EuGH-Generalanwältin fordert Auszahlungsstopp für Ungarn

Möglich wurde das, weil der ungarische Ministerpräsident Viktor Orbán während der Abstimmung den Raum verlassen hatte und den anderen so sein Veto ersparte. Zufall? Das Europäische Parlament hat nie daran geglaubt und die Kommission wegen ihrer Entscheidung verklagt.

An diesem Donnerstag, zwei Jahre danach, gibt es nun die nächste erstaunliche Entwicklung: Die unabhängige Generalanwältin beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) Tamara Capeta forderte in Luxemburg, die Freigabe der Milliarden für Ungarn für nichtig zu erklären. In ihrem Schlussplädoyer stimmte die Kroatin dem EU-Parlament in zwei von drei Klagegründen zu. Das ist noch nicht das Urteil. Der EuGH entscheidet frei, auch wenn er meistens den Generalanwälten folgt. In jedem Fall wird sich das Gericht in seinem Urteil zu der Einschätzung Capetas verhalten müssen.

Der Europaabgeordnete Daniel Freund von den Grünen ist Mitglied im Haushaltskontrollausschuss und eine treibende Kraft hinter der Klage. Er sagte der F.A.Z., dass die Mittel nicht nur sofort wieder eingefroren werden müssten, wenn das Gericht dem Antrag folge. Die Milliarden, die Ungarn in der Zwischenzeit davon ausgegeben habe, müssten auch sofort zurückgezahlt werden.

Parlament sieht Beurteilungsfehler bei der Kommission

„Das wäre eine Blamage für die Kommission und ein finanzielles Desaster für Orbán“, sagte Freund. „Aber ein guter Tag für europäische Steuerzahler und den Rechtsstaat“. Der FDP-Europaabgeordnete Moritz Körner sprach von einer „politischen Ohrfeige für Ursula von der Leyen“.

Nach F.A.Z.-Informationen hat die EU-Kommission von den 10,2 Milliarden Euro im ersten Jahr, also bis Ende 2024, schon 2,8 Milliarden Euro ausgezahlt. Ungarn kann die Gesamtsumme bis 2030 abrufen – sofern es nicht vom EuGH daran gehindert wird.

Das Parlament hatte in seiner Klage im März 2024 angeführt, dass die Kommission bei ihrer positiven Beurteilung der Justizreformen in Ungarn einen „offensichtlichen Beurteilungsfehler“ begangen habe. Dem stimmte die Generalanwältin uneingeschränkt zu. So habe die Kommission die Auszahlung der Mittel „ohne jede Begründung“ genehmigt, „bevor die erforderlichen gesetzlichen Reformen in Kraft getreten oder angewandt worden“ seien.

Zudem habe sie „keine ordnungsgemäße Prüfung der Reformen“ vorgenommen und gesetzgeberische Entwicklungen „nicht angemessen berücksichtigt“, welche die Ziele der Reformen „untergraben oder zunichtemachen könnten“.

Die Generalanwältin teilte auch den zweiten Klagegrund, dem gemäß die Kommission ihre Begründungspflicht verletzt und ihre positive Entscheidung nicht dargelegt habe. Hier gehe es um die Auszahlung öffentlicher Mittel. Deshalb sei die Kommission „nicht nur Ungarn, sondern allen EU-Bürgern eine Erklärung schuldig“, argumentierte Capeta. Das sind ungewöhnlich deutliche Sätze.

Den dritten Klagegrund des Parlaments, dass die Kommission ihre Entscheidung allein als Gegenleistung dafür missbraucht habe, dass Budapest sein Veto gegen die EU-Erweiterung aufgebe, hielt die Kroatin nicht für hinreichend belegt. Mit dem Urteil des Gerichts wird in einigen Monaten gerechnet.