Der geplante Ostflügel des Weißen Hauses scheint weiter zu wachsen. Die Skizzen, welche die National Capital Planning Commission (NCPC) vor einigen Tagen gemeinsam mit dem Architekturbüro Shalom Baranes Associates veröffentlichte, zeigen einen mindestens dreistöckigen Neubau mit zwei Säulenportiken und einer Freitreppe.
Die Grundfläche des East Wing, mit dem sich Präsident Donald Trump den Traum von einem Festsaal erfüllen möchte, soll inzwischen bei fast 8400 Quadratmetern liegen, etwa 3000 Quadratmeter mehr als das Weiße Haus selbst. „Wenn der Festsaal fertiggestellt ist, wird er der beste sein, der je auf der Welt gebaut wurde“, schrieb Trump jetzt bei Truth Social. Der ehemalige Immobilieninvestor lobte zudem die geplanten Sicherheitselemente des Neubaus. „In Zukunft wird der Festsaal auch ein Ort für die Zeremonien zum Amtsantritt des Präsidenten sein“, ließ der Neunundsiebzigjährige wissen. Die juristischen Auseinandersetzungen über den East Wing erwähnte Trump dagegen nicht.
Amerikanische Denkmalschützer, unter ihnen der National Trust for Historic Preservation, hatten Mitte Dezember vor einem Bundesgericht in Washington Klage eingereicht und einen Baustopp an der Pennsylvania Avenue verlangt. Sie werfen Trump vor, den früheren, knapp 1200 Quadratmeter großen Ostflügel im Herbst widerrechtlich zerstört zu haben.
Trump hatte das Gebäude komplett abgerissen
Anstelle des zuvor angekündigten behutsamen Umbaus hatte Trump das Gebäude von 1902, das während des Zweiten Weltkriegs erweitert wurde, komplett abgerissen. Auch bei den Genehmigungen für den Neubau soll sich der Republikaner über Gesetze hinweggesetzt haben. Wie die Denkmalschützer Trump vorwerfen, stimmte er die Pläne für den „Ballroom“ nicht mit der NCPC, der Kommission für Bildende Künste und der Gesellschaft für Architekturhistoriker ab.
Trump und seine Architekten berufen sich derweil auf ein Gesetz zur Bewahrung nationaler Denkmäler aus dem Jahr 1966, welches das Weiße Haus von den üblichen Auflagen befreit. Einen Baustopp sprach das Bundesgericht aber nicht aus. Es trug Trump aber auf, sich vorerst auf das Errichten unterirdischer Bauteile zu beschränken.

Bei einer weiteren Anhörung Ende Januar deutete der Vorsitzende Bundesrichter Richard Leon aber an, Trump habe sich bei Abriss und Neubauplänen unter Umständen über den Kongress hinweggesetzt. Der National Trust for Historic Preservation hatte in seiner Klage auf Regelungen zur Bebauung von Flächen in Bundesbesitz verwiesen, die eine Genehmigung durch den Kongress verlangten. Auch dem Nationalparkservice warfen die Denkmalschützer Rechtsbruch vor. Die Abteilung des Innenministeriums habe sich mit einem umweltrechtlichen Gutachten zu Trumps Festsaal zufriedengegeben. Auf eine Studie über die Auswirkungen des geplanten Ostflügels habe der National Park Service als Aufsichtsbehörde aber verzichtet.
Trumps Anwälte verwiesen derweil auf frühere Änderungen am Weißen Haus wie den Bau eines zweiten Stockwerks auf dem Westflügel während der Präsidentschaft von Franklin D. Roosevelt im Jahr 1934 und das Schwimmbecken, das dessen Nachfolger Gerald Ford in den Siebzigerjahren errichten ließ. Schon wegen Größe und Kosten soll das Bundesgericht den Vergleich der Bauarbeiten der vergangenen Jahrzehnte mit Trumps Festsaal aber ablehnen.
Die im vergangenen Sommer mit etwa 200 Millionen Dollar angesetzten Baukosten haben sich laut „New York Times“ inzwischen auf mehr als 400 Millionen Dollar verdoppelt. Für die Kosten kommen, wie Trump mitteilte, private Spender und Unternehmen auf. Neben Google, Meta und Apple beteiligen sich angeblich auch Firmen für Kryptowährungen wie Coinbase, Ripple und Tether.
Wie der Sender CNN meldete, löschte die National Capital Planning Commission die Skizzen zu dem geplanten East Wing am Freitag schon nach wenigen Stunden wieder von ihrer Website. Für den 5. März plant die Kommission, deren Mitglieder fast ausschließlich durch Trump ernannt wurden, eine öffentliche Anhörung. Wann das Bundesgericht über einen möglichen Baustopp entscheidet, bleibt offen. „Es ist jetzt schon klar, dass es einen Berufungsantrag geben wird – egal wer gewinnt. Der Fall geht ohne Zweifel vor ein Bundesberufungsgericht in Washington, vielleicht sogar vor den Supreme Court“, sagte der Vorsitzende Bundesrichter Richard Leon.
