Wahlprüfungsbeschwerde: BSW zieht vor das Bundesverfassungsgericht

Das BSW hat am Montag Eckpunkte für seine Wahlprüfungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht vorgestellt. Die Partei will in Karlsruhe eine Neuauszählung aller Stimmen der Bundestagswahl im vergangenen Jahr erreichen. Nach dem amtlichen Endergebnis erhielt die Partei damals 4,98 Prozent und verfehlte um 9529 Zweitstimmen den Einzug in den Bundestag. Das BSW meint, in Wahrheit habe es mehr Stimmen erhalten – es sei falsch gezählt worden.

Die BSW-Bundesvorsitzende Amira Mohamed Ali benannte am Montag drei Kategorien von Fehlern zulasten des BSW: Erstens seien viele Wahlzettel mit BSW-Kreuz einer anderen Partei zugeordnet worden. In den meisten Fällen habe das „Bündnis Deutschland“ profitiert – die namensähnliche Kleinpartei stand in fast allen Bundesländern direkt über dem BSW auf dem Stimmzettel. Zweitens seien etliche BSW-Stimmen wegen der Parteiplatzierung weit unten auf dem Stimmzettel „übersehen worden“. Und drittens hätten Wahlhelfer gültige BSW-Stimmen irrtümlich als ungültig gewertet. Dies sei passiert, weil BSW-Wähler oft nur ihre Zweitstimme vergeben hätten.

Für diese Darstellung spricht, dass die Partei in nur wenigen Wahlkreisen mit Direktkandidaten antrat – über deren Wahl die Erststimme entscheidet. Anders als oftmals vermutet sind die Wähler nach dem Bundeswahlgesetz nicht verpflichtet, beide Stimmen zu vergeben. Als weiteren Faktor zuungunsten des BSW beschrieb Mohamed Ali, dass Wähler, die zunächst irrtümlich das „Bündnis Deutschland“ angekreuzt hätten, dieses Votum danach durchgestrichen und das BSW angekreuzt hätten. In einem solchen Fall liegt ebenfalls eine gültige BSW-Stimme vor – sofern der Wählerwille klar erkennbar ist.

Exakte Zahlen liefert das BSW nicht

Exakte Zahlen, wie oft diese Fehler vorgekommen sind, konnte Mohamed Ali nicht liefern. Sie verwies darauf, dass anhand der Ergebnisse nur Fehler der ersten Kategorie auffallen würden. Es gebe aber eine Vielzahl von Berichten aus den Wahllokalen, in denen Bürger die anderen Fehlertypen substanziiert beschrieben hätten.

Ihr Ko-Vorsitzender Fabio De Masi kritisierte, die Landeswahlleiter seien solchen Hinweisen nicht einheitlich nachgegangen: So habe die Landeswahlleiterin von Nordrhein-Westfalen die Kreiswahlausschüsse aufgefordert, bei statistischen Auffälligkeiten in den Wahllokalen nachzuzählen – in Bayern und Hamburg sei das nicht passiert. Auch mit den Daten aus den Wahllokalen seien die Landeswahlleiter unterschiedlich umgegangen: Während dem BSW in Schleswig-Holstein „innerhalb von 24 Stunden“ alle Daten geliefert worden seien, hätten andere Wahlleiter darauf verwiesen, dass vor Feststellung des amtlichen Endergebnisses auf solche Zahlen kein Anspruch bestehe.

Das Wahlprüfungsverfahren ist auf Bundesebene zweistufig organisiert: Das Grundgesetz schreibt vor, dass sich zunächst der Bundestag mit Einsprüchen gegen das Ergebnis befassen muss. Erst danach ist eine Wahlprüfungsbeschwerde in Karlsruhe möglich. Der Bundestag hatte die BSW-Einsprüche im Dezember zurückgewiesen. Am Montag kritisierte Parteigründerin Sahra Wagenknecht dieses Verfahren abermals: Sie sagte, dies sei so, wie wenn „kleine Gastwirtschaftsbetreiber, die von Schutzgelderpressungen betroffen sind, als Erstes ihre Beschwerde beim Mafiaboss einreichen müssen“.

Das BSW will seine Wahlprüfungsbeschwerde bis zum 18. Februar in Karlsruhe einreichen. Bis die Richter darüber entscheiden, dürften noch einige Monate vergehen. Es ist zu erwarten, dass das Gericht zunächst Stellungnahmen der Wahlleiter einholt. Auch eine mündliche Verhandlung ist möglich.