BSW-Generalsekretär Oliver Ruhnert hat Zweifel an der Ministerpräsidentenschaft von Mario Voigt (CDU) in Thüringen geäußert. Grund dafür ist die von der Technischen Universität Chemnitz angekündigte Aberkennung von Voigts Doktortitel wegen Mängel in seiner Dissertation. Voigt müsse sich selbst fragen, ob er „mit dem nun entstandenen Makel“ die Koalition in Thüringen noch unbelastet führen könne, sagte Ruhnert der Rheinischen Post. Wenn die Entscheidung der TU Chemnitz auch gerichtlich bestätigt werde, „wird der amtierende MP nicht zu halten sein“, sagte Ruhnert.
Voigt geht juristisch gegen die Entscheidung der Universität vor. Der CDU-Politiker koaliert in Thüringen mit dem BSW und der SPD. Nach Bekanntwerden hatten die Koalitionspartner auf Landesebene ihm den Rücken gestärkt und seinen Gang zum Verwaltungsgericht als nachvollziehbar bewertet.
Zwischen dem Thüringer BSW und dem BSW auf Bundesebene gibt es aber
immer wieder Spannungen und unterschiedliche Bewertungen der
Regierungsarbeit in Thüringen.
Plagiatsprüfer gab ersten Hinweis
Die Vorwürfe gegen Voigts Dissertation wurden im Landtagswahlkampf 2024 öffentlich: Der österreichische Kommunikationswissenschaftler Stefan Weber hatte im
August 2024 die TU Chemnitz via E-Mail über angebliche Mängel in Voigts Dissertation von 2008 über einen Präsidentschaftswahlkampf in den USA informiert – nur wenige Wochen vor der Landtagswahl. Voigts
CDU witterte eine Schmutzkampagne gegen ihren Spitzenkandidaten. Die TU Chemnitz ließ sich fast eineinhalb Jahre Zeit für die Überprüfung, eine
einstimmige Entscheidung fiel laut TU am Mittwoch.
Ministerpräsident Voigt argumentiert, dass der wissenschaftliche Kern seiner Arbeit von den
Vorwürfen nicht betroffen sei und stützt sich auf ein externes
Gutachten, das die TU Chemnitz in Auftrag gegeben hat. Voigts
Anwälte schreiben, der Gutachter komme zu der Gesamtbewertung, dass die
Doktorarbeit eine selbstständige wissenschaftliche Leistung zeige und
den Ansprüchen genüge. „Umfang und Qualität der Verfehlungen sind nicht bedeutend genug, um den
akademischen Grad zu entziehen“, zitieren sie aus dem Gutachten, das
den Angaben zufolge im Februar 2025 vorgelegt wurde.
Voigt darf Titel vorerst weiterführen
Die TU teilte mit, dass das externe Gutachten in die Abwägung einbezogen worden sei, es könne aber „nicht alleinige Grundlage der Entscheidung sein“. Voigt darf seinen Doktortitel vorerst weiterführen, bis die Entscheidung rechtskräftig ist. Bis zu einem Urteil des Verwaltungsgerichts könnten Monate vergehen.
Kommende Woche muss sich Voigt einem Misstrauensvotum stellen, das die AfD-Fraktion gegen ihn initiiert. Fraktionschef Björn Höcke wird gegen Voigt kandidieren.
