Pflegeheim: Wie viel kostet es im Monat?

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In MV steigt der Eigenanteil für stationäre Pflegeplätze (2 Min)

Stand: 29.01.2026 10:57 Uhr

Die Zahl der Pflegebedürftigen steigt. Die meisten werden zu Hause betreut. Wer im Pflegeheim lebt, sieht sich mit immer höheren Kosten konfrontiert. Was kostet ein Platz, wer zahlt was und wie hoch ist der Eigenanteil?

Etwa 5,7 Millionen Menschen in Deutschland waren nach Angaben des Statistischen Bundesamtes im Dezember 2023 pflegebedürftig. Die meisten (86 Prozent) wurden zu Hause versorgt, etwa 800.000 in Pflegeheimen vollstationär betreut.

In ein Pflegeheim zu ziehen und sein Zuhause und Umfeld zu verlassen, fällt den meisten alten Menschen schwer. Hinzu kommen Sorgen über die finanzielle Belastung und die Furcht, sich den Heimplatz nicht leisten zu können. Denn die Kosten – vor allem für Pflegepersonal, aber auch für Unterkunft und Verpflegung – sind in den vergangenen Jahren stark gestiegen und steigen weiter, sodass die Eigenbeteiligung der Pflegebedürftigen immer höher wird.

Pflegereform: Höhere Beiträge zur Pflegeversicherung, mehr staatliche Zuschüsse

Mit der Pflegereform, die stufenweise bis 2028 umgesetzt wird, will die Bundesregierung auf die steigenden Kosten reagieren. Das Maßnahmenpaket soll die Pflegeausbildung verbessern und Pflegebedürftige und ihre Angehörigen entlasten. Der allgemeine Beitragssatz der Pflegeversicherung hat sich zum 1. Januar 2025 auf 3,6 Prozent des Bruttoeinkommens erhöht. Auf den Beitrag gibt es Zu- oder Abschläge, die sich danach richten, ob und wie viele Kinder der Versicherte hat und wie alt sie sind. Kinderlose ab 23 Jahren zahlen einen Zuschlag von 0,6 Prozent und somit einen Beitragssatz von 4,2 Prozent. Zudem haben sich die staatlichen Zuschüsse bei den Pflegeleistungen erhöht, unter anderem bei der stationären Pflege. Die Verbraucherzentrale gibt einen Überblick über die Änderungen.

Eigenbeteiligung an Kosten im Pflegeheim steigt weiter

Einen festen Preis für einen Platz im Heim gibt es nicht. Jeder Betreiber kalkuliert die Kosten für sein Haus selbst, muss sie allerdings von den Pflegekassen und den Sozialbehörden genehmigen lassen. Zwar zahlen die Pflegekassen Zuschüsse zu den Kosten für die Pflege – je länger man im Heim lebt, umso höher fällt die Unterstützung aus -, dennoch müssen Pflegebedürftige immer tiefer in die Tasche greifen. Zum 1. Januar 2026 ist die finanzielle Belastung im Vergleich zum Vorjahr weiter gestiegen – im bundesweiten Schnitt von 2.984 auf 3.245 Euro für das erste Jahr im Pflegeheim. Das ist das Ergebnis einer Auswertung des Verbandes der Ersatzkassen (vdek). Ab dem vierten Aufenthaltsjahr stieg die Eigenbeteiligung von durchschnittlich 1.928 auf 2.056 Euro pro Monat an.

Pflegeheim-Kosten in Bundesländern unterschiedlich

Wie viel Pflegebedürftige zu den Heimkosten zuzahlen müssen, unterscheidet sich zum Teil erheblich zwischen den Bundesländern: Während Pflegebedürftige in Sachsen-Anhalt für einen Heimplatz im ersten Jahr durchschnittlich 2.720 Euro im Monat selbst zahlten, waren es in Bremen 3.637 Euro im Monat und im Saarland 3.601 Euro.

Wie setzen sich die Pflegeheim-Kosten zusammen?

Die Kosten für einen Platz im Pflegeheim setzen sich zusammen aus Pflege- und Betreuungskosten, Unterkunft und Essen sowie Investitionskosten. Heimbetreiber müssen in ihrer Berechnung die Kosten für die Bewohner aufschlüsseln. Die von den Pflegebedürftigen zu zahlende Eigenbeteiligung setzt sich aus drei Komponenten zusammen. Den größten Teil macht der sogenannte einrichtungseinheitliche Eigenanteil (EEE) aus, das sind die Pflege- und Betreuungskosten. Er ist für alle Bewohner eines Pflegeheims mit Pflegegrad 2 bis 5 gleich hoch, unterscheidet sich jedoch von Heim zu Heim.

Zudem werden Kosten für die Unterkunft mit Nebenkosten und für das Essen ausgewiesen. Unter „Investitionskosten“ fallen Ausgaben zu Erhalt und Modernisierung von Gebäuden und technischen Anlagen, etwa die Renovierung von Gemeinschaftsräumen oder die Sanierung von Bädern. Wenn das Heim Pflegekräfte ausbildet, kommt noch ein Ausbildungszuschlag zur Kostenberechnung hinzu.

Für die Kosten der vollstationären Pflege zahlt die Pflegekasse einen monatlichen Festbetrag an den Betreiber, der sich nach der Pflegebedürftigkeit des Heimbewohners richtet – von Pflegegrad 1 bis 5 (leicht bis schwer). Nach dem Willen des Gesetzgebers sollen Menschen mit Pflegegrad 1 möglichst nicht in der stationären Pflege leben. Wollen sie es dennoch, gilt für sie ein deutlich höherer Eigenanteil, die Kasse steuert nur 131 Euro bei. Bei Pflegegrad 2 zahlt die Pflegekasse 805 Euro und bei intensiver Pflege im Grad 5 sogar 2.096 Euro pro Monat.

Pflegekasse gibt Zuschuss zu Eigenanteil je nach Aufenthaltsdauer

Für Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten im Heim müssen Pflegebedürftige selbst aufkommen. An den besonders hohen Kosten für das Pflegepersonal müssen sie sich mit dem einrichtungseinheitlichen Eigenanteil (EEE) beteiligen. Zu diesem Eigenanteil zahlt die Pflegeversicherung einen gestaffelten Zuschuss, der mit der Aufenthaltsdauer im Heim steigt. Je länger eine pflegebedürftige Person also im Heim lebt, desto geringer wird ihr Eigenanteil. Im ersten Jahr übernimmt die Pflegekasse 15 Prozent des Eigenanteils, im zweiten Jahr 30 Prozent, im dritten Jahr 50 Prozent und ab dem vierten Jahr 75 Prozent.

Steigen die Heimkosten, steigt die finanzielle Belastung

Die Kosten für Pflegeheime steigen regelmäßig. Betreiber müssen eine geplante Erhöhung bei den Aufsichtsgremien beantragen, begründen und genehmigen lassen. Als Grundsatz gilt, dass die Erhöhung und der künftige Preis angemessen sein müssen. Den Bewohnern müssen die Betreiber die Steigerung rechtzeitig ankündigen, erläutern und begründen. Falls die Pflegebedürftigen nicht zustimmen wollen, können sie den Vertrag mit dem Heim kündigen.

Da die Zuzahlungen der Pflegekasse nach Pflegegrad ein Festbetrag sind, wirkt sich eine Erhöhung der Pflegekosten zunächst direkt auf den Eigenanteil der Bewohner aus. Selbst mit dem prozentualen Zuschuss der Pflegekassen ist die finanzielle Belastung immer höher als zuvor.

Kosten für Pflegeheim vergleichen

Auch zwischen Heimen im selben Bundesland und derselben Region gehen die Preise weit auseinander. Es ist also sinnvoll, rechtzeitig Angebote und Preise zu vergleichen. Das Informationsportal „Pflegelotse“ des vdek gibt einen bundesweiten Überblick über Pflegeheime und deren Preise. Auch der „Pflege-Navigator“ der Krankenkasse AOK informiert über Einrichtungen bundesweit.

Pflegeheime sind nicht mit Seniorenwohnheimen, -residenzen oder ähnlichen Einrichtungen zu verwechseln. Während in Pflegeheimen die Pflege im Vordergrund steht, ist es bei Seniorenheimen das betreute Wohnen. Dort leben alte Menschen in kleinen Wohnungen oder Apartments oft sehr selbstständig. Die Preise und Leistungen können frei gestaltet werden und entsprechend hoch sein.

Wer zahlt den Heimplatz, wenn die Rente nicht reicht?

Längst nicht alle Pflegebedürftigen können die monatlichen Kosten für einen Heimplatz selbst aufbringen. Wenn die eigenen Reserven bis auf höchstens 10.000 Euro (für Alleinstehende) verbraucht sind, übernimmt das Sozialamt die verbleibenden Kosten. Es prüft allerdings, ob Kinder für ihre Eltern zahlen können. Sie sind jedoch erst zum Unterhalt verpflichtet, wenn ihr Jahresbruttoeinkommen 100.000 Euro übersteigt. Pflegebedürftige können auch einen Zuschuss zu den Wohnkosten bekommen.

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Laut Zahlen des Verbandes der Ersatzkassen liegt der Eigenanteil aktuell im ersten Jahr durchschnittlich bei 2.903 Euro pro Monat.

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