fall weiter.“ Und: „Gerechtigkeit für meine Emily.“ Dann sagt er noch, dass seine Tochter heute eine junge Frau wäre. Dass sie jetzt wahrscheinlich ihren Führerschein fertig hätte, ihre Ausbildung beginnen würde. Alles Dinge, die er nicht mehr mit ihr erleben kann.