Sehr teure UmweltsündeWer mit Salz streut, muss mitunter mit bis zu 10.000 Euro Strafe rechnen
05.02.2026, 10:19 Uhr
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Nachdem Deutschland in Teilen schockgefrostet ist, haben sich viele Gehwege zu Rutschbahnen entwickelt. Infolgedessen laufen mal wieder die Kliniken über – wegen diverser Knochenbrüche. Wer nun aber dem Glatteis mit Streusalz auf die Pelle rücken möchte, sollte hier besser noch mal nachlesen – um horrenden Geldbußen zu entgehen.
Viele Unfälle durch Glatteis haben in den Notaufnahmen deutscher Krankenhäuser durch eine hohe Zahl an Sturzverletzungen, Knochenbrüchen und Verkehrsunfällen für eine außergewöhnliche Belastung gesorgt. Dies stellte bereits in den vergangenen Tagen Gerald Gaß, Vorsitzender der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG), der „Rheinischen Post“ gegenüber fest.
An der Wetterlage hat sich vielerorts wenig geändert und an den Belastungen der Notaufnahmen auch nicht. Es gilt nach wie vor, nicht nur beim Verlassen der Wohnung auf der Hut zu sein, um sich nicht auf die Nase zu legen, sondern auch darauf zu achten, mit welchen Mitteln das Glatteis zum Schmelzen gebracht wird, um sich und andere vor Schaden zu bewahren und die Kliniken zu entlasten.
Denn es gehört zu den allgemeinen Pflichten von Hausbesitzern und Mietern im Winter, dass der Gehsteig bei Schnee, Eis und Glätte geräumt werden muss, beziehungsweise dieser ohne Rutschgefahr betreten werden kann. Zum Beispiel, indem der Weg trittfest gestreut wird.
Streusalz lässt Eis schmelzen und ist dennoch eine Sünde
Früher wurde schnell zum Streusalz gegriffen, das taut Schnee und Eis in kürzester Zeit weg. Denn durch das Streuen von Salz wird der Gefrierpunkt gesenkt. So wird durch das Hinzufügen von Salz sozusagen ein Tauwetter simuliert. Der Schnee taut auch bei Minusgraden.
Doch diese physikalische Wirkung ist mit erheblichen Nebenwirkungen verbunden. In erster Linie ist Salz schlecht für die Böden und damit auch für die Pflanzen. Bei direktem Kontakt mit dem Salz kommt es zu Verätzungen. Schlimmer aber sind die Langzeitwirkungen: Wegen des überhöhten Salzgehalts im Boden wird die Aufnahme von Nährstoffen und Wasser erschwert. Zudem werden Nährstoffe mit dem Salz ausgewaschen. Feine Wurzeln der Bäume sterben ab, es kommt zu einer Mangelversorgung, auch weil die Bäume durch die fehlenden feinen Wurzeln keine Symbiose mehr mit Bodenpilzen eingehen können.
Abgesehen davon ist Streusalz absolut schädlich für das Grundwasser. Salze sind aber auch schlecht für Bauwerke und Mauern. Es kommt zu Zersetzungen im Mauerwerk. Besonders in der Nähe von denkmalgeschützten Häusern ist der Einsatz von Salz daher problematisch. Schließlich tut das Salz auch den Autos nicht gut – Korrosion droht.
Einsatz von Streusalz oftmals verboten
Deshalb ist in vielen Städten und Gemeinden der private Einsatz von Streusalz mittlerweile verboten und kann empfindliche Strafen nach sich ziehen.
Wer den Bürgersteig trotz eines geltenden Verbots mit Salz enteist, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Je nach Kommune drohen dann Geldbußen von bis zu 10.000 Euro. Die exakte Höhe regelt jede Kommune für sich. Es gilt daher, sich bei der zuständigen Gemeinde nach der geltenden Rechtslage zu erkundigen. Großstädte, in denen ein Salzverbot für Privatpersonen gilt, sind Berlin (immer mal wieder), Duisburg, Freiburg, Hamburg, Karlsruhe, Lübeck, Mainz, München, Schwerin und Wiesbaden.
Viele weitere Städte haben ebenfalls ein grundsätzliches Verbot, es gibt aber einige eng gefasste Ausnahmeregelungen. Oft sei es zum Beispiel gestattet, Treppen, Tiefgarageneinfahrten und andere kritische Bereiche etwa bei Eisregen zu salzen, schreibt das Umweltbundesamt. Eine einheitliche Regelung auf Bundes- oder Länderebene existiert aber nicht, auch solche Ausnahmen sind in der kommunalen Satzung festgelegt.
