„Geschenkt ist geschenkt?“ Nicht in der Ehe – Blog: Recht unkompliziert

„Geschenkt ist geschenkt, wiederholen ist gestohlen?“ Dieser Satz aus dem Volksmund stimmt jedenfalls nicht immer in der Ehe. Denn was Ehepartner einander schenken, ist rechtlich nicht automatisch für die Ewigkeit. Im Fall einer Scheidung kann es passieren, dass bestimmte Geschenke wieder zurückgegeben werden müssen. Das sorgt oft für ein böses Erwachen – meist genau dann, wenn es ohnehin schon kriselt und Scheidung ein Thema wird.