

Im Mordfall Yosef aus Dormagen haben Polizei und Staatsanwaltschaft ein zwölf Jahre altes Kind als Tatverdächtigen ermittelt. Aus Gründen des Persönlichkeits- und Jugendschutzes erteilten Staatsanwaltschaft und Polizei zunächst keine weiteren Auskünfte. Nach Informationen der F.A.Z. soll es sich um einen Jungen mit deutscher Nationalität handeln, der allein und planvoll gehandelt haben soll. Zwischen dem Jungen und dem 14 Jahre alten Yosef soll es Streitigkeiten gegeben haben. Der Zwölfjährige soll sich gemobbt gefühlt haben. Weil der Tatverdächtige nicht strafmündig ist, wird es gegen ihn keinen Strafprozess geben.
Der Leichnam des aus Eritrea stammenden Yosef war am 28. Januar gegen 17 Uhr an einem See in Dormagen von einem Spaziergänger gefunden worden, er wies zahlreiche Stich- und Schnittverletzungen auf. Seither ermittelte die Mordkommission „Waldsee“ unter Hochdruck. Eine wichtige Rolle bei der Aufklärung der Tat spielte offenbar die Auswertung von Yosefs Handydaten. Nach bisherigen Aussagen der Ermittler gibt es für eine rassistische oder rechtsextreme Tat keine Anhaltspunkte.
Yosef war am Mittag des Tattags zuletzt lebend gesehen worden. Nach übereinstimmenden Medienangaben von Reportern, die mit der Mutter des Jungen sprachen, habe Yosef ihr gesagt, er wolle nur kurz zu seinem Schützenverein gehen.
„Yosef war ein äußerst beliebter Junge“
Die Tat hat in der zwischen Köln und Düsseldorf gelegenen Stadt große Bestürzung hervorgerufen. Der Vierzehnjährige, der mit seiner Familie seit 2018 in Dormagen in einer städtischen Unterkunft lebte, habe eine örtliche Schule besucht und sei voll integriert gewesen, hieß es von der Stadt. Auf der Homepage seines Fußballvereins heißt es: „Yosef war ein äußerst beliebter Junge, der nicht nur im Verein, sondern auch in der ganzen Dorfgemeinschaft hochgeschätzt wurde. Sein strahlendes Lächeln und sein außergewöhnlicher Teamgeist haben ihn zu einem wertvollen Mitglied in unserem Verein gemacht.“
Bereits am vergangenen Wochenende nahmen nach Angaben der Polizei rund 2000 Menschen an einem Trauerzug für Yosef teil. Am Freitag fand eine öffentliche Trauerfeier statt; die Beerdigung sollte im Anschluss im Familienkreis stattfinden.
Wiederkehrende Debatte: Muss die Strafmündigkeitsgrenze gesenkt werden?
Dass Kinder Tötungsdelikte begehen, kommt selten vor. Gleichwohl ist es in der jüngeren Vergangenheit zu mehreren aufsehenerregenden Taten sehr junger Täter gekommen. Anfang 2023 erstachen zwei zwölf und 13 Jahre alte Mädchen in Freudenberg ihre Schulfreundin Luise nach einem für Kinder in dem Alter nicht untypischen, aber eigentlich belanglosen Konflikt. Mehrere Dutzend Male wurde in einem unwegsamen Waldgebiet an der Landesgrenze zwischen Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen auf das Opfer eingestochen. Erst kürzlich stach ein Elfjähriger in Remscheid im Streit auf einen Mitschüler ein, und in Dortmund verletzten zwei 13 Jahre alte Jungen einen Kioskbesitzer mit einer Machete schwer.
Reul: „Zwölfjährige heute nicht mehr so, wie sie vor 20 Jahren waren“
Der nordrhein-westfälische Innenminister Herbert Reul (CDU) zählt zu den Politikern, die immer wieder zu einer Debatte über die Absenkung der Strafmündigkeitsgrenze aufrufen. Zuletzt wies er Anfang des Jahres darauf hin, dass immer mehr junge Menschen straffällig wurden. Es gelte, die Sanktionssysteme anzupassen, Denkverbote seien fehl am Platz. „Wenn wir ehrlich sind, sind Zwölfjährige heute nicht mehr so, wie sie vor 20 Jahren waren“, sagte Reul. Es gehe jedoch nicht darum, kriminell gewordene Kinder ins Gefängnis zu stecken, sondern sie durch sogenannte Häuser des Jugendrechts zu betreuen.
Nach Paragraph 19 Strafgesetzbuch ist schuldunfähig, wer bei der Begehung der Tat noch nicht 14 Jahre alt ist. Der Gesetzgeber vermutet so pauschal wie unwiderleglich, dass Personen unter 14 nicht in der Lage sind, zu unterscheiden, was Recht und Unrecht ist, um nach dieser Einsicht zu handeln. Die Norm verbietet nicht nur strafrechtliche Konsequenzen. Aus ihr folgt auch, dass das Strafermittlungsverfahren – wie bei dem tatverdächtigen Kind im Dormagener Fall Yosef – eingestellt werden muss.
Gegner einer Absenkung des Strafmündigkeitsalters verweisen darauf, dass das Kinder- und Jugendhilferecht sowie das Familienrecht ausreichend Möglichkeiten im Umgang mit straffälligen Kindern böten und auch bei Jugendlichen nicht der Bestrafungs-, sondern der Erziehungsgedanke im Vordergrund stehe. Zudem sind auch nach jetziger Rechtslage schwerwiegende Konsequenzen für Strafunmündige möglich. Auf Anordnung des Familiengerichts können kindliche Täter sogar in einer geschlossenen psychiatrischen Einrichtung untergebracht werden, um eventuell vorhandene psychische Störungen zu behandeln. Auch die beiden strafunmündigen Täterinnen im Fall Luise waren mehrere Monate lang in der Kinderpsychiatrie untergebracht.
