Kulturstaatsminister Wolfram Weimer (parteilos) will ein Restitutionsgesetz erarbeiten. Dieses solle eine gesetzliche Grundlage für die Rückgabe von Raubgut, insbesondere aus der Zeit des Nationalsozialismus sowie der deutschen Kolonialzeit, schaffen, sagte Weimer dem Deutschlandfunk. Die Neuregelung solle in der laufenden Legislaturperiode verabschiedet werden, also spätestens bis Anfang 2029.
Was unrechtmäßig in Deutschland sei, müsse „ohne Umstände“ sofort zurückgegeben werden, sagte Weimer. „Das ist eine Frage der Moral.“ Das Vorhaben sei aber komplex, da es viele verfassungsrechtliche und finanzielle Ebenen habe.
Besonders wichtig seien ihm die sogenannten human remains – gemeint sind damit menschliche Überreste, zum Beispiel Knochen –, die in der Kolonialzeit nach Deutschland gebracht wurden, sagte Weimer. Hier müsse nicht nur katalogisiert werden. Hier müssten auch „Rückgabeangebote gemacht werden“.
Deutschland brauche zudem einen Ort der Erinnerung an die Kolonialverbrechen, den es bisher nicht gebe. Der Staatsminister kündigte ein Konzept der Bundesregierung zur Erinnerung an den deutschen Kolonialismus an.
Schiedsgerichtsstelle für Raubkunst aus dem Nationalsozialismus
Für Raubgut aus dem Nationalsozialismus war im vergangenen Jahr eine neue Schiedsgerichtsstelle
eingerichtet worden. Diese soll in strittigen Fällen über die Rückgabe von
Kulturgütern entscheiden, die Menschen in der Zeit des Nationalsozialismus gestohlen wurden.
Die Schiedsgerichtsstelle beschäftigt sich vor allem mit Kulturgütern, die sich in
öffentlichem Besitz befinden. Das neue Restitutionsgesetz soll darüber hinaus eine Grundlage schaffen für
die Rückgabe von Kulturgütern, die sich in Privatbesitz befinden. Dies
hatten die Union und SPD im Koalitionsvertrag vereinbart.
