

Die Belastung der Arbeitnehmer und Arbeitgeber durch Sozialabgaben steigt. Die Beitragssätze der Renten-, Kranken- Pflege- und Arbeitslosenversicherung summieren sich inzwischen auf fast 43 Prozent des Bruttolohns. Die bis vor fünf Jahren politisch anerkannte Obergrenze von 40 Prozent ist weit überschritten. Und jüngste Prognosen sagen Beiträge von mehr als 46 Prozent am Ende dieser Wahlperiode voraus.
„Unsozial und rechtlich hochproblematisch“
Inzwischen formiert sich grundlegender Widerstand dagegen. Die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA), die in den Sozialversicherungsgremien eine einflussreiche Rolle hat, setzt sich nun dafür ein, ihnen weitreichende Klagerechte gegen solche Eingriffe der Regierung zu geben; am besten abgesichert durch eine Verankerung im Grundgesetz. „Wehrhafte soziale Selbstverwaltung“ nennt sich das Konzept und greift damit Vorschläge auf, die Weiß im Sommer aufgebracht hatte.
„Die Sozialversicherung sichert soziale Risiken ab – nicht staatliche Haushaltsprobleme“, begründet Arbeitgeberpräsident Rainer Dulger den Vorstoß. Tatsächlich greife der Gesetzgeber aber „seit Jahren in die Kassen der Sozialversicherung“ und treibe so die Beitragssätze hoch. „Das ist unsozial, rechtlich hoch problematisch und gefährdet Arbeitsplätze“, sagte Dulger der F.A.Z.
Zum Beispiel beziffert die Rentenversicherung die Summe ihrer versicherungsfremden oder „nicht beitragsgedeckten“ Leistungen für das Jahr 2023 mit 124 Milliarden Euro. Das waren 40 Milliarden Euro mehr, als sie an allgemeinen Zuschüssen aus dem Bundeshaushalt erhielt. Allein 20 Milliarden Euro gab sie auf diese Weise für die 2014 und 2019 beschlossenen Erhöhungen der „Mütterrenten“ aus. Und die Krankenkassen rechnen vor, dass sie für die Versorgung von Bürgergeldbeziehern bis zu zehn Milliarden Euro an Beitragsmitteln ausgeben müssten, obwohl auch das Sache der Steuerzahler sei. Die BDA listet in einem Positionspapier dazu ein Dutzend derartiger Verstöße auf.
Körperschaften, nicht Behörden
Auch die Gewerkschaftsseite in den Sozialversicherungen protestiert regelmäßig dagegen, dass die Regierung den eigenen Etat auf Kosten der Versicherten schone. Eine Studie der Hans-Böckler-Stiftung schätzte den Gesamtumfang solcher „Fehlfinanzierungen“ vor einigen Jahren sogar auf bis zu 6,7 Beitragssatzpunkte, was damals gut 80 Milliarden Euro pro Jahr entsprach.
Das Grundgesetz weist den Sozialkassen zwar schon heute die Form der „Körperschaft des öffentlichen Rechts“ zu. Dazu gehört das Recht auf „Selbstverwaltung“ durch Vertreter ihrer Beitragszahler. Doch im Unterschied etwa zu den als Körperschaften verfassten Hochschulen dürfen sie sich nicht direkt per Verfassungsklage wehren, wenn die Regierung in ihre Autonomie eingreift. Das geht nur, falls sich einzelne Beitragszahler dafür durch die Instanzen klagen.
Tatsächlich sei es heute eher so, dass „Bundesministerien die Sozialversicherungsträger teilweise wie nachgeordnete Bundesbehörden betrachten“, kritisiert die BDA. Ihre Folgerung: Auch die Sozialversicherungen und ihre Selbstverwaltung „sollten, ähnlich wie Rundfunkanstalten oder Universitäten, treuhänderisch die Rechte ihrer Versicherten und der sie finanzierenden Arbeitgeber geltend machen und Verfassungsbeschwerde erheben dürfen.“
„Alle Kosten voll erstatten“
Im politischen Alltag müsse die Regierung indes vor allem klar nachvollziehbar zwischen Versicherungsleistungen und anderen Aufgaben trennen, fordert Dulger. „Alles andere untergräbt die Selbstverwaltung und überfordert die Beitragszahler.“ Wer Sozialkassen eine Aufgabe geben wolle, müsse im Gesetz belastbar begründen, welchem Zweck und mit welcher Finanzierung. Das schließe es nicht aus, in Sonderfällen auch Zusatzaufgaben zu übertragen. Doch ähnlich dem „Konnexitätsprinzip“, das Kommunen vor solchen Übergriffen schützen soll, müsse der Bund dann „sämtliche Leistungs- und Verwaltungskosten vollständig, transparent und dauerhaft“ übernehmen.
Mit der ursprünglichen Regelung zur Mütterrente von 1992 hatte die Regierung dies übrigens beachtet. Für die künftigen Ansprüche jüngerer Mütter zahlt sie anstelle der Begünstigten regulär Beiträge aus dem Bundeshaushalt an die Rentenversicherung. Auch dieser insoweit „korrekt“ finanzierte Posten summiert sich heute auf 20 Milliarden Euro im Jahr.
