EU-Parlament stimmt für leichtere Abschiebung in Drittstaaten

Schutzsuchende können demnach auch in Länder abgeschoben werden, in denen sie noch nie waren und zu denen sie keine familiäre, kulturelle oder sonstige Bindung haben. Dieses sogenannte Verbindungselement wird optional. Für unbegleitete Minderjährige bleibt dagegen ein verbindendes Element zum Land, in das sie abgeschoben werden sollen, eine notwendige Bedingung.