Kontrolle der Briefzustellung: Einladung zum Bummeln für die Post


Die Bundesnetzagentur kann in diesem Jahr voraussichtlich nicht kontrollieren, ob die Deutsche Post Briefe so pünktlich bei den Empfängern abliefert, wie es das Postgesetz vorschreibt. Sollte die Post die Zeiten nicht einhalten, die im Gesetz stehen, würden ihr keine Sanktionen drohen – sozusagen ein Freifahrtschein zum Bummeln. Das geht aus dem Anhang eines Schreibens hervor, das Netzagenturchef Klaus Müller an den Beirat der Behörde verschickt hat, in dem Vertreter aus Bundestag und Bundesrat sitzen.

Hintergrund ist ein Rechtsstreit, der dafür sorgt, dass die Bundesnetzagentur in diesem Jahr nicht aussagekräftig messen lassen kann, ob die Post mit den Briefen trödelt. Bei eventuellen Verstößen gegen die Laufzeitvorgaben dürften Konsequenzen, etwa „die Verhängung einer Geldbuße“, aufgrund der fehlenden Kontrollmöglichkeiten „nicht in Betracht kommen“, heißt es in dem Dokument, das der F.A.Z. vorliegt und über das die Nachrichtenagentur dpa zuerst berichtet hatte.

Die Post muss mindestens 95 Prozent der Briefe drei Tage nach Einlieferung zustellen, nach vier Tagen müssen es 99 Prozent sein, so steht es im Postgesetz, das seit dem Jahr 2025 gilt. Es ist eine laxere Vorschrift als früher, dafür steht im Postgesetz nun auch, dass die Bundesnetzagentur die Pflicht hat, regelmäßig die Laufzeiten zu messen und zu überprüfen. Früher reichte es aus, wenn sich die Behörde auf die eigenen Messungen der Post verließ, die die Post zur Qualitätskontrolle ohnehin in Auftrag gibt.

Streit über die Unabhängigkeit

Jetzt gibt es aber Streit darüber, welcher Marktforscher von der Bundesnetzagentur für die behördliche Überprüfungen den Zuschlag bekommt. Genauer: darüber, ob sich auch derselbe Marktforscher dafür bewerben darf, der auch schon von der Deutschen Post beauftragt ist – das Unternehmen Quotas aus Hamburg. Die Bundesnetzagentur meint: nein. Sie ist der Überzeugung, dass das den Beigeschmack mangelnder Unabhängigkeit hätte. Quotas selbst dagegen möchte sich bewerben.

Wie Quotas der F.A.Z. bestätigt hat, hat das Unternehmen den Streit mittlerweile vor das Düsseldorfer Oberlandesgericht getragen. Dieses verhängte im Juli 2025 ein „einstweiliges Zuschlagsverbot“. Bedeutet: Solange nicht klar ist, ob das Marktforschungsunternehmen sich auch um den Auftrag der Bundesnetzagentur bewerben darf, liegt die Vergabe auf Eis. „Das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf hat entgegen einer anderslautenden Ankündigung bisher nicht im Eilverfahren entschieden, sodass die Bundesnetzagentur weiterhin keinen Zuschlag erteilen darf“, heißt es in dem Netzagentur-Dokument.

Bedauerlich sei das vor allem deshalb, weil die für die Kontrollen nötigen Testbriefe das ganze Jahr über verschickt werden müssen. Und im Jahr 2026 ist jetzt schon fast ein ganzer Monat ohne Testbriefe verstrichen, was aufgrund des Forschungsdesigns die komplette Messung kaputt macht. „Eine das gesamte Jahr 2026 abdeckende Brieflaufzeitmessung ist somit nicht mehr möglich“, heißt es weiter in dem Dokument. Halte das OLG Düsseldorf das Zuschlagsverbot bis zum Ende des Hauptsacheverfahrens aufrecht, „würde das für das laufende Vergabeverfahren auch einen Messbeginn zum 01.01.2027 gefährden“.

Lukrativer Millionenauftrag

Marktexperten zufolge handelt es sich bei einer Laufzeitmessung um einen lukrativen Auftrag in Millionenhöhe. Die Größenordnung ist plausibel. Denn schon vor mehr als 20 Jahren, im Jahr 2002, befasste sich der Bundesrechnungshof mit dem Thema und bezifferte die Kosten für die Laufzeitmessung für das Jahr 2001 auf rund 3,3 Millionen Euro. Der Rechnungshof war damals übrigens der Meinung, eigene Messungen der Regulierungsbehörde seien „entbehrlich“.

Der Geschäftsführer des klagenden Unternehmens Quotas, Jens Ebering, findet es „unverständlich“, von vornherein von der Ausschreibung ausgeschlossen zu werden. Er sagte der F.A.Z. auf Anfrage: „Es stimmt nicht, dass wir nicht unabhängig sind, denn wir arbeiten seit Jahrzehnten streng wissenschaftlich für viele Postunternehmen weltweit.“ Auch die Deutsche Post, in deren Auftrag Quotas seit Jahren tätig sei, müsse die Messung unabhängig durchführen lassen, dafür gebe es eine europäische Norm, im Übrigen auditiere der TÜV die Laufzeitmessung. „Wir würden auch für die Bundesnetzagentur unabhängig messen.“

Für die Tests brauche es aktuell mehrere Tausend Studienteilnehmer, die insgesamt rund 300.000 Briefe in einem Jahr verschicken. „Würde man eine weitere methodisch ähnliche Messung noch einmal ganz neu aufgleisen, wäre dies deutlich teurer, als sie auf den bestehenden Methoden und IT-Systemen von Quotas aufzusetzen und Synergien zu nutzen“, argumentiert er.

Post muss Daten weitergeben

Im Übrigen sei es nichts Ungewöhnliches, dass Behörden von Briefdienstleistern beauftragte Laufzeitmessungen mitnutzen. „Quotas macht das auch für die slowenische, die schwedische und die norwegische Post, und in all diesen Ländern werden die Ergebnisse einfach an die jeweilige Regulierungsbehörde weitergegeben“, sagt Ebering. Zusätzlich noch eine zweite Kontrolle zu machen, hält er für einen „deutschen Sonderweg“.

Eine Weitergabe der zu Qualitätszwecken von der Deutschen Post in Auftrag gegebenen Laufzeitdaten an die Bundesnetzagentur ist übrigens auch hierzulande Pflicht und passiert unabhängig von dem Rechtsstreit weiterhin, wie Post und Behörde übereinstimmend berichten. Ein Post-Sprecher teilte der F.A.Z. auf Anfrage die vorläufigen Ergebnisse dieser von der Post beauftragten Brieflaufzeitstudie für 2025 mit. Sie fielen ziemlich positiv aus. Zu 97 Prozent kamen die Briefe demnach nach drei Werktagen an und zu 99 Prozent nach vier Werktagen. Die endgültigen Werte will die Post mit ihrem Geschäftsbericht Anfang März veröffentlichen.