
Der Brandenburger AfD-Landtagsabgeordnete Wilko Möller muss wegen eines Wahlplakats, auf dem eine Hitlergruß-ähnliche Geste zu sehen ist, eine Geldstrafe zahlen. Das Landgericht Frankfurt (Oder) verurteilte Möller wegen des Verwendens von Kennzeichens verfassungswidriger Organisationen zur Zahlung von 11.600 Euro. Der mitangeklagte Werbegrafiker, der das Plakat erstellt hatte, wurde hingegen freigesprochen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Möller hatte im Landtagswahlkampf 2024 mit einem Plakat für sich geworben, auf dem zwei Erwachsene zu sehen ist, die ihre Arme jeweils im 45-Grad-Winkel über drei darunter sitzende Kinder heben, begleitet von einem Schriftzug mit dem Wortlaut „Wir schützen eure Kinder“. Die Staatsanwaltschaft sah in der Geste eine „optische Übereinstimmung mit dem sogenannten Hitlergruß“.
Brandenburger Landtag lehnte Antrag auf Immunität ab
Die AfD hatte versucht, einen Stopp des
Verfahrens zu erreichen und forderte Immunität für Möller. Das hätte einen weitreichenden Schutz vor Strafverfolgung
bedeutet. Der Brandenburger Landtag lehnte den Antrag auf Immunität aber
mehrheitlich ab.
Mit seinem Urteil gab das Gericht der Forderung der Staatsanwaltschaft sowohl beim Urteil als auch bei der Höhe der Geldstrafe statt. In Bezug auf den mitangeklagten Grafiker entschied es sich jedoch anders. Während die Staatsanwaltschaft forderte, ihn wegen der Anstiftung zum
Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen zu einer
Geldstrafe von 2.800 Euro zu verurteilen, sah das Gericht hier keine
Straftat.
Laut Anklage soll der Grafiker für das Plakat ein Bild extra so gespiegelt haben, damit es so aussehe, als ob der Mann den rechten Arm hebt. Möller habe ein Plakat angefordert, welches eine vorgeblich familienfördernde Politik bebildern solle. Hierzu soll er die Vorgaben gemacht haben, dass die Eltern auf dem Plakat blond sein und ihre Kinder sichtbar schützen sollen. Die Staatsanwaltschaft warf dem Abgeordneten vor, das Plakat gebilligt zu haben, obwohl ihm das Verbot der Geste bewusst gewesen sei.
Möller unterlag 2025 bei Oberbürgermeisterwahl in Frankfurt
Die Verteidigung hatte für beide Angeklagte einen Freispruch gefordert. So argumentierte sie, dass die Haltung der auf dem Wahlplakat abgebildeten Erwachsenen einem Hitlergruß nicht ähnlich sehe und die abgebildeten Personen niemanden grüßen würden. Möller wies die Vorwürfe als „rein politische Sache“ zurück.
Bei der Landtagswahl im September 2024 war die Brandenburger AfD auf 29,2 Prozent der Stimmen gekommen und stellt mit 30 Abgeordneten im Landtag die zweitstärkste Fraktion hinter der dort regierenden SPD. Der Polizeibeamte Möller ist für die AfD seit 2019 Landtagsabgeordneter und gehört den Ausschüssen für Inneres und Kommunales sowie für Recht und Digitalisierung an.
Bei der Frankfurter Oberbürgermeisterwahl im September 2025 war Möller in der ersten Runde mit 30,2 Prozent auf den zweiten Platz hinter dem späteren Sieger der Stichwahl Axel Strasser (parteilos) gekommen. Die Brandenburger AfD wird vom Verfassungsschutz seit April 2025 als gesichert rechtsextremistisch eingestuft.
