Assistierter Suizid: DGHS zählt 2025 mehr Fälle als im Vorjahr

Immer mehr Menschen in Deutschland beenden ihr Leben durch einen assistierten Suizid. Die Deutsche Gesellschaft für ­Humanes Sterben (DGHS) teilte am Donnerstag in Berlin mit, im vergangenen Jahr 898 Personen beim Suizid unterstützt zu haben. Im Jahr 2024 ­waren es 623 assistierte Suizide; im Vergleich zu 2023 hat sich die Zahl mehr als verdoppelt. Die DGHS, die sich selbst als Bürgerrechts- und Patientenschutzorganisation bezeichnet, entwickelt sich damit zur wichtigsten Anlaufstelle für Menschen, die ihr Leben selbst­bestimmt beenden wollen.

Während die Zahlen steigen, nimmt die Transparenz einiger Akteure ab. Während die Sterbehilfeorganisation Verein Sterbehilfe der F.A.Z. 176 assistierte Suizide meldete (2024: 171), ­reagierte die Sterbehilfeorganisation Dignitas nicht auf eine Anfrage. Der DGHS teilte sie 213 Suizidbegleitungen (2024: 183) mit. Ein relativ neuer Anbieter, der auf ein Bestattungsunternehmen zurückgeht, macht keine ­öffentlichen Angaben, wirbt auf seiner Website jedoch mit „einer zügigen Bearbeitung der Anfrage“. Da assistierte Suizide bislang statistisch nicht erfasst werden, ist zudem unbekannt, wie viele Ärzte oder andere Personen Sterbehilfe auf Einzelrechnung anbieten. Insgesamt ist für das Jahr 2025 von einer Fallzahl assistierter Suizide von mehr als 2000 auszugehen, was einem klaren Anstieg im Vergleich zum Vorjahr entspricht.

Altersspanne von 26 bis 102 Jahre

Die jüngste Suizidentin, der die DGHS 2025 assistierte, war 26 Jahre alt und litt an ME/CFS, einer neuroimmunologischen Erkrankung, die Betroffene bei Maximalausprägung ans Bett fesselt. Die älteste war 102 Jahre alt. Der Altersdurchschnitt lag bei 79 Jahren; weiterhin entscheiden sich deutlich mehr Frauen als Männer für Suizidassistenz. Als häufigste Gründe für die Entscheidung wurden Multimorbidität und Lebenssattheit genannt, gefolgt von Krebserkrankungen und neurologischen Krankheiten.

Robert Roßbruch, Präsident der DGHS, sagte, er gehe davon aus, dass ein Plateau erreicht sei. Er begründete das mit einer geringeren Anzahl an Freitodbegleitungen in diesem Januar; auch im Februar werde es bei der DGHS weniger Begleitungen geben als im Februar vor einem Jahr.

Ermittlungen der Staatsanwaltschaft gegen Schatzmeisterin der DGHS

Zwei Fälle von assistiertem Suizid durch die DGHS hatten im vergangenen Jahr Aufsehen erregt. Im November starben die Kessler-Zwillinge Alice und Ellen. Insgesamt führte die DGHS 30 solcher „Doppelbegleitungen“ im Jahr 2025 durch. Bereits im Mai hatte sich der 47 Jahre alte Florian Willet mithilfe der DGHS das Leben genommen, der zuvor selbst in der Sterbehilfe aktiv gewesen war. Wegen Willets persönlicher Beteiligung am ersten Einsatz einer Suizidkapsel namens „Sarco“ saß der Deutsche im Herbst 2024 70 Tage in der Schweiz in Untersuchungshaft. Danach war er mehrfach in psychiatrischer Behandlung, auch stationär. 2025 wurde er Mitglied der DGHS; bis zu seinem Suizid vergingen nur zwei Monate, was den selbst gegebenen Grundsätzen der Organisation widerspricht.

Am Dienstag hatte der „Spiegel“ berichtet, dass die Staatsanwaltschaft Köln ein Strafverfahren gegen die beiden Personen eröffnet habe, die am Suizid Willets beteiligt waren. Es werde wegen des Anfangsverdachts des Totschlags in mittelbarer ­Täterschaft ermittelt. Die eine Person ist ein Arzt, die andere die Schatzmeisterin der DGHS, die auch als Freitodbegleiterin aktiv ist. Präsident Roßbruch wollte sich dazu nicht äußern und verwies auf das laufende Ermittlungsverfahren, sagte jedoch, aus seiner Sicht hätten sich beide involvierten Freitodbegleiter „aus rechtlicher Sicht nichts vorzuwerfen“.

Deutsche Rechtslage zur Sterbehilfe sehr liberal

Seit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts im Januar 2020 ist die deutsche Rechtslage zur Sterbehilfe sehr liberal. Eine gesetzliche Regelung existiert weiterhin nicht, was die DGHS begrüßt. Im Sommer 2023 war der Bundestag zuletzt daran gescheitert, sich auf ein Gesetz zu einigen. Die Richter des Bundesverfassungsgerichts hatten festgehalten, jeder Mensch habe das Recht, selbstbestimmt aus dem Leben zu scheiden und dafür Hilfe Dritter in Anspruch zu nehmen. Voraussetzung sei jedoch, dass der Sterbewunsch auf einem freien Willen beruhe und von Dauerhaftigkeit sei.

Diese beiden Kriterien führen speziell bei assistierten Suiziden von psychisch kranken Menschen immer wieder zu kriminalpolizeilichen Ermittlungen und Verurteilungen. In Essen und Berlin wurden in den vergangenen Jahren Ärzte wegen Totschlags in mittelbarer Täterschaft zu Freiheitsstrafen verurteilt; der BGH bestätigte beide Urteile. In beiden Fällen war die DGHS nicht an den Suiziden der 37 Jahre und 42 Jahre alten Personen beteiligt. Die verurteilten Ärzte waren aber auch schon für die Organisation tätig. Roßbruch sagte, in keinem der mehr als 2300 durch die DGHS vermittelten Suizide sei es zu einem Strafprozess gegen einen der kooperierenden Freitodbegleiter gekommen.