Nie wieder Willkür: Staatliche Gewalt erfordert Kontrolle

Nicht selten ist nun in Kommentaren, die sich mit Amerika befassen, von einer amerikanischen „Gestapo“ die Rede – gemeint sind die Grenzschutzbeamten von der ICE, die nun abermals durch tödliche Schüsse aufgefallen sind.

Unabhängig davon, ob solche Vergleiche angesichts eines noch funktionierenden amerikanischen Rechtsstaats treffen: Wenn von „Nie wieder“ die Rede ist, dann ist vor allem das gemeint: Nie wieder Willkür. Nie wieder scheinbar wahlloses Herauspicken und Abführen von Menschen durch staatliche Macht und Gewalt. Und nicht zuletzt: ohne unabhängige Kontrolle.

Entscheidend für den Charakter eines Regimes sind weniger die genauen Umstände von Einzelfällen, so schlimm sie sein mögen, sondern der offizielle Umgang damit. Kein Beamter in einem Rechtsstaat kann Immunität beanspruchen, schon gar nicht absolute – eigentlich auch kein Staatsoberhaupt.

Kein Beamter kann Immunität beanspruchen

Denn gerade das ist doch eine Lehre aus der Geschichte, insbesondere der deutschen: Nie wieder soll der Staat, soll ein Regime Menschen willkürlich für vogelfrei erklären und rechtlos stellen können – auf der Straße, im öffentlichen Raum, durch Normen und Handeln der Ausgrenzung. Das soll der Rechtsstaat verhindern.

Selbstverständlich übt auch der Rechtsstaat täglich Zwang aus. Er setzt durch seine Beamten das demokratisch beschlossene Recht durch. Wenn nötig mit Gewalt. Ohne Rechtsdurchsetzung kein funktionierender Rechtsstaat.

Das gilt gerade auch für die Migrationspolitik, gilt für die Durchsetzung des Rechts an den Grenzen, für das Hochhalten des Asylrechts, aber auch für die Durchsetzung von ablehnenden Bescheiden, die Abschiebung.

Aber diese staatlicherseits ausgeübte legale und legitime Gewalt muss jederzeit kontrolliert werden und werden können. Von den Behörden selbst, von übergeordneten Stellen, vor allem von unabhängigen Gerichten. Und nicht zuletzt beobachtet und damit auch kontrolliert von freien Medien.

Die Kontrolle staatlichen Handelns unterscheidet den Rechtsstaat vom Unrechtsstaat. Und genau deshalb versucht jeder nach autoritärer Herrschaft strebende Machthaber, mag er auch demokratisch gewählt sein, die Justiz unter seine Kontrolle zu bringen und kritische Medien auszuschalten.

Auch wenn der Mensch im freiheitlichen Staat nach Macht strebt, so ist gerade die Begrenzung von Macht die große zivilisatorische Errungenschaft. Der Rechtsstaat mit seinen checks and balances soll die Freiheit des Einzelnen sichern. Jeder soll sich selbst verwirklichen können und nach seinen Anschauungen leben, solange er nicht die Rechte anderer über Gebühr einschränkt. Das ist eine immerwährende Herausforderung, gerade auch in Deutschland.

Das Grundgesetz als Gegenentwurf

Der freiheitliche Staat setzt voraus, dass Freiheit überhaupt verstanden wird – und damit eben auch und gerade als die Freiheit des ganz anderen begriffen wird. Es darf nicht sein, dass jemand, bloß weil er bestimmte Zeichen der Zugehörigkeit trägt, sich nicht mehr auf die Straße wagt. Es gibt kein Recht darauf, von Debatten verschont zu bleiben, wohl aber ein Recht, ungestört seine Anschauung auch im öffentlichen Raum kundzutun, solange die Rechte anderer nicht verletzt werden.

Das Grundgesetz ist als Gegenentwurf zur totalitären NS-Willkürherrschaft eine Erfolgsgeschichte, aber durchaus weiter Gefahren ausgesetzt. Es muss fortwährend mit Leben gefüllt werden, damit es nicht das Schicksal der Weimarer Reichsverfassung erleidet und zum bloßen Gerippe wird.

Rituelles Gedenken ist wichtig, reicht aber nicht. Das Grundgesetz kennt selbstverständlich Verbote, es setzt aber zunächst auf die freie Auseinandersetzung und nicht auf den Staatsanwalt. Neue Gesetze sind der übliche Leistungsnachweis in der Politik, aber es ist ein Irrweg, zu meinen, immer neue Vorschriften etwa zum gut gemeinten Schutz von Politikern, zur Strafbarkeit von Parolen oder von Kindern seien zwangsläufig ein Dienst an der Demokratie.

Dafür ist ein Preis zu entrichten, der nicht nur in Mehrarbeit für Polizei und Justiz besteht. Der Staat ist nicht der Oberlehrer für Weltanschauungen und Meinungen. Tabus müssen die Ausnahme sein. Gesellschaftliche Sanktionen im Umgang miteinander können auch wirksam sein. Vieles sollte man ignorieren oder aushalten können, insbesondere wenn man selbst gern austeilt.

Das alles setzt aber ein Grundverständnis von einem funktionierenden Gemeinwesen voraus, das nicht früh genug erlernt werden kann und das auch das Wissen um die Gefahren von Ausgrenzung und Verfolgung Andersdenkender einschließt.

Das Gewaltmonopol kann nur der Staat haben – auch das hat er nur im Auftrag und im Sinne der Bürger. Das „Nie wieder“ richtet sich an jeden Einzelnen.