Landtagswahl: FDP in Baden-Württemberg klagt gegen SWR-Triell zur Landtagswahl

Die FDP in Baden-Württemberg hat eine Klage gegen das geplante Triell des SWR mit den Spitzenkandidaten von CDU, Grünen und AfD angekündigt. Das Parteipräsidium habe beschlossen, eine Anwaltskanzlei mit der Klageerhebung zu beauftragen, sagte ein FDP-Sprecher der Nachrichtenagentur epd.

Die Partei wirft dem SWR vor, die AfD gegenüber den beiden größeren Oppositionsparteien FDP und SPD zu bevorzugen. Konkret fordert die FDP entweder eine Einladung der besagten Oppositionsparteien oder die Absage des für den 24. Februar geplanten Triells.

Im aktuellen Landtag stellt die FDP 18 Abgeordnete, die SPD 19, die AfD 17. Bei der Wahl 2021 hatte die FDP 10,5 Prozent der
Stimmen erhalten, die SPD 11,0 Prozent, die AfD 9,7 Prozent. In
jüngsten Umfragen hat sich das Bild jedoch deutlich verschoben: Die AfD
liegt bei etwa 20 Prozent, während SPD und FDP auf 8 bis 10
beziehungsweise rund 5 Prozent kommen. Die FDP muss damit um den Einzug
in den Landtag bangen.

FDP-Landesvorsitzender Hans-Ulrich Rülke hatte sich bereits Ende Januar in einem Brief an SWR-Intendant Kai Gniffke gewandt. Darin argumentierte er, das Triell verletze die Rechte der FDP und sei höchstens als Auftakt zur Wahlberichterstattung rechtmäßig. Rülke forderte den Sender auf, das Format spätestens bis zum 8. Februar zu senden, da der geplante Termin zu nah am Wahltag am 8. März liege.

SWR will an Sendungskonzept festhalten

Der SWR wies die Kritik zurück. Nach kritischer Reflexion sei man zu dem Schluss gekommen, am journalistischen Gesamtkonzept festzuhalten, teilte der Sender mit. Da das Format fast zwei Wochen vor der Wahl ausgestrahlt werde, bestehe ein genügend großer Abstand. 

In der Sendung träten die Spitzenkandidaten der absehbar stärksten landespolitischen Kräfte in Baden-Württemberg gegeneinander an, argumentierte der SWR. Zwei Tage später, am 26. Februar, folge die Wahlarena, zu der alle Parteien mit realistischen Chancen auf den Einzug in den Landtag eingeladen seien – also auch die FDP. Zudem hätten alle Spitzenkandidierenden dieser Parteien in der Radiosendung SWR1 Leute die Möglichkeit, sich in Einzelinterviews darzulegen. 

Weiter teilte der SWR mit, sich an das Prinzip der abgestuften Chancengleichheit zu halten. Mit dem Begriff ist gemeint, dass
Sender mit dem Sendeplatz für Parteien differenziert umgehen. Nicht jede
Partei bekommt gleich viel Platz eingeräumt. Es können Kriterien wie
zum Beispiel das vorhergehende Wahlergebnis eine Rolle spielen oder ihre
Vertretung in einem Parlament. Auch Meinungsumfragen vor Wahlen können
ein Indiz sein.

Juristischer Streit über TV-Debatten

In den vergangenen Jahren ist es wiederholt zu juristischem Streit über TV-Debatten vor Wahlen gekommen. Grundsätzlich gilt die verfassungsrechtlich verbriefte
Rundfunkfreiheit in Deutschland. Das heißt: Sender dürfen selbst darüber
entscheiden, welches Programm sie senden und können selbst
Senderkonzepte erstellen. Es darf keinen politischen Einfluss auf das
Programm geben. Andererseits kommt es immer wieder zu Klagen vor
Gericht, weil es um das Thema Chancengleichheit von Parteien geht. Dies
gilt es letztlich abzuwägen.

So war die FDP in Brandenburg im Vorfeld der Landtagswahl 2024 mit dem Versuch gescheitert, sich in eine TV-Runde des Rundfunks Berlin-Brandenburg (RBB) einzuklagen. Ein Verwaltungsgericht entschied, dass der Sender nicht dazu verpflichtet sei.