Wohnungsmarkt: Makler haftet für Diskriminierung bei Wohnungssuche

Wenn ein Immobilienmakler Wohnungssuchende wegen ihrer ethnischen Herkunft benachteiligt, haftet er dafür. Er schuldet dann Schadenersatz, wie der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe entschied. Aufhänger war ein Fall in Hessen, in welchem eine Frau mit
pakistanischen Wurzeln eine Wohnung gesucht hatte.

Das Landgericht
Darmstadt hatte der Frau 3.000 Euro Schadensersatz zugesprochen, weil
es sich um einen klaren Fall von Diskriminierung gehandelt habe. Auf
ihre Besichtigungsanfrage für eine Wohnung mit ihrem echtem Namen hatte
sie eine Absage bekommen, genauso wie ihr Mann und ihre Schwester. Als
sie sich daraufhin auf dieselbe Wohnung mit identischen Angaben unter
dem erfundenen Namen „Schneider“ bewarb, bekam sie jedoch das Angebot,
die Wohnung zu besichtigen. Das wiederholte sich mit zwei weiteren
Bewerbungen unter deutsch klingenden Namen.

Der Makler wandte sich an den BGH. Der Vorsitzende Richter Thomas Koch bestätigte das Urteil jedoch und nannte es einen „ziemlich klaren Fall von
Diskriminierung“. Der Makler sei das „Nadelöhr“, das
Mietinteressenten passieren müssten. Deshalb könnten in einem solchen Fall nicht nur Vermieter, sondern auch Makler haften.

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