Galerist Johann König verklagt „Zeit“ auf 1,2 Millionen Euro

Der Galerist Johann König verklagt den „Zeit“-Verlag wegen eines Artikels, in dem ihm vermeintlich übergriffiges Verhalten vorgeworfen wurde, auf Unterlassung, Schadenersatz von einer Million Euro und eine Geldentschädigung von mindestens 200.000 Euro, beides plus Zinsen. Er wendet sich gegen einen Text, der unter der Überschrift „Ich habe ihn angeschrien und beschimpft, damit er weggeht“ am 1. September 2022 in der „Zeit“ und tags zuvor bei „Zeit online“ erschien. Das Verfahren sei seit Ende letzten Jahres bei der Pressekammer anhängig, teilte das Landgericht Hamburg auf Anfrage mit. Es läuft unter dem Aktenzeichen 324 O 677/25. Einen Verhandlungstermin gibt es noch nicht.

Etliche Passagen des Artikels wurden gestrichen

Die „Zeit“ möge es unterlassen, bestimmte Äußerungen zu transportieren und einen bestimmten Verdacht zu erwecken, darauf laute Königs Klage, so das Gericht. Der Verdacht, den die „Zeit“ erhob, lautete auf übergriffiges Verhalten (jenseits der Strafbarkeit), von dem anonyme Zeuginnen berichteten. Eine Zeugin, die angeblich selbst betroffen war, wurde mit Vornamen und abgekürztem Nachnamen genannt. Königs damaligem Anwalt Simon Bergmann gelang es, etliche Passagen des Artikels verbieten zu lassen.

Es sei der „Zeit“ verboten, hieß es im November 2022, in Bezug auf König „den Verdacht zu erwecken, dieser habe im Oktober 2019 mindestens fünf Frauen sexuell bedrängt, mit anzüglichen Bemerkungen belästigt und ihnen gegenüber seine Macht ausgespielt“. Untersagt sei „auch die Erweckung des Verdachts, Herr König habe im Oktober 2017 auf verschiedenen Partys anlässlich der französischen Kunstmesse FIAC in Paris mehrere Frauen unangemessen berührt“. Die „Zeit“ beharrte darauf, über die Vorwürfe dürfe „in ihrer überwiegenden Substanz weiterhin als Verdacht berichtet werden“.

Das Oberlandesgericht Hamburg kassierte im Dezember 2022 sieben Passagen des Artikels, befand aber, dass die Verdachtsberichterstattung an sich erlaubt sei. Der Deutsche Presserat lehnte eine Beschwerde Königs gegen den Artikel im April 2024 ab. Ermittlungen wegen des Verdachts falscher eidesstattlicher Erklärungen von drei Informantinnen laufen noch. Im August 2025 scheiterten Johann König und seine Frau mit einer Verfassungsbeschwerde gegen den Roman „Innerstädtischer Tod“ von Christoph Peters, in dem ein Galerist auftaucht, dem MeToo-Vorwürfe gemacht werden. Gegen die „taz“ und den „Tagesspiegel“ hat König gerade vor dem Kammergericht Berlin in zweiter Instanz Unterlassungen erwirkt.

Script für eine Fernsehserie

Zu den Hintergründen des „Zeit“-Artikels recherchierte besonders ausführlich der Journalist Sören Kittel in der „Berliner Zeitung“. Er verwies unter anderem darauf, dass eine der drei Autorinnen – Caroline Würfel – mit einem Konkurrenten Königs zusammen war und ein Treatment für eine fiktionale Serie verfasst hatte, in der ein Galerist namens „Fürst“ wegen Übergriffen von einer Gruppe Frauen zur Strecke gebracht wird. Die Existenz des Treatments wurde der F.A.Z. von der angefragten Produktionsfirma bestätigt. Doch nahm man dort Abstand davon, das Script zu verfilmen.

Die nun eingereichte Klage auf Schadenersatz, bei der König von der Kanzlei Nesselhauf vertreten wird, zielt darauf ab, dass ihm durch die Berichterstattung der „Zeit“ bleibender wirtschaftlicher Schaden entstanden sei – und weiterhin entstehe, im Bereich von inzwischen zwanzig Millionen Euro.

Eine Reihe von Künstlerinnen und Künstler sprang ab

Tatsächlich hat nach Publikwerden der Vorwürfe eine Reihe prominenter Künstlerinnen und Künstler dafür optiert, sich nicht mehr von der König Galerie repräsentieren zu lassen, unter ihnen Monica Bonvicini, Katharina Grosse und Norbert Bisky sowie Alicja Kwade, die zur Pace Gallery wechselte. Einladungen an die König Galerie zu großen internationalen Kunstmessen blieben aus. Gleichwohl setzte König auf Expansion: Der Galerist für Gegenwartskunst mit Hauptsitz in der ehemaligen Kirche St. Agnes eröffnete in Berlin 2023 weitere Räume im ehemaligen Haupttelegraphenamt und erweiterte 2024 sein internationales Portfolio um eine Niederlassung in Mexiko-Stadt. In Seoul war er schon seit Längerem präsent.

Als kurzes Gastspiel erwies sich der Auftritt der König Galerie im Münchner Bergson Kunstkraftwerk. Nach gut einem Jahr trat die Galerie dort Ende 2025 ab. Ähnlich kurzlebig war ein zunächst als längerfristiges Engagement ausgewiesener und im Nachhinein als „Pop-up-Projekt“ charakterisierter Auftritt im Kleinen Haus der Kunst in Wien. Er endete im November 2022. Welche Wirkung die Berichterstattung auf den unternehmerischen Erfolg – oder Misserfolg – Königs hatte, ist im Einzelnen zu prüfen. In einer Branche, in der Kontakte, Image und Anerkennung unbezahlbar sind, dürfte das nicht leicht zu beziffern sein.

Die „Zeit“ teilte mit, die Berichterstattung sei „im Kern von mehreren gerichtlichen Instanzen bestätigt worden“, der Presserat habe eine Beschwerde zurückgewiesen. „Wir sehen einer Verhandlung gelassen entgegen“, so eine Sprecherin. Die König Galerie wollte auf Anfrage zu dem Verfahren gegen die „Zeit“ inhaltlich nicht Stellung nehmen.