Der US-Techriese Meta verstößt nach einer ersten Einschätzung der EU-Kommission auf seinem Messengerdienst Whatsapp gegen europäisches Wettbewerbsrecht. In der Frage geht es um die Regeln zur künstlichen Intelligenz bei Whatsapp. Meta müsse bei dem Messengerdienst auch KI-Dienste von Wettbewerbern zulassen, teilten die EU-Wettbewerbshüter am Montag mit. Hintergrund sei ein Regelwerk, das Meta am 15. Januar umgesetzt hatte. Es erlaube nur den hauseigenen KI-Assistenten Meta AI auf Whatsapp.
Der KI-Chatbot kann Texte zusammenfassen, übersetzen, erstellen sowie Fragen beantworten und nutzt dabei auch aktuelle Informationen aus dem Internet. Er funktioniert ähnlich wie etwa Chat-GPT, Gemini und andere KI-Modelle. Wer die KI nutzen möchte, kann dafür in der App einen Chat mit ihr starten.
Das Verhalten von Meta berge die Gefahr, dass Wettbewerber daran gehindert werden, in den schnell wachsenden Markt für KI-Assistenten einzutreten oder dort zu expandieren, heißt es weiter. Meta hatte demnach im Oktober angekündigt, dass es KI-Anbietern untersagen werde, eine Option in Whatsapp für die Kommunikation mit Kunden zu nutzen, wenn KI der primäre angebotene Dienst sei.
Die EU-Kommission droht Meta nun mit einstweiligen Maßnahmen zur Sicherung des fairen Wettbewerbs, sollte der US-Konzern sein Verhalten nicht ändern. Wie diese Maßnahmen aussehen könnten, ist bisher unklar. Meta hat aber ohnehin zunächst das Recht sich zu verteidigen oder Anpassungen zu treffen und kann das Eingreifen Brüssels also noch abwenden. Zudem ist die laufende Untersuchung in dem Fall noch nicht abgeschlossen. Bis wann die Ermittlungen beendet sind, bleibt unklar – eine gesetzliche Frist gibt es nicht.
Meta wies die Vorwürfe zurück. „Es gibt keinen Grund für die EU, in die Whatsapp Business API einzugreifen“, teilte ein Sprecher des Konzerns per E-Mail mit. Die Kommission erklärte ihrerseits, sie wolle mit den Maßnahmen verhindern, dass dem Wettbewerb durch den Techgiganten Meta „schwerer und nicht wieder gutzumachender Schaden“ zugefügt werde.
Gegen den Konzern Meta laufen bereits Verfahren der EU wegen Verstößen gegen europäische Digitalgesetze. Ihm drohten etwa wegen mangelnder Datentransparenz und dem Umgang mit illegalen Inhalten auf seinen Plattformen hohe Geldstrafen, hatte die Kommission Ende Oktober mitgeteilt. Meta-Chef Mark Zuckerberg hatte in Bezug auf die Digitalgesetze von „institutionalisierter Zensur“ gesprochen. US-Präsident Donald Trump, dessen politischem Lager Zuckerberg nähergerückt war, hatte die EU-Regeln als wettbewerbsfeindlich bezeichnet.
Washington übte zuletzt zunehmend Druck auf Brüssel aus, die EU-Digitalgesetze nicht weiter gegen US-Unternehmen durchzusetzen.
Allerdings bezog sich die Kritik oft auf das Gesetz über digitale Dienste (Digital Services Act, kurz DSA), nicht auf das europäische Wettbewerbsrecht. Daher könnte eine mögliche US-Reaktion in diesem Fall zurückhaltender ausfallen. Auch in den Vereinigten Staaten liefen schon Verfahren wegen möglicher Wettbewerbsverstöße. Die US-Regierung war im vergangenen Jahr vor Gericht mit dem Versuch gescheitert, die Abtrennung von Instagram und Whatsapp vom Facebook-Konzern Meta zu erzwingen.
