Sie hat die Angriffe ihres Partners überlebt, nach Überzeugung des Gerichts auch mehrere Vergewaltigungen, gezielte Erniedrigung, einen Suizidversuch – und ihre eigene, mutige Aussage vor Gericht. Und jetzt? Ist die junge Frau schon wieder in Lebensgefahr, sie muss vor ihrem Ex-Partner geschützt werden von Behörden. Weil der Berliner Justiz ein Fehler unterlaufen ist, wie er in vielen Jahren nicht publik wurde.
Ein Richter am Landgericht Berlin I, offenbar gesundheitlich schwer angeschlagen und inzwischen vom Dienst freigestellt, hat es versäumt, nach dem Abschluss eines Vergewaltigungsprozesses im Juni 2025 dafür zu sorgen, dass das Urteil schriftlich ausgefertigt und ein Protokoll der Hauptverhandlung geschrieben wird. Das aber ist nötig, damit ein Urteil rechtskräftig wird und die nächste Instanz angerufen werden kann.
Monate verstrichen nach dem Urteil ereignislos in dem Fall, über den zuerst der Tagesspiegel berichtete, auch die beisitzenden Richter schritten offenbar nicht ein. Als schließlich die Staatsanwaltschaft nachfragte, wo das Verhandlungsprotokoll bleibt, soll der Vorsitzende Richter, der zwischenzeitlich die Kammer gewechselt hatte, gar nicht mehr auf die Mail geantwortet haben. Auch eine Haftbeschwerde der Verteidigung lief ins Leere. Die nötigen Akten wurden nicht übermittelt, und noch im Januar 2026, als der Fall beim Berliner Kammergericht landete, blieben die Unterlagen zunächst unvollständig.
Profitiert hat davon Mahmood D., 28 Jahre alt und 2015 aus Afghanistan nach Deutschland eingereist. Das Landgericht Berlin I hatte ihn im Juni 2025 wegen drei Fällen von Vergewaltigung und Gewalt gegen seine Ex-Partnerin zu einer Freiheitsstrafe von sieben Jahren und neun Monaten verurteilt. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass er die Frau an einem Tag zwischen November 2022 und Februar 2023 im Auto vergewaltigt hatte, ihr wenig später in ihrer Wohnung ins Gesicht schlug, mit einem heißen Bügeleisen und einem Messer auf sie losging, ihr mit dem Tod drohte, auf sie urinierte, bevor er sie erneut vergewaltigte, woraufhin sie einen Suizidversuch unternahm. 2024 soll sich Ähnliches wiederholt haben. Mahmood D., der die Vorwürfe bestritt, soll seinem Opfer mit vorgehaltenem Messer auch gedroht haben, bloß nicht zur Polizei zu gehen. Die Frau tat es dennoch.
Niemand weiß, wo der Verurteilte sich jetzt aufhält
Der Angeklagte wurde im vergangenen Juni zu einer Haftstrafe verurteilt. Das Urteil aber ist nicht rechtskräftig, es hat also weiter die Unschuldsvermutung zu gelten. Und mehr noch: Der gebürtige Afghane, der von der Untersuchungshaft direkt in den Strafvollzug überstellt werden sollte, damit er nicht abtaucht, musste aus der U-Haft entlassen werden. Keiner weiß zu sagen, wo er sich aufhält.
Das Berliner Kammergericht sah sich im Januar gezwungen, den Mann auf freien Fuß setzen zu lassen wegen „gravierender, der Justiz zuzurechnender Verfahrensverzögerungen“. Dass der Verurteilte sieben Monate nach Urteilsverkündung noch in U-Haft sitze, insgesamt also ein Jahr und acht Monate, sei unverhältnismäßig und stehe im Widerspruch zum „Beschleunigungsgebot“, beschied das Kammergericht in einem Beschluss, erkennbar irritiert von der monatelangen Trödelei am Landgericht. Dort wiederum ist man zerknirscht: Es sei kein Fall von Überlastung der Justiz, sondern von menschlichem Versagen. Berichte, wonach der Vorsitzende Richter suchtkrank sei und auch Kolleginnen und Kollegen zu lange wegsahen, wollte eine Gerichtssprecherin nicht bestätigen.
Für die Ex-Partnerin des Verurteilten aber ist der nächste Albtraum wahr geworden. Sie soll nach dem Justizversagen an einen geschützten Ort gebracht worden sein, ihre Anwältin äußerte sich auf Anfrage nicht. Die Angst jedenfalls dürfte der jungen Frau auch in ein staatliches Schutzprogramm folgen. Schon vor Gericht hatte sie zunächst die Aussage verweigert, vermutlich aus Furcht vor Rache. Sie sei inzwischen nach islamischem Recht mit dem Angeklagten verheiratet, erklärte sie damals und berief sich aufs Aussageverweigerungsrecht. Das Gericht hat das nicht gelten lassen, also hat die Zeugin ausgepackt, der deutschen Justiz vertraut. Gut möglich, dass sie das nicht wiederholen würde.
