

In Ungarn ist am Mittwoch Maja T. wegen gewalttätiger Angriffe in Budapest vor drei Jahren auf vermeintliche Rechtsextremisten zu einer Haftstrafe von acht Jahren verurteilt worden. Die Staatsanwaltschaft war von versuchtem Totschlag ausgegangen und hatte eine Haftstrafe von 24 Jahren gefordert. Als Grund für diese hohe Forderung, der das Gericht in seinem nicht rechtskräftigen Urteil nicht folgte, wurde Abschreckung genannt.
Maja T. hat die deutsche Staatsbürgerschaft und sieht sich selbst weder als Mann noch als Frau, sondern als nonbinäre Person an. Das Gericht hielt es für erwiesen, dass sie einer Gruppe von Linksextremisten angehörte, die im Februar 2023 mehrere gewalttätige Überfälle auf Männer und Frauen verübt hat, die sie für Rechtsextremisten hielt. Anlass war eine Veranstaltung von Neonazis in der ungarischen Hauptstadt am 12. Februar 2023, mit der an eine Schlacht im Zweiten Weltkrieg erinnert wird.
In fünf Attacken hatten die Linksextremisten insgesamt neun Männer und Frauen niedergeschlagen und verletzt, sechs von ihnen schwer. Ein Mann erlitt einen Schädelbruch. Die ungarischen Ermittler haben das Vorgehen anhand von Aussagen sowie Aufnahmen von Überwachungskameras rekonstruiert. Diese Darstellung kam im Verfahren zur Sprache, doch bemängelten die Verteidiger von Maja T. die Beweisaufnahme, vor allem eine rudimentäre Zeugenvernehmung.
Ein offenbar sorgfältig eingeübtes Vorgehen
Demnach hatten die Angreifer ihre Opfer – unter ihnen neben ungarischen auch deutsche und polnische Staatsangehörige – anhand ihrer Kleidung und ihres Gebarens ausgewählt, weil sie in ihnen Rechtsextreme vermuteten. Sie haben sie verfolgt und dann von hinten zu Boden geschlagen, mit Pfefferspray und Schlagwaffen attackiert. Dabei wurde ein offenbar sorgfältig eingeübtes Vorgehen beobachtet, wonach eine Person jeweils die Umgebung absicherte, während mehrere Angreifer auf ihre Opfer – jeweils eine oder zwei Personen – einschlugen. Die absichernde Person schien dabei auch die Zeit gemessen zu haben und nach etwa einer Minute ein Signal gegeben zu haben, auf das hin die Attacken abgebrochen wurden.
Zwei Deutsche, die Berliner Tobias E. und Anna M., wurden unmittelbar nach den Taten in Budapest festgenommen. Anna M. wurde nach Deutschland abgeschoben. Tobias E. sagte gegenüber den ungarischen Ermittlern ausführlich aus und wurde zu einer Haftstrafe verurteilt, die er bis Dezember 2024 in Ungarn verbüßte.
T. war im Dezember 2023 in Berlin wegen des Vorwurfs der ungarischen Behörden festgenommen worden, sie habe im Februar 2023 gemeinsam mit weiteren Linksextremisten Teilnehmer eines rechtsextremen Aufmarsches in Budapest angegriffen. Die ungarische Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass T. zu einer linksextremen Gruppe mit insgesamt 19 Mitgliedern gehörte, die in Ungarn neun Menschen angegriffen habe.
Die Auslieferung nach Ungarn bleibt umstritten
Maja T. wurden schwere Gewalttaten, versuchte Körperverletzung, Beteiligung an einer organisierten kriminellen Vereinigung und ein koordinierter Angriff im Rahmen antifaschistischer militanter Aktivitäten vorgeworfen. Im Juni 2024 folgte die Auslieferung T.s nach Ungarn – ungeachtet eines laufenden Eilverfahrens vor dem Bundesverfassungsgericht, das die Überstellung untersagte. Grund war, dass das Berliner Kammergericht nicht hinreichend die Haftbedingungen für nonbinäre Personen in Ungarn geklärt habe. Der Beschluss des Verfassungsgerichts erreichte die zuständigen deutschen Behörden jedoch erst, als Maja T. schon auf dem Weg nach Ungarn war.
Dass T. von Deutschland an Ungarn ausgeliefert wurde, rief Kritik auch in der Politik hervor. Abgeordnete der Linken und Grünen fuhren zu Solidaritätsbesuchen nach Budapest. Kritisiert wurden auch die Haftbedingungen, denen T. ausgesetzt sei. Im vergangenen Juni trat sie in einen mehrwöchigen Hungerstreik.
Politiker der Linken kritisierten auch das Urteil. Der Kovorsitzende der Linksfraktion im Europaparlament, Martin Schirdewan, sprach von einem „politischen Schauprozess, der niemals in Ungarn hätte stattfinden dürfen“. Acht Jahre Haft sei „unverhältnismäßig“. Ministerpräsident Viktor Orbán habe „diesen Prozess bewusst für seinen Wahlkampf instrumentalisiert“.
Der SPD-Europaabgeordnete René Repasi äußerte, die Orbán-Regierung habe den Prozess „für politische Propaganda instrumentalisiert“. Es seien „grundlegende Verfahrensrechte“ missachtet worden. Die Verteidigung von Maja T. kritisierte, es seien Akten zu spät ins Deutsche übersetzt worden. Das Verfahren sei ausschließlich anhand der Sicht der Staatsanwaltschaft aufgezogen worden.
