Was sich für Mieter und Vermieter ändern soll

Bei der Indexmiete wird die Miethöhe an die Entwicklung der Verbraucherpreise gekoppelt. Anders als bei der Vergleichsmiete, die sich an der ortsüblichen Miete für vergleichbaren Wohnraum orientiert, muss der Vermieter eine Erhöhung nicht begründen. Justizministerin Hubig will Indexmietsteigerungen auf maximal 3,5 Prozent pro Jahr begrenzen. Damit will sie verhindern, dass Mieterinnen und Mieter in Jahren, in denen die Preise insgesamt stark steigen, auch noch mit hohen Mieten belastet werden.